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   LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16   

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LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16 (https://dejure.org/2016,29147)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2016 - 12 Sa 448/16 (https://dejure.org/2016,29147)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2016 - 12 Sa 448/16 (https://dejure.org/2016,29147)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG - Pensionskassenzusage - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 133 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 258 ZPO, § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 3 BetrAVG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG, § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a VAG, §§ 30 f, g BetrAVG, § 31 BetrAVG, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 2 Nr. 4 ... BetrAVG, § 1b Abs. 3 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1, 2 BetrAVG; § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der bis zum 30.12.2015 geltenden Fassung, § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der ab dem 31.12.2015 geltenden Fassung, § 31 BetrAVG; § 133 BGB; §§ 256 Abs. 1, 258, 308 Abs. 1 ZPO
    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG - Pensionskassenzusage - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG - Pensionskassenzusage - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung der ehemaligen Arbeitgeberin zur Anpassung der von einer Pensionskasse gezahlten Betriebsrente in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der bis zum 30.12.2015 geltenden Fassung (im Folgenden § 16 BetrAVG aF) stehe dem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Urteil vom 30.09.2014 - 3 AZR 617/12 - nicht entgegen.

    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2014 - 3 AZR 617/12 - werde damit obsolet.

    Mit § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF habe der Gesetzgeber umgehend auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.04.2014 - 3 AZR 617/12 - reagiert, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen.

    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAG 30.09.2014 - 3 AZR 617/12, DB 2015, 1108 Rn. 34; BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, DB 2016, 1581 Rn. 24).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 30.09.2014 (a.a.O. Rn. 64 ff.) ausführlich begründet, aus welchen Gründen diese Vorschrift nicht für laufende Leistungen gilt, die auf Zusagen beruhen, die vor dem Inkrafttreten der Deckungsrückstellungsverordnung am 16. Mai 1996 erteilt wurden.

    Im Vertrauen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.09.2014 (- 3 AZR 617/12 a.a.O.) vorgenommene Anpassungen könnten rückgängig gemacht werden.

    c)Die Anpassungsprüfungs- und entscheidungspflicht nach § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG zu den sich ausgehend vom individuellen Rentenbeginn des Klägers am 01.12.2007 ergebenden Anpassungsstichtagen (vgl. dazu BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 85) 01.12.2010 und 01.12.2013 ist nicht mangels rechtzeitiger Rüge erloschen.

    Die Darlegungs- und Beweislast zu den maßgeblichen Umständen einer wirtschaftlichen Lage, die einer Anpassung entgegensteht, liegt beim Versorgungsschuldner (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 94).

    Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 109).

    Danach kommt es auf den zum Anpassungsstichtag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex an (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 110).

    d)Richtig ist, dass die nach Eintritt des Versorgungs-/Versicherungsfalls erfolgte Überschussverteilung der Pensionskasse auf die Anpassungsverpflichtung des Arbeitgebers, d.h. hier der Beklagten, anzurechnen ist (BAG 30.09.2014 a.a.O. Rn. 78 a.E.).

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG führt damit nicht lediglich zu verschuldensabhängigen Schadensersatz-, sondern zu verschuldensunabhängigen Erfüllungsansprüchen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAG 30.09.2014 - 3 AZR 617/12, DB 2015, 1108 Rn. 34; BAG 15.03.2016 - 3 AZR 827/14, DB 2016, 1581 Rn. 24).

    Auf solche Zusagen passt weder der gesetzliche Verschaffungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG noch das Unverfallbarkeitsrecht nach § 2 BetrAVG (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 28).

    Die so bestehende Leistungspflicht ist damit Teil des Versorgungsversprechens und nicht lediglich von versicherungsrechtlicher Bedeutung (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 32).

    Daraus folgt die gesetzliche Einstandspflicht (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 34).

    § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG findet dabei auch auf Versorgungszusagen Anwendung, die - wie hier - vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bestimmung am 01.07.2012 erteilt wurden (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Liegt keine ausdrückliche Zusage vor, müssen die Gesamtumstände den Schluss darauf zulassen, dass die Zusage des Arbeitgebers auch die auf den Arbeitnehmerbeiträgen beruhenden Leistungen umfassen soll (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 40).

    Dies hat zur Folge, dass bei Zusagen, die bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung erteilt und mit denen beitragsbezogene Leistungen einer Pensionskasse zugesagt wurden, die auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden, an die Annahme, die Zusage des Arbeitgebers erfasse - mit der hieraus folgenden Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG - die auf den Beiträgen der Arbeitnehmer beruhenden Leistungen, erhöhte Anforderungen zu stellen sind (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 41).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Zusage i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG vorliegt, obliegt dabei dem Versorgungsberechtigten, der Ansprüche aufgrund der Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG geltend macht (BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 42).

    Daraus folgt lediglich eine Lastenverteilung und Berechnungsweise der Versorgung (vgl. BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 45).

    Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF keine Rückwirkung zukommt (ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15, juris; Hessische LAG 24.02.2016 a.a.O.; offen gelassen von BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 60).

  • LAG Hessen, 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12

    Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung der Anpassung einer Betriebsrente in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    Soweit sie der Ansicht ist, der aufgrund Art. 1 Nr. 7 und Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie (BGBl. I 2012, 2553) zum 31.12.2015 in Kraft getretene § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF belege, dass der Wille des Gesetzgebers bereits bei der bisherigen Fassung gewesen sei, sämtliche Versorgungszusagen, d.h. auch solche vor dem 16.05.1996 zu erfassen, folgt die Kammer dem nicht (ebenso Hessisches LAG 24.02.2016 - 6 Sa 1163/12, juris Rn. 44).

    Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF keine Rückwirkung zukommt (ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15, juris; Hessische LAG 24.02.2016 a.a.O.; offen gelassen von BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 60).

    Da die Rückwirkung von Gesetzen die Ausnahme (vgl. Hessisches LAG 24.02.2016 a.a.O. Rn. 42) und außerdem begründungsbedürftig ist, ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, ohne sich mit den Rückabwicklungsproblemen, die eine rückwirkende Geltung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF zur Folge hätte, auseinanderzusetzen, eine solche angeordnet hat, ohne dass dies ausdrücklich im Gesetzestext zum Ausdruck kommt.

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15

    Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Leistungen einer betrieblichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    Die Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - bislang davon aus, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF keine Rückwirkung zukommt (ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15, juris; Hessische LAG 24.02.2016 a.a.O.; offen gelassen von BAG 15.03.2016 a.a.O. Rn. 60).

    Da zur Überzeugung der Kammer bereits die Auslegung ergibt, dass § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nF nicht rückwirkend anzuwenden ist, kommt es nicht darauf an, ob eine solche Rückwirkung verfassungsrechtlich überhaupt zulässig wäre (dazu ArbG Gelsenkirchen 12.01.2016 a.a.O. Rn. 68 ff.).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    Das ist mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit nicht vereinbar (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 859/09, NZA 2011, 1285 Rn. 29).

    Maßgeblich sind auch im Übrigen die Verhältnisse zum Anpassungsstichtag, wobei lediglich im Rahmen der Betrachtung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers für die zu prognostizierende wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag auch Umstände nach diesem Zeitpunkt herangezogen werden können (BAG 28.06.2011 a.a.O. Rn. 29).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die unterbliebene Anpassung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95, AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG Rn. 28 ff.; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, AP Nr. 60 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 17.06.2014 - 3 AZR 298/13, BetrAV 2014, 667 Rn. 27).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die unterbliebene Anpassung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95, AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG Rn. 28 ff.; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, AP Nr. 60 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 17.06.2014 - 3 AZR 298/13, BetrAV 2014, 667 Rn. 27).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die unterbliebene Anpassung bis zum übernächsten Anpassungstermin rügen (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95, AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG Rn. 28 ff.; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, AP Nr. 60 zu § 16 BetrAVG Rn. 15; BAG 17.06.2014 - 3 AZR 298/13, BetrAV 2014, 667 Rn. 27).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    § 57 der Satzung ist deshalb als eine Verpflichtung der PKDEuS zu verstehen, ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile, die auf die individuell für die Renten der Berechtigten vorhandenen Deckungsrückstellungen anfallen () ausschließlich zur Erhöhung ihrer laufenden Leistungen zu verwenden." (BGH 06.02.2008 - XII ZB 180/05, FamRZ 2008, 862 Rn. 15; BGH 05.03.2008 - XII ZB 196/05, FamRZ 2008, 1147 Rn. 14; BGH 18.03.2009 - XII ZB 188/05, FamRZ 2009, 954 Rn. 14).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
    § 57 der Satzung ist deshalb als eine Verpflichtung der PKDEuS zu verstehen, ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile, die auf die individuell für die Renten der Berechtigten vorhandenen Deckungsrückstellungen anfallen () ausschließlich zur Erhöhung ihrer laufenden Leistungen zu verwenden." (BGH 06.02.2008 - XII ZB 180/05, FamRZ 2008, 862 Rn. 15; BGH 05.03.2008 - XII ZB 196/05, FamRZ 2008, 1147 Rn. 14; BGH 18.03.2009 - XII ZB 188/05, FamRZ 2009, 954 Rn. 14).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

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