Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Tarifliche Einmalzahlung - Anrechnung auf übertarifliche Zulage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 4 TVG, § 611 BGB; § 3 der Tarifvereinbarung für die Ziegelindustrie in NRW und im südlichen Teil Niedersachsens v. 03.06.2004
Tarifliche Einmalzahlung - Anrechnung auf übertarifliche Zulage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anrechnugnsfähigkeit einer Tariferhöhung; Erhöhung des Arbeitsentgelts auf Grund Tariferhöhung bei Pauschalvergütung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine tarifvertraglich vorgesehene Einmalzahlung; Bestimung des Sinn und Zweck einer ...
- LAG Düsseldorf
§ 4 TVG, § 611 BGB; § 3 der Tarifvereinbarung für die Ziegelindustrie in NRW und im südlichen Teil Niedersachsens v. 03.06.2004
Tarifliche Einmalzahlung - Anrechnung auf übertarifliche Zulage - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Einmalzahlung, Anrechnung auf übertarifliche Zulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 09.02.2005 - 2 Ca 4127/04
- LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
- BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (vgl. BAG v. 14.08.2001, AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898, zu D II 2 b der Gründe; BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung).Wird in einem Tarifvertrag neben einer prozentualen Lohnerhöhung die Zahlung eines Pauschalbetrags für einen bestimmten vor Abschluss des Tarifvertrages liegenden Zeitraum vereinbart, steht dies der Annahme einer einheitlichen Tariflohnerhöhung nicht entgegen (BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898).
Nach ständiger Rechtsprechung kommt ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Maßnahmen dann nicht in Betracht, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898, zu B II 1 m.w.N.; BAG v. 19.09.1995, AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972; grundlegend: BAG GS v. 03.12.1991, AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
Dies muss auch für den Fall einer pauschalierten Tariflohnerhöhung durch Einmalzahlung für einen bestimmten Zeitraum gelten (vgl. hierzu auch: BAG v. 21.09.1999, NZA 2000, 898; BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
- BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12
Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (stRspr. vgl. BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 25.06.2002, AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG v. 15.03.2000, AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG v. 22.09.1992, AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972).Dass es sich hierbei um eine pauschale Tarifentgelterhöhung handelte, nämlich um regelmäßiges tarifliches Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung und nicht etwa um sonstige geldwerte Vorteile des Tarifabschlusses, wird zusätzlich dadurch verdeutlicht, dass diese gem. § 3 S. 3 TV den Teilzeitbeschäftigten nur zeitanteilig zugute kommen sollte (vgl. insoweit auch: BAG v. 25.06.2002, AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
- BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90
Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
Die gem. § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offengehalten werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH v. 23.01.1991, BGHZ 113, 251, zu B I 1 b der Gründe; BAG v. 21.01.2003, AP Nr. 118 zu § 67 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
- BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 278/00
Auslegung einer Sozialplanregelung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Norm setzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG v. 23.01.2001 - 1 AZR 278/00; BAG v. 16.04.2002, AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Lohnerhöhung m.w.N.). - LAG München, 23.06.2004 - 5 Sa 1178/03
Übertarifliche Zulage
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
In Ermangelung einer die Anrechenbarkeit erst begründenden Parteivereinbarung war auch für eine Inhaltskontrolle nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB n.F. kein Raum (vgl. insoweit auch LAG München v. 23.06.2004 - 5 Sa 1178/03). - BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2005 - 3 Sa 430/05
Dass sie "anrechnungsfest" sei, nämlich dauerhaft neben dem jeweiligen Tariflohn gezahlt werden sollte, hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger nicht vorgetragen (vgl. BAG v. 31.10.1995, AP Nr. 80 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 03.06.1998, AP Nr. 34 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung) und ist auch ansonsten nicht ersichtlich.
- BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05
Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2005 - 3 Sa 430/05 - wird zurückgewiesen.