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   LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09   

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LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09 (https://dejure.org/2009,7712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2009 - 6 Sa 659/09 (https://dejure.org/2009,7712)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2009 - 6 Sa 659/09 (https://dejure.org/2009,7712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anpassung von betrieblichem Ruhegeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 16 Abs. 1 u. 3, 30 c Abs. 1 BetrAVG
    Anpassung von betrieblichem Ruhegeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch Gesamtbetriebsvereinbarung; zeitliche Geltung des Verbraucherpreisindex zur Berechnung der Anpassungsverpflichtung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 16 Abs. 1 u. 3, 30 c Abs. 1 BetrAVG
    Anpassung von betrieblichem Ruhegeld

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch Gesamtbetriebsvereinbarung; zeitliche Geltung des Verbraucherpreisindex zur Berechnung der Anpassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Möglich ist jedoch, dass sich der Versorgungsträger selbst im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter (wie hier gemäß § 328 BGB) aufgrund des Schuldbeitritts zu den entsprechenden Anpassungsleistungen verpflichtet (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP Nr. 43 zu § 16 BetrAVG; BAG vom 14.09.1999 - 3 AZR 273/98 - juris für eine Unterstützungskasse unter Hinweis auf die Entscheidung vom 17.05.1973 - 3 AZR 381/72 - BAGe 25, 194 - und 28.02.1989 - 3 AZR 29/88 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 20).

    Sie kann auch in ihren Leistungsbestimmungen eine dem § 16 BetrAVG entsprechende Anpassung vorsehen (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - a. a. O.; Förster/Rühmann/Cisch, Betriebsrentenrecht, 11. Aufl. 2007, § 16, Rdn. 4).

    Auch wenn grundsätzlich der Arbeitgeber und nicht die Pensionskassen Adressaten von § 16 BetrAVG sind, so kann der Arbeitgeber die Anpassung durch einen Vertrag zugunsten der Versorgungsberechtigten (§ 328 Abs. 1 BGB) auf die Pensionskasse übertragen (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - a. a. O.; Förster/Rühmann/Cisch, Betriebsrentenrecht, 11. Aufl. 2007, § 16, Rdn. 4).

  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Dieser Auslegung steht - wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm in dem Urteil vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 - und auch das Arbeitsgericht überzeugend in seinen Entscheidungsgründen dargelegt haben - im Widerspruch zu dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, der hinsichtlich des Stichtags an die "Erteilung der Zusage" anknüpft und nicht an die Tatsache, inwieweit schon laufende Leistungen erfolgt sind.

    1.Allerdings geht die Kammer davon aus, dass - insoweit hat das Arbeitsgericht die Frage offen gelassen - nach der Feststellung, dass § 2 Abs. 2 GBV 2006 für die Altversorgungsfälle, zu denen auch die Altersrente des Klägers zu zählen ist, gegen § 16 Abs. 1, 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG verstößt und damit nach § 134 BGB nichtig ist (so auch LAG Hamm vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 -).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Er gebietet es, ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, die durch sie geschaffene Ordnung im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit soweit aufrechtzuerhalten, wenn sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (vgl. BAG vom 24.08.2008 - 1 ABR 23/03 - BAGe 111, 335; BAG vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - juris).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Er gebietet es, ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen, die durch sie geschaffene Ordnung im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit soweit aufrechtzuerhalten, wenn sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (vgl. BAG vom 24.08.2008 - 1 ABR 23/03 - BAGe 111, 335; BAG vom 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06 - juris).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Für diesen Fall ist, worauf das Arbeitsgericht zu Recht hingewiesen hat, nach §§ 286 Abs. 1, 291 Satz 1 BGB die geschuldete Nachzahlung ab dem auf die Rechtshängigkeit folgenden Tag zu verzinsen (vgl. BAG vom 21.08.2007 - 3 AZR 330/06 - EzA § 16 BetrAVG, Rdn. 51).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Hier geht es jedoch nicht um die angemessene Dotierung einer Anpassungsverpflichtung, wie bei dem Konditionenkartell des Bochumer Verbandes (so in dem vom von der Beklagten zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2004 -3 AZR 367/03 -), sondern darum, dass die Beklagte eine falsche Regelung für die Anpassungsverpflichtung zugrunde gelegt hat.
  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Die Rechtsanwendung obliegt jedoch dem Gericht (vgl. BAG vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - NZA 2009, 849 zur Auslegung von Sozialplänen).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Möglich ist jedoch, dass sich der Versorgungsträger selbst im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter (wie hier gemäß § 328 BGB) aufgrund des Schuldbeitritts zu den entsprechenden Anpassungsleistungen verpflichtet (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP Nr. 43 zu § 16 BetrAVG; BAG vom 14.09.1999 - 3 AZR 273/98 - juris für eine Unterstützungskasse unter Hinweis auf die Entscheidung vom 17.05.1973 - 3 AZR 381/72 - BAGe 25, 194 - und 28.02.1989 - 3 AZR 29/88 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 20).
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 273/98

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Möglich ist jedoch, dass sich der Versorgungsträger selbst im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter (wie hier gemäß § 328 BGB) aufgrund des Schuldbeitritts zu den entsprechenden Anpassungsleistungen verpflichtet (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP Nr. 43 zu § 16 BetrAVG; BAG vom 14.09.1999 - 3 AZR 273/98 - juris für eine Unterstützungskasse unter Hinweis auf die Entscheidung vom 17.05.1973 - 3 AZR 381/72 - BAGe 25, 194 - und 28.02.1989 - 3 AZR 29/88 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 20).
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2009 - 6 Sa 659/09
    Möglich ist jedoch, dass sich der Versorgungsträger selbst im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter (wie hier gemäß § 328 BGB) aufgrund des Schuldbeitritts zu den entsprechenden Anpassungsleistungen verpflichtet (vgl. BAG vom 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP Nr. 43 zu § 16 BetrAVG; BAG vom 14.09.1999 - 3 AZR 273/98 - juris für eine Unterstützungskasse unter Hinweis auf die Entscheidung vom 17.05.1973 - 3 AZR 381/72 - BAGe 25, 194 - und 28.02.1989 - 3 AZR 29/88 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 20).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente

    Die Anpassungsentscheidung und Anpassungshöhe hängt nicht von der Ausübung billigen Ermessens ab, sondern von der richtigen Rechtsanwendung (LAG Düsseldorf Urteil v. 10.11.09 - 6 Sa 659/09 - ).

    Angesichts der objektiv zweifelhaften Rechtslage, insbesondere der unterschiedlichen Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Literatur (LAG Hamm Urteil v. 16.06.2009 a.a.O.; andere Auffassung LAG Düsseldorf Urteil v. 10.11.09 - 6 Sa 659/09 - Zisch/Hufer a.a.O.,) kann insoweit nicht von einem Verschulden ausgegangen werden (vgl. BAG Urteil v. 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - BB 2003, 53-55 Annahmeverzug nach Ausspruch einer Kündigung).

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    Dies hat bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 20.11.2009 (- 6 Sa 659/09, juris Rn. 82) u.a. wie folgt ausgeführt:.
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

    Dies hat bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 20.11.2009 (- 6 Sa 659/09, juris Rn. 82) u.a. wie folgt ausgeführt:.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

    (b) Danach ist für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 01.01.2003 auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen abzustellen, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 der Gründe = Randnummer 13; BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 184/05 - zu B II 1 d der Gründe = Randnummer 36; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2009 - 6 Sa 659/09 -, juris-Zitat, zu A III 2 der Gründe = Randnummer 97; LAG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 -, juris-Zitat, zu B I 2 a aa der Gründe = Randnummer 84; LAG München, Urteil vom 28.02.2007 - 5 Sa 879/05 -, juris-Zitat, zu II 2 der Gründe = Randnummern 31 bis 36; Bode in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Bode/Pühler, BetrAVG, 1. Auflage, § 16 Randnummer 39 f.); insofern sind beide Indizes miteinander zu verknüpfen (Petersen/Bechthold/Krazeisen, BetrAV 2009, 93, 94).
  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

    bb) Wie das LAG Düsseldorf bereits in einer Entscheidung vom 10. November 2009 (6 Sa 659/09 - zitiert nach Juris) zu genau diesem Schreiben ausgeführt hat, ergibt dessen Auslegung, dass den Betriebsrentnern vor Augen geführt wurde, dass durch die Änderung des Durchführungsweges den Arbeitnehmern ein neuer Schuldner hinsichtlich der Pensionszahlungen geschaffen werden sollte.
  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

    Das LAG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 10.11.2009 (AZ: 6 Sa 659/09) zur Frage, ob das Schreiben vom 1.11.2007 ein Schuldbeitritt ist, folgendes ausgeführt:.
  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

    bb) Wie das LAG Düsseldorf bereits in einer Entscheidung vom 10. November 2009 (6 Sa 659/09 - zitiert nach Juris) zu genau diesem Schreiben ausgeführt hat, ergibt dessen Auslegung, dass den Betriebsrentnern vor Augen geführt wurde, dass durch die Änderung des Durchführungsweges den Arbeitnehmern ein neuer Schuldner hinsichtlich der Pensionszahlungen geschaffen werden sollte.
  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

    Bereits das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2009 (6 Sa 659/09 - zit. n. Juris) zu genau diesem Schreiben ausgeführt, dass den Arbeitnehmern ein weiterer Schuldner hinsichtlich der Pensionszahlungen mitgeteilt wurde.
  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

    Das LAG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 10.11.2009 (AZ: 6 Sa 659/09) zur Frage, ob das Schreiben vom 1.11.2007 ein Schuldbeitritt ist, folgendes ausgeführt:.
  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

    Bereits das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2009 (6 Sa 659/09 - zit. n. Juris) zu genau diesem Schreiben ausgeführt, dass den Arbeitnehmern ein weiterer Schuldner hinsichtlich der Pensionszahlungen mitgeteilt wurde.
  • ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

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