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   LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22   

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LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22 (https://dejure.org/2022,29844)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2022 - 3 Ta 278/22 (https://dejure.org/2022,29844)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 (https://dejure.org/2022,29844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17a GVG, § 2 ArbGG, § 40 VwGO, §§ 56, 66, 68 IFSG, § 616 BGB
    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 IFSG im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Absonderrung in häuslicher Quarantäne bei Covid-19-Infektion

  • IWW

    § 616 BGB, §§ ... 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, 48 Abs. 1, 78 Satz 1 ArbGG, 567 ff ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO, § 2 ArbGG, § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 EFZG, § 616 Satz 1 BGB, § 619 BGB, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) ArbGG, § 2 Abs. 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17a GVG, § 2 ArbGG, § 40 VwGO, §§ 56, 66, 68 IFSG, § 616 BGB
    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 IFSG im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Absonderrung in häuslicher Quarantäne bei Covid-19-Infektion

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zahlungsklage gegen Arbeitgeber wegen coronabedingter Absonderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 IFSG im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Absonderrung in häuslicher Quarantäne bei Covid-19-Infektion

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 IFSG im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Absonderrung in häuslicher Quarantäne bei Covid-19-Infektion

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsklage gegen den Arbeitgeber nach behördlich angeordneter Quarantäne ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1640
  • NZA-RR 2022, 650
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Erfasst werden alle materiell-rechtlichen Ansprüche bzw. Anspruchsgrundlagen, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten lassen (BVerwG vom 01.06.2022 - 3 B 29/21, juris, Rz. 7 m.w.N.).

    Dabei nicht zu berücksichtigen sind Anspruchsgrundlagen, die offensichtlich nicht einschlägig sind (BVerwG vom 01.06.2022 - 3 B 29/21, juris, Rz. 7 m.w.N. zur ständigen Rspr aller Gerichtsbarkeiten).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 249/83

    Lohnfortzahlung - Amtliche Termine - Gerichtstermin - Staatsbürgerliche Pflichten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Wie sich bereits im Umkehrschluss aus § 619 BGB ergibt, ist die Norm dispositiv und kann mithin durch arbeitsvertragliche Regelung abbedungen und modifiziert werden (BAG - Großer Senat - vom 17.12.1959 - GS 2/59, juris, Rz. 27; BAG vom 04.09.1985 - 7 AZR 249/83, juris, Rz. 26; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 616 BGB Rn. 13, § 611a BGB Rn. 690e; HWK/Krause, 10. Auflage, § 616 BGB Rn. 49 f.; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Auflage, § 616 Rn. 3; Noack, NZA 2021, 251, 253).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Es handelt sich bei § 68 Abs. 1 IFSG um eine sogenannte aufdrängende Sonderzuweisung (Kümper in: Kießling, IFSG, 3. Auflage, § 68 Rn. 8; BeckOK InfSchR/Kruse, 12. Edition (Stand: 01.07.2022), § 68 Rn. 2); diese führt als spezialgesetzliche Regelung vorrangig zur Zuweisung einer Streitigkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Unruh in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage, § 40 VwGO Rn. 26; Ehlers/Schneider in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 42. EL 2022, § 40 VwGO Rn. 28; Kümper, NVwZ 2021, 1254, 1256; siehe auch zur aufdrängenden Sonderzuweisung allgemein BVerwG vom 17.03.2021 - 2 B 3/21, juris, Rz. 10 m.w.N.).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Wie sich bereits im Umkehrschluss aus § 619 BGB ergibt, ist die Norm dispositiv und kann mithin durch arbeitsvertragliche Regelung abbedungen und modifiziert werden (BAG - Großer Senat - vom 17.12.1959 - GS 2/59, juris, Rz. 27; BAG vom 04.09.1985 - 7 AZR 249/83, juris, Rz. 26; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 616 BGB Rn. 13, § 611a BGB Rn. 690e; HWK/Krause, 10. Auflage, § 616 BGB Rn. 49 f.; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Auflage, § 616 Rn. 3; Noack, NZA 2021, 251, 253).
  • ArbG Wuppertal, 02.06.2022 - 5 Ca 308/22
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    I.Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 23.06.2022 gegen den Rechtswegbeschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 02.06.2022 - Az.: 5 Ca 308/22 - wird zurückgewiesen.
  • VG Koblenz, 10.05.2021 - 3 K 108/21
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Zwar wird zu dieser Norm durchaus diskutiert und ist umstritten, ob sie einen gegenüber § 56 Abs. 1 Satz 1, 2 IFSG vorrangigen Anspruch begründet und ob gerade im Zusammenhang mit den coronabedingten Quarantänefällen eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit des Arbeitsausfalls ggfs. bis zu 14 Tage oder sogar noch darüber hinausgehende Zeiträume umfassen kann (vgl. hierzu OVG Lüneburg vom 02.07.2021 - 13 LA 258/21, juris, Rz. 11 m.w.N. zum Streitstand; VG Koblenz vom 10.05.2021 - 3 K 108/21.KO, ArbRAktuell 2021, 427 f. mit Anm. Plagemann; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 616 BGB Rn. 10b; HWK/Krause, 10. Auflage, § 616 BGB Rn. 41, jeweils ebenfalls m.w.N. zum Streitstand).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 13 LA 258/21

    Handeln um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund bei der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.10.2022 - 3 Ta 278/22
    Zwar wird zu dieser Norm durchaus diskutiert und ist umstritten, ob sie einen gegenüber § 56 Abs. 1 Satz 1, 2 IFSG vorrangigen Anspruch begründet und ob gerade im Zusammenhang mit den coronabedingten Quarantänefällen eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit des Arbeitsausfalls ggfs. bis zu 14 Tage oder sogar noch darüber hinausgehende Zeiträume umfassen kann (vgl. hierzu OVG Lüneburg vom 02.07.2021 - 13 LA 258/21, juris, Rz. 11 m.w.N. zum Streitstand; VG Koblenz vom 10.05.2021 - 3 K 108/21.KO, ArbRAktuell 2021, 427 f. mit Anm. Plagemann; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 616 BGB Rn. 10b; HWK/Krause, 10. Auflage, § 616 BGB Rn. 41, jeweils ebenfalls m.w.N. zum Streitstand).
  • LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23

    Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit

    Der Arbeitgeber ist für einen Anspruch aus § 56 Abs. 1, Abs. 5 IfSG nicht passivlegitimiert (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2022 - 3 Ta 278/22).

    a) Allerdings hindert die Sonderzuweisung von Streitigkeiten nach dem IfSG an die Verwaltungsgerichtsbarkeit in § 68 IfSG die erkennende Kammer nicht an einer Entscheidung (zum Verwaltungsrechtsweg in diesen Fällen LAG Düsseldorf 10.10.2022 - 3 Ta 278/22; LAG Baden-Württemberg 21.12.2022 - 19 Ta 13/22).

    d) Mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 10.10.2022 - 3 Ta 278/22) ist die erkennende Kammer jedoch der Auffassung, dass die Beklagte für einen Anspruch aus § 56 Abs. 1, Abs. 5 IfSG nicht passivlegitimiert ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Da der Arbeitgeber die Entschädigung lediglich für die zuständige Behörde auszahlt und somit allein als "Zahlstelle" fungiert, vgl. zur Begrifflichkeit LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 -, juris, Rn. 31, entsteht sein Erstattungsanspruch gegen das Land unmittelbar nach Auszahlung an den Arbeitnehmer.
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2023 - 13 Sa 784/22

    Absonderungsverpflichtung; Annahmeverzug; Arbeitsvergütung; Entschädigung;

    Der Arbeitgeber ist für eine entsprechende Entschädigungsklage nicht passivlegitimiert (Anschluss an Thüringer LAG 08.08.2023 1 Sa 41/23 , Rn. 66 - 67, juris; LAG Düsseldorf 10.10.2022 - 3 Ta 278/22 juris, Rn. 31; LAG Baden-Württemberg 21.12.2022 19 Ta 13/22 , Rn. 16f, juris).

    Der Arbeitgeber ist lediglich "Zahlstelle" und zahlt die Entschädigung gemäß § 56 Abs. 5 Satz 1 IfSG " für die zuständige Behörde " aus (Thüringer LAG 08.08.2023 - 1 Sa 41/23 -, Rn. 66 - 67, juris; LAG Düsseldorf 10.10.2022 - 3 Ta 278/22 - juris, Rn. 31; LAG Baden-Württemberg 21.12.2022 - 19 Ta 13/22 -, Rn. 16f, juris) .

  • ArbG Solingen, 22.12.2022 - 1 Ca 330/22
    Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt sich - trotz der aufdrängenden Sonderzuweisung des § 68 IFSG - aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) ArbGG i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (zur grds. Möglichkeit Klage vor den Arbeitsgerichten: LAG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 3 Ta 278/22, Rn. 27 ff.).

    Dabei nicht zu berücksichtigen sind Anspruchsgrundlagen, die offensichtlich nicht einschlägig sind (BVerwG vom 01.06.2022 - 3 B 29/21, juris, Rz. 7 m.w.N. zur ständigen Rspr aller Gerichtsbarkeiten; vgl. zum ganzen Absatz auch: LAG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 3 Ta 278/22).

    Als "Zahlstelle" ist die Beklagte nicht selbst Zahlungsverpflichtete und kann sich konsequenterweise auch die Forderung auf Entschädigungszahlung des Klägers nicht gegen sie richten (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 3 Ta 278/22).

    Klagt ein Arbeitnehmer fehlerhaft nicht gegen das Land, sondern gegen seinen Arbeitgeber, ist die Klage mangels Passivlegitimation des Arbeitgebers unbegründet (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.10.2022 - 3 Ta 278/22).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2022 - 19 Ta 13/22

    Entschädigungsanspruch - Infektionsschutzgesetz - Rechtsweg - Arbeitsgerichte -

    c) Eine Zuständigkeit lässt sich auch nicht damit begründen, dass eine (konkurrierende) arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage einschlägig sein könnte (vgl. hierzu: LAG Düsseldorf 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Da der Arbeitgeber die Entschädigung lediglich für die zuständige Behörde auszahlt und somit allein als "Zahlstelle" fungiert, vgl. zur Begrifflichkeit LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 -, juris, Rn. 31, entsteht sein Erstattungsanspruch gegen das Land unmittelbar nach Auszahlung an den Arbeitnehmer.
  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

    Das Arbeitsgericht hat auch zutreffend seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (vgl. hierzu auch LAG Düsseldorf vom 10.10.2022 - 3 Ta 278/22, juris, Rz. 25) - was für das Berufungsgericht allerdings ohnehin nach § 65 ArbGG bindend wäre.

    Die beklagte Arbeitgeberin ist als bloße Zahlstelle des Entschädigungsanspruchs nicht selbst zahlungsverpflichtete Schuldnerin, sondern kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung allein das Land NRW (im Einzelnen näher hierzu schon LAG Düsseldorf vom 10.10.2022 - 3 Ta 278/22, juris, Rz. 31).

  • LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22

    Corona, Covid 19, Entschädigung, Quarantäneanordnung, Rechtsweg

    Eine Entscheidung über diese Vorfrage ist danach den Gerichten für Arbeitssachen entzogen (a. A. LAG Düsseldorf 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 - juris, Rn. 25; ArbG Iserlohn 3. Mai 2022 - 2 Ca 1848/21 - juris, Rn. 53).
  • LAG Hessen, 18.08.2023 - 10 Sa 1361/22
    Es handelt sich angesichts der Formulierung des § 68 Abs. 1 IfSG um eine aufdrängende Sonderzuweisung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch für Streitigkeiten über die Auszahlung der Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber (vgl. LAG Hamm 5. Mai 2023 - 14 Ta 368/22 - Juris; LAG Düsseldorf 10. Oktober 2022 - 3 Ta 278/22 - NZA-RR 2022, 650).
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