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   LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10   

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LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10 (https://dejure.org/2010,5135)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2010 - 16 Sa 235/10 (https://dejure.org/2010,5135)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 16 Sa 235/10 (https://dejure.org/2010,5135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Inhaltskontrolle einer Sonderzahlung (Anwesenheitsprämie)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 12 GG; §§ 138, 242, 307 Abs. 1, 310 Abs. 3, 613 a Abs. 4 BGB; § 4a EFZG
    Inhaltskontrolle einer Sonderzahlung (Anwesenheitsprämie)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und Anwesenheitsprämie; Kündigung bei geplantem Inhaberwechsel in Kleinbetrieb

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 12 GG; §§ 138, 242, 307 Abs. 1, 310 Abs. 3, 613 a Abs. 4 BGB; § 4a EFZG
    Inhaltskontrolle einer Sonderzahlung (Anwesenheitsprämie)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und Anwesenheitsprämie; Kündigung bei geplantem Inhaberwechsel in Kleinbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleinbetrieb: Stichtagsregelung für Anwesenheitsprämie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Unter einer Anwesenheitsprämie wird eine Geldleistung verstanden, mit deren Zusage dem Arbeitnehmer der Anreiz geboten werden soll, die Zahl seiner berechtigten oder unberechtigten Fehltage (im Bezugszeitraum) möglichst gering zu halten, indem jeder Fehltag zum Verlust eines Teils der Sonderzahlung führt (ErfK/Dörner 10. Aufl. 2010 § 4a EFZG Rn. 8; Treber, EFZG 2. Aufl. 2007, § 4a Rn. 8; s. a. BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00, AP Nr. 1 zu § 4a EntgeltFG).

    Die Vertragserwartung des Arbeitnehmers geht insoweit dahin, für ein entsprechendes, künftiges (vgl. BAG vom 26.10.1994 a. a. O., Rn. 39) Verhalten, das Fehlzeiten vermeidet, bei entsprechender Vorleistung zeitanteilig mit der Anwesenheitsprämie belohnt zu werden.

    Es wird dem Arbeitgeber ermöglicht, obwohl das Ziel der in die Zukunft gerichteten (vgl. BAG vom 26.10.1994 a. a. O. Rn. 39) Verhaltenssteuerung des Arbeitnehmers erreicht wurde, diesem durch eine arbeitgeberseitige Kündigung, die Anwesenheitsprämie zu nehmen.

    Dies bedeutet nicht, dass auf eine Inhaltskontrolle der einzelnen Vertragsklausel zu verzichten ist, zumal das Bundesarbeitsgericht auch vor Einführung von § 4a EFZG Anwesenheitsprämien einer richterlichen Inhaltskontrolle anhand von § 315 BGB unterzogen hat (so ausdrücklich zuvor BAG vom 15.02.1990 - 6 AZR 381/88, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 26.10.1994 a. a. O. Rn. 26 zu den Kürzungsmöglichkeiten).

  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Für die Berufungsbeklagte dürfte angesichts des Rubrums und des angegebenen Urteilsdatums von Anfang an klar gewesen sein, welches Urteil mit der Berufung angefochten war, zumal keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass zwischen den Parteien mehrere Rechtsstreite anhängig waren, die zudem am gleichen Tag entschieden worden wären (vgl. BGH vom 11.01.2001 - III ZR 113/00, NJW 2001, 1070; BGH vom 11.01.2006 - XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003).

    Letztlich kann dies offen bleiben, weil etwaige Zweifel des Prozessgegners auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist behoben werden können, wenn dadurch seine Rechtsverteidigung nicht eingeschränkt wird (BGH vom 11.01.2006 a. a. O. m. w. N).

    Für das Berufungsgericht war bei Ablauf der Berufungsfrist nicht zweifelhaft, welches Urteil angefochten werden sollte (vgl. hierzu ebenfalls BGH vom 11.01.2006 a. a. O. sowie BAG vom 24.04.1980 - 2 AZR 844/79, juris; BAG vom 13.10.1982 - 5 AZB 17/82, juris), denn bereits dem Original der Berufung vom 05.03.2010 war das angefochtene Urteil als Anlage beigefügt und die Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts hat dementsprechend ausweislich Bl. 88 der Gerichtsakten am 05.03.2010 die Akten des Arbeitsgerichts Düsseldorf zum zutreffenden Aktenzeichen 8 Ca 5878/09 angefordert.

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    In sachlicher Hinsicht geht es darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen (vgl. BVerfG vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169; BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 750/06, AP Nr. 27 zu § 307 BGB, Rn. 29; BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 101/07, juris Rn. 33) .

    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02, - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung, Rn. Nr. 17; BAG vom 28.08.2008 a. a. O. Rn. 35) .

    Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BAG vom 28.08.2008 a. a. O., Rn. 35).

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00

    Sondervergütung - Kürzung bei Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Unter einer Anwesenheitsprämie wird eine Geldleistung verstanden, mit deren Zusage dem Arbeitnehmer der Anreiz geboten werden soll, die Zahl seiner berechtigten oder unberechtigten Fehltage (im Bezugszeitraum) möglichst gering zu halten, indem jeder Fehltag zum Verlust eines Teils der Sonderzahlung führt (ErfK/Dörner 10. Aufl. 2010 § 4a EFZG Rn. 8; Treber, EFZG 2. Aufl. 2007, § 4a Rn. 8; s. a. BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG vom 25.07.2001 - 10 AZR 502/00, AP Nr. 1 zu § 4a EntgeltFG).

    Es soll verhindert werden, dass bereits geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten zu einer unangemessen hohen Kürzung oder sogar zum Wegfall der gesamten Sondervergütung führen (BAG vom 25.07.2001 a. a. O. Rn. 18; BT-Drs. 13/4612 S. 16).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Insoweit kann es zur Überzeugung der Kammer nicht darauf ankommen, dass vorliegend die Sonderzahlung bezogen auf das Gesamtjahr weniger als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht (vgl. dazu BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB Rn. 27 ff.).

    Unwirksame Klauseln sind grundsätzlich nicht auf einen mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zurückzuführen (BAG vom 24.10.2007 a. a. O. Rn. 32).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02, - AP Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung, Rn. Nr. 17; BAG vom 28.08.2008 a. a. O. Rn. 35) .

    Zu berücksichtigen ist vielmehr lediglich im Rahmen von § 242 BGB eine langjährige Beschäftigungsdauer (BAG vom 28.08.2003 a. a. O. Rn. 17 f.).

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Der Betriebsübergang muss Beweggrund für die Kündigung sein (BAG vom 28.10.2004 - 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Rn. 18; BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 568/04, NZA 2006, 668 Rn. 36).

    Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung feststehen und bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG vom 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, juris; BAG vom 28.10.2004 a. a. O. Rn. 18).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Eine Klausel ist auch dann intransparent, wenn sie in sich widersprüchlich ist (vgl. BAG vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08, DB 2009, 684).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Eine Klausel hat vielmehr im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so eindeutig und so verständlich wie möglich darzustellen (BAG 27.08.2008 - 5 AZR 820/07, AP Nr. 36 zu § 307 BGB, Rn 23; BAG vom 05.08.2009 -10 AZR 483/08, NZA 2009, 1105).
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10
    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung zudem die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG vom 02.09.2008 - 7 AZR 233/08, NZA 2009, 1253, Rn. 28 m. w. N.).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 02.06.2008 - 3 AZB 24/08

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

  • LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1663/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kürzung von Sondervergütungen für Zeiten

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

  • BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZB 17/82
  • BAG, 22.06.1983 - 5 AZR 252/81
  • BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98

    Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang -

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 113/00

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 454/10

    Zulässigkeit der Berufung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2010 - 16 Sa 235/10 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. November 2009 - 8 Ca 5878/09 - abgeändert, die Beklagte zur Zahlung von 666, 67 Euro brutto nebst Zinsen verurteilt und über die Kosten entschieden hat.
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