Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 10 S. 3 Nr. 4, 33 AGG
Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Benachteiligung durch eine Höchstaltersgrenze in der betrieblichen Altersvorsorge; Beginn der Wartezeit bei Unwirksamkeit einer Höchstaltersgrenze mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); Begründetheit ...
- LAG Düsseldorf
§§ 10 S. 3 Nr. 4, 33 AGG
Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung - hensche.de
Betriebliche Altersversorgung: Altersgrenze
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der Wartezeit bei Unwirksamkeit der Höchstaltersgrenze mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes; unbegründete Feststellungsklage auf künftige Versorgungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 05.06.2009 - 6 Ca 4009/08
- LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 653
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Verbotsgesetze können wirksam begründete Dauerschuldverhältnisse in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft nichtig werden, wenn Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes die für die Zukunft eintretende Nichtigkeit erfordern (BAG vom 16.12.2008, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Vorruhestand).Gilt ein Verbotsgesetz ohne Übergangsregelung, erstreckt sich das Verbot auf alle Sachverhalte, die sich seit seinem Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich verwirklichen (BAG vom 16.12.2008, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Vorruhestand;… BAG vom 14.10.2008, a. a. O.).
- EuGH, 23.09.2008 - C-427/06
Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Um eine Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG handelt es sich bei der VO 2002 nicht (EuGH vom 23.09.2008 - Bartsch -, NZA 2008, Seite 1119, 1120). - BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Auch unbewusste Regelungslücken in Betriebsvereinbarungen sind von den Gerichten durch ergänzende Auslegung zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Vertragspartner ergeben (BAG vom 21.04.2009, DB 2009, Seite 2164).
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06
Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis als Ganzes erstrecken; sie kann sich auch auf einzelne Bestimmungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG vom 19.08.2006, 2008, NZA 2009, Seite 1275). - BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84
Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Für die Betriebsparteien gilt nichts anderes (BAG vom 19.04.2005, AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG vom 14.01.1986, NZA 1987, Seite 23). - BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG vom 18.09.2007, AP Nr. 33 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung; BAG vom 22.03.2005, NZA 2005, Seite 773, 774). - BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07
Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Die in § 33 Abs. 1 AGG enthaltene Regelung kann nach der Rechtsprechung des BAG auch angewendet werden, soweit es nicht um Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder sexuelle Belästigungen geht (BAG vom 14.01.2009, AP Nr. 315 zu Artikel 3 GG; BAG vom 14.10.2008, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Altersteilzeit). - BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Auch das Bestehen eines betriebsrentenrechtlichen Rechtsverhältnisses, das bereits mit Entstehen einer Versorgungsanwartschaft begründet wird, kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG vom 09.12.2008, AP Nr. 22 zu § 9 BetrAVG).
- LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn; …
Geboten ist eine Prüfung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Mittel die zur Erreichung des verfolgten Zwecks eingesetzt werden (…so für § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG: BAG 11.08.2009 - 3 AZR 23/08, NZA 2010, 404 Rn. 41; LAG Düsseldorf 09.04.2010 - 9 Sa 690/09, NZA-RR 2010, 653 Rn. 78;… LAG Baden-Württemberg 23.11.2011 - 2 Sa 77/11, juris Rn. 48; Höfer, Betriebsrentenrecht, Stand Juni 2011, ART 805.9).Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 09.04.2010 a.a.O. Rn. 80 ff.) an.
Wird nunmehr einer dieser Parameter unwirksam, konnte die Klägerin nach Treu und Glauben nicht erwarten, dass nunmehr auch die Wartezeit rückwirkend beginnt (vgl. LAG Düsseldorf 09.04.2010 a.a.O. Rn. 83), zumal sie angesichts der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zunächst nicht davon ausgehen konnte, überhaupt eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten.
- ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs einer Gesamtversorgungszusage im laufenden …
Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, Urteil vom 18.09.2007, 3 AZR 639/06, BAGE 124, 71; BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, BAGE 114, 179; LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2010, 9 Sa 690/09, zitiert nach juris).