Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage zur Verfolgung von Sozialplanansprüchen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindungsansprüche aus Sozialplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine verjährungsrelevante Fälligkeit der Ansprüche aus einem Insolvenzsozialplan nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Keine Sozialplanansprüche bei Masseunzulänglichkeit
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
- LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Papierfundstellen
- NZI 2014, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 785/08
Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Die tatsächliche Höhe der Sozialplanansprüche kann also erst dann festgestellt werden, wenn alle anderen Masseverbindlichkeiten berichtigt sind, denn erst dann lässt sich 1/3 aus der fiktiven Teilungsmasse berechnen (BAG 21.01.2010 - 6 AZR 785/08 - AP Nr. 4 zu § 123 InsO).Entfällt dadurch die Masseunzulänglichkeit, kommt eine Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren in Betracht (BAG 21.01.2010 - 6 AZR 785/08 - a.a.O.).
BAG 21.01.2010 - 6 AZR 785/08 - a.a.O.).
- ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
1.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 06.05.2013 - 3 Ca 650/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 06.05.2013 hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg - 3 Ca 650/13 - dem Klagebegehren entsprochen.
Duisburg vom 06.05.2013 zu dem Aktenzeichen 3 Ca 650/13.
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01
Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Dies kann man annehmen, wenn der Schuldner durch positives Tun oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen einen entsprechenden Irrtum beim Gläubiger erregt hat (BAG 07.11.2007 - 5 AZR 910/06 - DB 2008, 301; BAG 07.11.2002 - 2 AZR 297/01 - BAGE 103, 290).
- BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06
Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
In Anwendung dieser Rechtsprechung gehen auch die Arbeitsgerichte davon aus, dass Sozialplanansprüche grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB unterfallen (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - AP Nr. 17 zu § 47 BetrVG 1972). - BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06
Verjährung - unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Dies kann man annehmen, wenn der Schuldner durch positives Tun oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen einen entsprechenden Irrtum beim Gläubiger erregt hat (BAG 07.11.2007 - 5 AZR 910/06 - DB 2008, 301; BAG 07.11.2002 - 2 AZR 297/01 - BAGE 103, 290). - BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07
Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist und der Gläubiger auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (so ausdrücklich: BGH 11.10.2012 - VII ZR 10/11 - NJW 2012, 3569; BGH 14.01.2010 - VII ZR 213/07 - BauR 2010, 618). - BGH, 11.10.2012 - VII ZR 10/11
Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI: …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2013 - 5 Sa 747/13
Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist und der Gläubiger auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (so ausdrücklich: BGH 11.10.2012 - VII ZR 10/11 - NJW 2012, 3569; BGH 14.01.2010 - VII ZR 213/07 - BauR 2010, 618).