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   LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06   

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https://dejure.org/2006,8233
LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06 (https://dejure.org/2006,8233)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06 (https://dejure.org/2006,8233)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 7 (18) Sa 417/06 (https://dejure.org/2006,8233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterrichtung nach § 613a Abs.5 BGB - fristgemäßer Widerspruch nach § 613 Abs.6 BGB - Verwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

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    Unterrichtung nach § 613a Abs.5 BGB - fristgemäßer Widerspruch nach § 613 Abs.6 BGB - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen und Umfang der Unterrichtungspflicht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern bei einem Betriebsübergang; Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer nach Betriebsübergang bei rechtzeitigem Widerspruch gegen den Übergang des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

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    Unterrichtung nach § 613a Abs.5 BGB - fristgemäßer Widerspruch nach § 613 Abs.6 BGB - Verwirkung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 1, 5, 6
    Widerspruch gegen Betriebsteilübergang bei unvollständiger Unterrichtung des Arbeitnehmers - keine Verwirkung durch Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit neuem Arbeitgeber - Abfindungsansprüche gegen Betriebsveräußerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Daraus muss der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, in § 613 a Abs. 6 BGB eine zeitliche Ausschlussregelung zu verankern (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hält ausdrücklich auch nach der neuen Rechtslage daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05).

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er seine Rechte nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05).

    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (so BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 ( 8 AZR 303/05) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).

    Die Rechtsprechung ist jedoch nicht dazu befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung im Wege der Gesetzes- oder Rechtsanalogie hinwegzusetzen (BAG, Urteil vom 02.03.2006, a.a.O.).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N.; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Die Kündigung einer Nichtvertragspartei ist unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2000, 4 AZR 170/99 = NZA 2000, 1010).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 417/06
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2006 - 7 (18) Sa 417/06 - wird zurückgewiesen.
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