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   LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97   

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LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97 (https://dejure.org/1998,3095)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97 (https://dejure.org/1998,3095)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - 9 Sa 1257/97 (https://dejure.org/1998,3095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    100%-ige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und Berechnung des Urlaubsentgelts auf die Grundlage des EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen vom 29.08.1995

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Artikel 2, 3 BeschFG, §§ 3, 4, 4 a, 9, 13 EFZG, 11, 15 a BUrlG, Artikel 9 Abs. 3 GG, § 9 TVG, §§ 12, 14 EMTV Brauereien NW vom 29.08.1995
    100%-ige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und Berechnung des Urlaubsentgelts auf die Grundlage des EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen vom 29.08.1995

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Entgeltfortzahlungsgesetz und Bundesurlabsgesetz in Manteltarifvertrag der Brauereien in Nordrhein-Westfalen; Zulässigkeit einer Verbandsklage; Charakter einer Bezugnahmeregelung; Vorliegen einer deklaratorischen Verweisung; Geltung der Änderungen im ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung nach EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen; Urlaubsentgelt: Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • ArbG Düsseldorf, 25.06.1997 - 10 Ca 8253/96

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus einem Tarifvertrag; Nichtanrechenbarkeit von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.1997 - 10 Ca 8253/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Es wird festgestellt, a) daß § 12 Ziff. 1 Abs. 1 des Einheitlichen Manteltarifvertrages für die Brauereien im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. August 1995 für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, die Mitglied der Gewerkschaft NGG im DGB sind, so auszulegen ist, daß die durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz vom 25.09.1996 [BGBl. I, 1476] in Artikel 3 geänderten Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und 3, 4 Abs. 1 und 4, 4a Abs. 1 bis 3, 9 und 13 des Entgeltfortzahlungsgesetzes [n. F.] ab 01.10.1996 bis zum 31.10.1997 auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse Anwendung gefunden haben, und b) daß § 14 X. Ziff. 1 des Einheitlichen Manteltarifvertrages für die Brauereien im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. August 1995 für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, die Mitglied der Gewerkschaft NGG im DGB sind, so auszulegen ist, daß die mit Artikel 2 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.09.1996 [BGBl. I, 1476] geänderten Vorschriften der §§ 11 Abs. 1 und 15a des Bundesurlaubsgesetzes [n. F.] auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse Anwendung finden.

    Durch Urteil vom 25.06.1997 hat die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 10 Ca 8253/96 - festgestellt, daß § 12 Ziffer 1 des Einheitlichen Manteltarifvertrages für die Brauereien im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29.08.1995 für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, die Mitglied der Gewerkschaft NGG im DGB sind, so auszulegen ist, daß die §§ 3 Abs. 1 und 3, 13 EFZG ab 01.10.1996 auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse Anwendung finden und im übrigen die Klage abgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.1997 - 10 Ca 8253/96 - ist zulässig.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    In diesem Zusammenhang ist auch darauf aufmerksam zu machen, daß den Tarifvertragsparteien die grundsätzliche Problematik der hier zu entscheidenden Rechtsfragen seit der ähnlich verlaufenen Diskussionen über die tariflichen Kündigungsfristen bekannt gewesen und Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie ausführlicher literarischer Behandlung geworden ist (vgl. nur die Nachweise bei BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - NZA 1996, 539 = EzA § 622 n. F. BGB Nr. 52 = AP Nr. 48 zu § 622 BGB).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Ungeachtet dessen, daß der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus berechtigt ist, in die Tarifautonomie eingreifen zu dürfen (BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 - NZA 1996, 1157 = BB 1996, 1835), wird der Grundrechtsschutz des Art. 9 Abs. 3 GG durch § 4 a EFZG nicht verletzt.
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90

    Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Maßgebend sind die in diesem Referenzzeitraum ausgezahlten sowie diejenigen Vergütungen, die im Berechnungszeitraum abgerechnet und abzurechnen sowie auszuzahlen gewesen sind (im Ergebnis ebenso BAG, Urteil vom 01.10.1991 - 9 AZR 421/90 - NZA 1992, 284 = BB 1992, 143; Dersch/Neumann, BUrlG, § 11 Rz. 11; GK-BUrlG/Stahlhacke, § 11 Rz. 10; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 11 BUrlG, Rz. 23).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Ob dabei der Arbeitnehmer nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist eine höhere Zahlung erhält als während der Dauer der Entgeltfortzahlung mag dahinstehen, weil die Beklagte übersieht, daß tarifliche Krankengeldzuschüsse auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen sind, es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergäbe sich etwas anderes (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 798/94 - AP Nr. 96 zu § 616 BGB = BB 1996, 1844).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    § 13 Abs. 1 BUrlG gestattet zwar den Tarifvertragsparteien, eine von § 11 Abs. 1 BUrlG abweichende Abrechnungsmethode zu vereinbaren (vgl. etwa BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - NZA 1991, 778), nicht jedoch eine Kürzung des Entgelts (BAG, Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 404/87 - NZA 1989, 758).
  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    § 13 Abs. 1 BUrlG gestattet zwar den Tarifvertragsparteien, eine von § 11 Abs. 1 BUrlG abweichende Abrechnungsmethode zu vereinbaren (vgl. etwa BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 8 AZR 644/89 - NZA 1991, 778), nicht jedoch eine Kürzung des Entgelts (BAG, Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 404/87 - NZA 1989, 758).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Zugrundezulegen sind die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 AZR 4/92 - n. v. m. w. N.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Nach ständiger Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts sind Tarifnormen wie Gesetze auszulegen (vgl. nur BAG, Urteil vom 23.02.1994 - 4 AZR 224/93 - DB 1994, 2402; BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 - n. v.; BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 370/96 - NZA 1997, 726).
  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 107/55

    Dienstordnungen - Außer Kraft treten - Tarifordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.09.1977 (- 4 AZR 446/76 - AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969 = EzA § 9 TVG Nr. 2) ist nicht einschlägig, weil sie eine Bestimmung eines Tarifvertrages im Stadium der Nachwirkung betraf.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96

    Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98

    Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Geltung der

    5 AZR 228/98 9 Sa 1257/97.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 9 Sa 1257/97 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 und 3, des § 4 Abs. 1 und 4, des § 9 iVm. § 4 Abs. 1 und 4 und des § 13 iVm. § 4 Abs. 1 und 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 auf die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse festgestellt hat.

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 658/00

    Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 9 Sa 1257/97 - insoweit aufgehoben, als es festgestellt hat, daß § 14 X Ziff. 1 des Einheitlichen Manteltarifvertrages für die Brauereien im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. August 1995 für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende, die Mitglied der Gewerkschaft NGG im DGB sind, so auszulegen ist, daß die mit Artikel 2 des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1999 (BGBl. I, 1476) geänderten Vorschriften der §§ 11 Abs. 1 und 15 a des Bundesurlaubsgesetzes (nF) auf tarifgebundene Arbeitsverhältnisse Anwendung finden.
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