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   LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17   

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https://dejure.org/2018,5750
LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17 (https://dejure.org/2018,5750)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2018 - 7 Sa 464/17 (https://dejure.org/2018,5750)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2018 - 7 Sa 464/17 (https://dejure.org/2018,5750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung gerichteten Klage

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte § 37 Abs. 1
    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung gerichteten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • ArbG Essen, 24.03.2017 - 3 Ca 3018/11
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.03.2017, 3 Ca 3018/11, teilweise abgeändert:.

    Die Klägerin beantragt, das am 24.03.2017 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Essen, 3 Ca 3018/11, teilweise abzuändern und.

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Hinsichtlich der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass der Arbeitgeber erkennen muss, dass der Arbeitnehmer die durch die Kündigung bedrohten regelmäßig fällig werdenden Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sichern will (vgl. BAG, Urteil vom 28.11.2007, 5 AZR 992/06; Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 403/05, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Hinsichtlich der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass der Arbeitgeber erkennen muss, dass der Arbeitnehmer die durch die Kündigung bedrohten regelmäßig fällig werdenden Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sichern will (vgl. BAG, Urteil vom 28.11.2007, 5 AZR 992/06; Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 403/05, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Sie ist zum einen Prozesshandlung mit der Wirkung des § 4 S. 1 KSchG; zum anderen ist sie eine - zulässige - Modalität der schriftlichen Geltendmachung der vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängigen Lohnansprüche (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.1991, 2 AZR 34/91, zitiert nach juris).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Dieses Ziel ist dem Arbeitgeber auch regelmäßig erkennbar (vgl. auch BAG, Urteil vom 05.04.1995, 5 AZR 961/93, zitiert nach juris).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Hierüber kann bei dem Arbeitgeber, jedenfalls soweit nicht von ihren tatsächlichen Voraussetzungen her offene Ansprüche wie etwa Mehrarbeitsvergütungen in Frage stehen, kein Zweifel aufkommen (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1983, 5 AZR 632/80, zitiert nach juris).
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2001, 10 AZR 197/01; Urteil vom 30.03.1989, 6 AZR 769/85, jeweils zitiert nach juris) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. BAG, Urteil vom 26.02.2003,5 AZR 223/02, zitiert nach juris), denn dann ist der Grund und der Umfang der streitigen Forderung erkennbar.
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Eine präzise Benennung des Betrages ist zwar nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1972, 1 AZR 427/71; Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 488/01, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. zu § 70 BAT BAG 07.07.2010- 4 AZR 549/08 - Rn. 83 mwN, AP GG Art. 9 Nr. 140 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 25; 17.05.2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 b der Gründe mwN, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 395/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17
    Darüber hinaus muss dem Anspruchsschuldner gegenüber unmissverständlich klargestellt werden, dass auf der Anspruchserfüllung bestanden wird (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 395/10, Rn. 41, juris).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05

    Annahmeverzug

  • BGH, 19.10.1993 - KZR 13/92

    Folgen des Fehlens des Tatbestandes - Begehren auf Abgabe der eidesstattlichen

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auf die Revision der Klägerin wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2018 - 7 Sa 464/17 - insoweit gegenstandslos ist, als es die Berufung der Klägerin wegen Annahmeverzugsansprüchen für den Monat Juni 2010 zurückgewiesen hat.

    Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2018 - 7 Sa 464/17 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit es die Berufung der Klägerin hinsichtlich der eingeklagten Annahmeverzugsvergütung vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 zurückgewiesen hat.

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