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   LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16   

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https://dejure.org/2016,26975
LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16 (https://dejure.org/2016,26975)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2016 - 4 Ta 488/16 (https://dejure.org/2016,26975)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2016 - 4 Ta 488/16 (https://dejure.org/2016,26975)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung; Aufsichtsrat

  • IWW

    § ... 97 Abs. 2 ArbGG, § 2 Abs. 1 TVG, § 148 ZPO, §§ 78 ArbGG, 252, 567 ZPO, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 80 Abs. 2 ArbGG, § 252 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 ZPO, § 2 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 9 Abs. 5 ArbGG, §§ 13, 15 MitbestG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein vorgreifliches Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 2, Abs. 5 ArbGG, 148 ZPO
    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung; Aufsichtsrat

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung; Aufsichtsrat

  • rechtsportal.de

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein vorgreifliches Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Zur Begründung hat es auf Entscheidungen in einem Parallelrechtsstreit Bezug genommen (14 BV 160/15 Arbeitsgericht Düsseldorf und 3 Ta 63/16 Landesarbeitsgericht Düsseldorf, versehentlich mit 4 Ta 63/16 bezeichnet).

    Zur Begründung hat es sich die Ermessensentscheidung der 14. Kammer im Parallelverfahren zu eigen gemacht (14 BV 160/15 Arbeitsgericht Düsseldorf) und ergänzend darauf hingewiesen, eine Aussetzung des Verfahrens scheide erst recht aus, wenn - wie in der Beschwerdebegründung - die Vorgreiflichkeit der Verfassungsbeschwerde verneint würde.

    Dies geht jedenfalls aus der bloßen Inbezugnahme des Arbeitsgerichts auf die Erwägungen der 14. Kammer in dem Parallelrechtsstreit 14 BV 160/15 nicht hervor.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 14 BV 160/15 vom 22.01.2013 wie auch auf die weitere Nichtabhilfeentscheidung vom 29.01.2016 (Bl. 459-468 d. A.) hat das Arbeitsgericht die maßgeblichen Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen.

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte mit Beschluss vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - in einem Verfahren nach § 97 Abs. 2 ArbGG fest, dass die O. keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG sei.

    Das Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht 9 TaBV 225/14 war zwar ein solches nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG.

    Doch betrifft es die Frage einer Grundrechtsverletzung im Verfahren vor dem hessischen Landesarbeitsgericht (9 TaBV 225/14), in dem es um die vorgenannte Feststellung ging.

  • BVerfG, 13.09.2019 - 1 BvR 1/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Nachfolgend legte die O. Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts ein (1 BvR 1/16).

    b)Das vor dem Bundesverfassungsgericht seit Anfang des Jahres 2016 anhängige Verfahren 1 BvR 1/16 dürfte grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO für den vorliegenden Rechtsstreit als vorgreiflich angesehen werden können.

    cc) Das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvR 1/16 dürfte nach den hier gegebenen Umständen des Einzelfalls in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO als vorgreiflich angesehen werden können.

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Es ist - vorbehaltlich einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht - zunächst formell rechtskräftig beendet (BAG 16.04.2014 - 10 AZB 6/14, NJW 2014, 1903, Rn 7 mwN).

    aa)Die Vorgreiflichkeit selbst ist kein Ermessenskriterium, sondern Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Ermessen des Gerichts zur Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits eröffnet ist (BAG 16.04.2014 - 10 AZB 6/14 - juris; BVerfG 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 -, juris, Rn 19).

  • BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    aa)Die Vorgreiflichkeit selbst ist kein Ermessenskriterium, sondern Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Ermessen des Gerichts zur Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits eröffnet ist (BAG 16.04.2014 - 10 AZB 6/14 - juris; BVerfG 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 -, juris, Rn 19).
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Ob es im zugrundeliegenden Rechtsstreit darauf ankommt, dass die O. eine tariffähige Gewerkschaft ist, haben das Ausgangsgericht und ggfs. die Rechtsmittelgerichte des Hauptverfahrens zu beurteilen, nicht aber das Beschwerdegericht im Verfahren nach § 252 ZPO (BAG 26.10.2009 - 3 AZR 24/09, NZA 2009, 1436, Rn 9).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden Teil der Prozesskosten und sind gegebenenfalls bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen (BGH 12.12.2005 - II ZB 30/04, MDR 2006, 704 mwN).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Gesetz wie etwa in § 2 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung rechtlicher Vorfragen ausdrücklich vorsieht (BAG 18.03.2015 - 7 ABR 42/12 - Rn 23, zitiert nach juris, mwN).
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 17.11.2015 - 1 ABN 39/15 - zurück.
  • LAG Düsseldorf, 15.11.1974 - 16 TaBV 23/74

    Aussetzung; Massenverfahren; Einheitliches Rechtsverhältnis; Abhängigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16
    Die Vorschrift ist trotz der fehlenden Verweisung in § 80 Abs. 2 ArbGG auch im Beschlussverfahren anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf 15.11.1974 - 16 TaBV 23/74, EzA § 148 ZPO Nr. 1; Germelmann/Matthes/Spinner, ArbGG, 8. Aufl., § 80 Rn 43 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1984 - 2 W 26/84

    Aussetzung des Aufhebungsverfahrens"

  • LAG Nürnberg, 27.02.2003 - 7 Ta 13/03

    Aussetzung der Verhandlung - Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auch eine entsprechende Anwendung von § 97 Abs. 5 ArbGG im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde scheidet aus (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rz. 11-14).

    Eine solche, gesetzlich ausdrücklich zugelassene Feststellung (§ 2a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG) ist in gleicher Weise für den Ausgang eines Rechtsstreits präjudiziell im Sinne von § 148 ZPO wie eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rn. 23).

    Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht auf die Dauer der Amtszeit ausgerichtet (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rn. 31).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2017 - 5 Ta 8/17

    Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens wegen Anfechtung der Zustimmung des

    Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des dem Vorgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2016 - 4 Ta 488/16 - Rn. 17, juris).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12, juris = MDR 2006, 704; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2016 - 4 Ta 488/16 - Rn. 33, juris).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.05.2022 - 3 Ta 29/22

    Verfahrensaussetzung - Vorgreiflichkeit - Beschleunigungsgrundsatz

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff ZPO von der in der Sache unterlegenen Partei zu tragen sind (Hessisches LAG 31. Mai 2021 - 15 Ta 34/21, Rn. 21; LAG Düsseldorf 12. August 2016 - 4 Ta 488/16, Rn. 33; LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. März 2017 - 5 Ta 8/17, Rn. 30; BGH 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 46; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 12) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - 3 Ta 45/21

    Aussetzung - anhängige Verfassungsbeschwerde - fehlerhafte Ermessensausübung -

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff ZPO von der in der Sache unterlegenen Partei zu tragen sind (Hessisches LAG 31. Mai 2021 - 15 Ta 34/21, Rn. 21; LAG Düsseldorf 12. August 2016 - 4 Ta 488/16, Rn. 33; LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. März 2017 - 5 Ta 8/17, Rn. 30; BGH 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 46; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde ist vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolglos geblieben (Beschluss vom 12.08.2016 - 4 Ta 488/16).
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