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   LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10   

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https://dejure.org/2010,39128
LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10 (https://dejure.org/2010,39128)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2010 - 15 Ta 588/10 (https://dejure.org/2010,39128)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 15 Ta 588/10 (https://dejure.org/2010,39128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers mit russischer Herkunft auf Schmerzensgeld aufgrund von Diskriminierungen am Arbeitsplatz durch den Leiharbeitgeber; Rechtswegszuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für Klagen von Leiharbeitnehmern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Freiburg, 07.07.2010 - 12 Ca 188/10

    Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten - Schadensersatzklage eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10
    Die mit dieser Frage bislang befassten Arbeitsgerichte (LAG Hamburg vom 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 - LAG Hamm vom 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - Arbeitsgericht Freiburg vom 07.07.2010 - 12 Ca 188/10 -) haben die Rechtswegszuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen Leiharbeitnehmern und Entleihern bejaht und dies nach Auffassung der Kammer auch überzeugend begründet.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10
    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die am Sinn und Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung der Zuständigkeitsnorm es gebietet, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in einer greifbaren Beziehung zum Arbeitsvertrag stehen und arbeitsrechtlichen Regeln unterliegen, auch prozessual durch die Arbeitsgerichte entscheiden zu lassen (so LAG Hamm a.a.O. unter Hinweis auf BAG vom 23.08.2001 - 5 AZR 11/01 - NZA 2002, Seite 230), verbietet sich eine rein formalistische Betrachtungsweise dahingehend, dass der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 ArbGG nur der Vertragsarbeitgeber, d.h. hier der.
  • LAG Hamburg, 24.10.2007 - 4 Ta 11/07

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10
    Die mit dieser Frage bislang befassten Arbeitsgerichte (LAG Hamburg vom 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 - LAG Hamm vom 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - Arbeitsgericht Freiburg vom 07.07.2010 - 12 Ca 188/10 -) haben die Rechtswegszuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen Leiharbeitnehmern und Entleihern bejaht und dies nach Auffassung der Kammer auch überzeugend begründet.
  • LAG Hamm, 04.08.2003 - 2 Ta 739/02

    Rechtsweg bei Schadensersatzansprüchen des Entleihers gegen den Leiharbeitnehmer)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2010 - 15 Ta 588/10
    Die mit dieser Frage bislang befassten Arbeitsgerichte (LAG Hamburg vom 24.10.2007 - 4 Ta 11/07 - LAG Hamm vom 04.08.2003 - 2 Ta 739/02 - Arbeitsgericht Freiburg vom 07.07.2010 - 12 Ca 188/10 -) haben die Rechtswegszuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen Leiharbeitnehmern und Entleihern bejaht und dies nach Auffassung der Kammer auch überzeugend begründet.
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2010 - 15 Ta 588/10 - wird zurückgewiesen.
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