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   LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09   

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https://dejure.org/2009,9173
LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 (https://dejure.org/2009,9173)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 (https://dejure.org/2009,9173)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 6 Ta 53/09 (https://dejure.org/2009,9173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 2 TV ATZ NRW
    Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Streitwert - Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 6 Ta 444/07

    Treitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeit-Vereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Der Streitwert für eine die Änderung von Arbeitsbedingungen betreffende Klage ist auf höchstens zwei Monatsgehälter festzusetzen, nicht zuletzt um, wie schon oben dargelegt, einen Wertungswiderspruch zu § 42 Abs. 4 GKG zu vermeiden, wonach für die Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses höchstens der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend ist (vgl. insoweit ausdrücklich LAG Hamm vom 23.08.2007 - 6 Ta 444/07 - juris).

    Allerdings teilt die Beschwerdekammer die Auffassung des LAG Hamm, dass für den Fall, dass eine Altersteilzeitvereinbarung nicht nur auf die Änderung der Arbeitszeit- und Vergütungsbedingungen, sondern zugleich auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zielt, der Streitwert dem einer Bestandsschutzklage entsprechen muss (vgl. LAG Hamm vom 23.08.2007 - 6 Ta 444/07 - juris).

  • LAG Düsseldorf, 16.10.2006 - 6 Ta 491/06

    Streitwertfestsetzung bei einer Änderungsschutzklage bei Vorbehaltserklärung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Insoweit hält auch die nunmehr zuständige Beschwerdekammer weiter daran fest, dass der Streitwert für ein Verfahren, das über die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung geführt wird, regelmäßig auf zwei Monatseinkommen festzusetzen ist (Beschluss des LAG Düsseldorf vom 08.11.1990 - 7 Ta 355/90 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 87 und etwa die Beschlüsse der bis zum 31.12.2005 zuständigen 17. Kammer des LAG Düsseldorf vom 19.04.2002 - 17 Ta 159/02 - vom 24.01.2005 - 17 Ta 724/05 - und Beschluss der erkennenden Kammer vom 31.01.2006 - 6 Ta 19/06 - und vom 16.10.2006 - 6 Ta 491/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Dem ist auch die nunmehr seit dem 01.01.2006 zuständige Beschwerdekammer gefolgt ( vergl. zuletzt Beschlüsse vom 2010.04.2007 - 6 Ta 171/07 - und vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Aufgrund der oben dargelegten Gründe vermag die Kammer grundsätzlich auch nicht der Auffassung von Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, 6. Aufl., ArbGG, § 12 Rdn. 122 zu folgen, ebenso wenig wie dem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 19.08.2008 - 9 AZR 620/07 -, zumal insoweit jeweils keine Begründungen vorliegen.
  • LAG Düsseldorf, 23.10.1986 - 7 Ta 313/86

    Bindung des Kostenwertes ; Rechtsmittelwert; Selbständiger Kostenstreitwert;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Ob und wieweit diese infolge des später geschlossenen Prozessvergleichs nicht erhoben werden, ist streitwertrechtlich nicht relevant (st. Rspr. der Beschwerdekammern (zu § 10 BRAGO), etwa Beschluss vom 23.10.1986 - 7 Ta 313/86 - LAGE § 25 GKG Nr. 6 und Beschlüsse der seit dem 01.01.2002 zuständigen 17. Kammer vom 27.05.2002 - 17 Ta 221/02 - und zu § 33 RVG vom 22.08.2005 - 17 Ta 477/05 - desgleichen die überaus h. M. der Landesarbeitsgerichte und des Schrifttums - vgl. GK-ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 RN 362 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 08.11.1990 - 7 Ta 355/90

    Streitwert: Änderungsschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09
    Insoweit hält auch die nunmehr zuständige Beschwerdekammer weiter daran fest, dass der Streitwert für ein Verfahren, das über die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung geführt wird, regelmäßig auf zwei Monatseinkommen festzusetzen ist (Beschluss des LAG Düsseldorf vom 08.11.1990 - 7 Ta 355/90 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 87 und etwa die Beschlüsse der bis zum 31.12.2005 zuständigen 17. Kammer des LAG Düsseldorf vom 19.04.2002 - 17 Ta 159/02 - vom 24.01.2005 - 17 Ta 724/05 - und Beschluss der erkennenden Kammer vom 31.01.2006 - 6 Ta 19/06 - und vom 16.10.2006 - 6 Ta 491/06 -).
  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 6 Ta 13/14

    Gegenstandswert - Streitigkeit über die Wirksamkeit einer Arbeitgeberweisung -

    Diese gesetzliche Wertung ist bei der Festsetzung des Gegenstandswerts für einen Rechtsstreit, in dem über die Weitergeltung der bisherigen Arbeitsbedingungen gestritten wird, zu beachten (so auch LAG Düsseldorf 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - juris; LAG Köln 19.04.2010 - 11 Ta 357/09 - juris).

    Zutreffend führt die Beschwerdeführerin an, dass der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens mit dem Streitgegenstand einer Änderungsschutzklage vergleichbar ist, mit der eine Änderungskündigung nach Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt angegriffen wird (vgl. hierzu LAG Düsseldorf 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - juris; LAG Köln 19.04.2010 - 11 Ta 357/09 - juris).

    Beinhaltet das unter Vorbehalt angenommene Änderungsangebot keine Vergütungsänderung, so ist der Gegenstandwert der Änderungsschutzklage in der Regel auf eine Bruttomonatsvergütung (vgl. LAG Hamburg 03.07.2009 - 7 Ta 12/09 - juris), bei schwerwiegenden Belastungen für den Arbeitnehmer auf zwei Bruttomonatsvergütungen (vgl. LAG Köln 19.04.2010 - 11 Ta 357/09 - juris; LAG Düsseldorf 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - juris) festzusetzen.

    Bei Streitigkeiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers regelmäßig höher zu bewerten ist als bei Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (so auch LAG Düsseldorf 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - juris; LAG Hamburg 03.07.2009 - 7 Ta 12/09 - juris).

  • LAG Nürnberg, 12.12.2013 - 4 Ta 133/13

    Streitwertfestsetzung

    Gleiches gilt bei einem Rechtsstreit über eine beantragte Arbeitszeitreduzierung gem § 8 TzBfG (so LAG Nürnberg vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03 - LAGE Nr. 14 zu § 8 TzBfG m.w.N.) oder eine getroffene Altersteilzeitregelung (so LAG Nürnberg vom 02.12.2003 - 9 Ta 170/03 - n.v.; LAG Hamburg vom 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 - zitiert in juris; LAG Düsseldorf vom 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - zitiert in juris) oder eine streitige Änderungsvereinbarung der Parteien (so LAG Nürnberg vom 19.12.2005 - 9 Ta 247/05 - NZA-RR 2006, 156).
  • LAG Nürnberg, 15.11.2018 - 4 Ta 133/18

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter

    Ebenso bei einem Rechtsstreit über eine beantragte Arbeitszeitreduzierung gem. § 8 TzBfG (so LAG Nürnberg vom 12.09.2003 - 9 Ta 127/03 - LAGE Nr. 14 zu § 8 TzBfG m.w.N.) oder eine getroffene Altersteilzeitregelung (so LAG Nürnberg vom 02.12.2003 - 9 Ta 170/03 - n.v.; LAG Hamburg vom 15.02.2012 - 1 Sa 31/11 - zitiert in juris; LAG Düsseldorf vom 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - zitiert in juris) oder eine streitige Änderungsvereinbarung der Parteien (so LAG Nürnberg vom 19.12.2005 - 9 Ta 247/05 - NZA-RR 2006, 156).
  • LAG Sachsen, 22.02.2016 - 4 Ta 275/15

    Streitwert einer Änderungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung

    Bei Streitigkeiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers regelmäßig höher zu bewerten als bei Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (so auch LAG Düsseldorf 09.02.2009 - 6 Ta 53/09 - Juris; LAG Hamburg 03.07.2009 - 7 Ta 12/09 - Juris).
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