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   LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20   

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LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20 (https://dejure.org/2021,14181)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2021 - 4 Sa 579/20 (https://dejure.org/2021,14181)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2021 - 4 Sa 579/20 (https://dejure.org/2021,14181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 12 GG; §§ 126, 127, 305b; 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Fortbildung; Studium; Rückzahlung; Kosten; einzelvertragliche Rückzahlungsklausel; AGB-Kontrolle; Schriftform; Vorrang der Individualabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 6
    Wirksamkeit von anteiligen Rückzahlungsklauseln; AGB-Wirksamkeitskontrolle von Regelungen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten; Angemessenheit der Rückzahlung von Fortbildungskosten; Kein Schriftformerfordernis bei vorrangiger, individueller Rückzahlungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18, juris Rn. 16 ff.).

    Der Kläger hat in der Erklärung vom 05.06.2015 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Beklagte die von ihm verauslagten Fortbildungskosten an ihn zurückzuerstatten hat (BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18, juris Rn. 19 mwN).

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18, juris Rn 22 mwN).

    Ist dies nicht der Fall, verbleibt es dabei, dass Verluste, die eintreten, weil Investitionen in die Aus- und Weiterbildung des Arbeitnehmers nachträglich wertlos werden, grundsätzlich der Arbeitgeber als Betriebsausgaben zu tragen hat (BAG 11.12.2018 - 9 AZR 383/18, juris Rn 23 mwN).

    (4)Das Arbeitsgericht hat gemeint, diesem Ergebnis stehe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2018 (9 AZR 383/18, NZA 2019, 781) entgegen.

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    (2)Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob die Vorteile der Ausbildung für die Beklagte und die Dauer ihrer Bindung von 36 Monaten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. etwa BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, Rn. 18, BAGE 129, 121; BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12, juris Rn. 19).

    Aus diesem Grund ist es auch unerheblich, ob der Kläger die durch die Fortbildung erlangte weitere Qualifikation der Beklagten nutzen konnte oder wollte (vgl. dazu BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12, juris Rn. 19).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    e.Die Rückzahlungsklausel ist klar, verständlich und ihrem Wortlaut nach eindeutig und verstößt nicht gegen zwingendes höherrangiges Recht, insbesondere nicht Art. 12 GG (so BAG 17.11.2005 - 6 AZR 160/05, juris Rn 27 f. zur gleichlautenden und insoweit kontrollfähigen Regelung des § 10a Abs. 2 AVR).

    Es bestand volle Transparenz wie im Fall des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2005 (6 AZR 160/05, juris).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19, juris Rn. 15 ff. mwN).

    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19, juris Rn. 16 mwN).

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZR 69/16

    Gewerberaummiete: Mündliche Änderung einer formularmäßig vereinbarten sog.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    Auf den Vorrang einer Individualabrede kann sich grundsätzlich auch der Verwender der Schriftformklausel berufen (BGH 25.01.2017 - XII ZR 69/16, juris Rn. 21; BGH 09.03.1995 - III ZR 55/94, juris Rn. 23; BGH 22.01.1990 - II ZR 15/89, juris Rn. 15 aE mwN; MüKo/Basedow § 305b BGB Rn. 7).
  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    aa.Allerdings bedürfen "zusätzliche" Vereinbarungen der Parteien gemäß § 7 Abs. 2 AVR bzw. "spätere" Vereinbarungen gemäß § 11 des Arbeitsvertrages der Schriftform (vgl. zum fehlenden Rechtsnormcharakter von § 7 Abs. 2 AVR BAG 28.10.1987 - 5 AZR 518/85, juris, und zur Frage der Wirksamkeit von Schriftformklauseln HWK/Roloff Anhang §§ 305-310 BGB Rn. 43 mwN).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    (2)Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob die Vorteile der Ausbildung für die Beklagte und die Dauer ihrer Bindung von 36 Monaten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. etwa BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07, Rn. 18, BAGE 129, 121; BAG 18.03.2014 - 9 AZR 545/12, juris Rn. 19).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    Die gestellten Vertragsbedingungen können und sollen nur insoweit Geltung beanspruchen, wie die von den Parteien getroffene Individualabrede dafür Raum lässt (BAG 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, juris Rn. 39; BAG 24.08.2016 - 5 AZR 129/16, juris Rn. 35 mwN; BGH 23.01.2013 - VIII ZR 47/12, juris Rn. 22).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    In diesem Fall wäre eine Anknüpfung der weiteren Darlehensgewährung an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht unangemessen (BAG 28.09.2017 - 8 AZR 67/15, juris Rn. 32; HWK/Roloff, aaO, Rn. 39a mwN).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
    Eine Klausel in einer vorformulierten Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten der Aus- oder Fortbildung zu erstatten hat, wenn er auf eigenen Wunsch oder aus seinem Verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, benachteiligt den Arbeitnehmer regelmäßig nicht unangemessen iSd. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 19.01.2011 - 3 AZR 621/08, juris Rn. 25, 32 ff.).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

  • BGH, 22.01.1990 - II ZR 15/89

    Bezeichnung des Verfrachters in einem Konnossement

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

  • LAG Hamm, 11.10.2019 - 1 Sa 503/19

    Rückforderung von Fortbildungskosten; Auslegung einer Rückforderungsklausel;

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81

    Anfechtungserklärung - Auslegung - Irrtum

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • ArbG Gera, 12.10.2021 - 3 Ca 16/21

    Rückforderung von Ausbildungskosten - Klauselkontrolle

    Die Klägerin ist als Arbeitgeberin Unternehmerin, die Beklagte als Arbeitnehmerin Verbraucherin, weshalb gemäß § 310 Abs. 3 Ziff. 1 BGB die tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass es sich um eine von der Klägerin vorformulierte allgemeine und gestellte Geschäftsbedingung handelt, (vgl. LAG Düsseldorf v. 14.04.2021 4 Sa 579/20 Rn.44 mwN).
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