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   LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10   

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https://dejure.org/2010,31849
LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10 (https://dejure.org/2010,31849)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2010 - 7 Sa 916/10 (https://dejure.org/2010,31849)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10 (https://dejure.org/2010,31849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Düsseldorf, 06.05.2009 - 4 Ca 1276/09

    Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist des § 37 TV-L bei der Geltendmachung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009, 4 Ca 1276/09, wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009, 4 Ca 1276/09, abzuändern und entsprechend den zuletzt gestellten Anträgen zu erkennen.

  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (vgl. BAG, Beschluss vom 13.04.2005, 5 AZB 76/04, zitiert nach juris).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Der Grundsatz der Effektivität besagt - im Zusammenhang mit Ausschlussfristen -, dass diese nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass sie es praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren, die Entschädigung zu erlangen (vgl. etwa EuGH vom 10.07.1997, Rs. C-261/95 (Palmisani) zu Nr. 27, NZA 1997, 1041).
  • LAG München, 21.01.2009 - 5 Sa 385/08

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Das Landesarbeitsgericht München geht in seinem Urteil vom 21.01.2009, 5 Sa 385/08, (zitiert nach juris) in diesem Zusammenhang davon aus, dass § 15 Abs. 4 AGG richtlinienkonform so auszulegen sei, dass die Ausschlussfrist frühestens mit Zugang der Ablehnung, aber nicht vor Kenntnisnahme (ggf. Kennen müssen) von der Diskriminierung, die wesentlich später liegen könne, beginne und zur Absage einer Bewerbung also die Kenntnis von dem Umstand, dass die Auswahlentscheidung im Hinblick auf ein verpöntes Merkmal erfolge, hinzukommen müsse.
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Nach Auffassung der Berufungskammer verstößt die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 08.07.2010, Rs. C-246/09 (zitiert nach juris) nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.10.2010 - 7 Sa 916/10
    Wie bereits das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.09.2009, 8 AZR 705/08 (zitiert nach juris) ausgeführt hat, wird durch die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen weder praktisch unmöglich gemacht noch so übermäßig erschwert, dass dadurch der Wesensgehalt der Rechte angetastet wird.
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Bielefeld, 05.10.2011 - 6 Ca 1066/11

    Stellenausschreibung Diskriminierung Schadensersatz Entschädigung

    Ausreichend ist, wenn er Kenntnis von einem die Vermutung begründenden Umstand hat (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 13.10.2010, 7 Sa 916/10 zitiert nach Juris).
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