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   LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12   

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LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2012,43291)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2012,43291)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2012 - 12 Sa 1456/12 (https://dejure.org/2012,43291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten; Darlegungslast bei begehrter Höhergruppierung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 242 BGB; § 56 Anl. C Entgeltgruppen S 11, S 12, S 17 und S 18 TVöD-VKA, §§ 17, 24, 37 TVöD-VKA
    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten; Darlegungslast bei begehrter Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52; BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

    Diesen Aspekt hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Verneinung des herausgehobenen Maßes an Verantwortung berücksichtigt (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 72) und hat das erforderliche Maß der Verantworung bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden trotz der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit gerade für die Allgemeinheit in einer Großstadt verneint und "nur" eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung angenommen (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 68).

    Bei dem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht die Dienst- und Fachaufsicht nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass z.B. die Haushaltsmittelplanung, die Leitung der Pflegesatzbeantragung und die Mitwirkung am diesbezüglichen Verfahren und die Gesamtverantwortung für die Außenkontakte eines Sachgebietes keine Aufgaben mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit betreffen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat die Erarbeitung konzeptioneller Weiterentwicklungen in einem Sachgebiet für die erforderliche herausgehobene Verantwortung nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 48; BAG 26.01.2005 - 4 AZR 6/04, ZTR 2005, 640 Rn. 49 m.w.N.).

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 45).

    (8)Entgegen der Ansicht der Klägerin vermögen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Belange des Dienstherren oder die Allgemeinheit oder die Lebensverhältnisse Dritter die begehrte Eingruppierung nicht zu begründen (vgl. zu diesem Merkmal BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 58).

    Für den Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht auf die herausgehobene Bedeutung der Leitungsfunktion im innerdienstlichen Betrieb, in der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit für die Allgemeinheit gerade in der Großstadt Dresden und in der nicht unerheblichen Tragweite der hoheitlichen Maßnahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VII, die in das Grundrecht aus Art. 6 GG eingreift, abgestellt, aber nur die besondere Bedeutung (jetzt Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 5) und nicht das herausgehobene Maß an Verantwortung (jetzt Entgeltgruppe S 18 Fallgruppe 2) angenommen (BAG 06.03.1996 a.a.O.).

  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Die Abteilung 510 selbst ist zudem nur eine von insgesamt fünf Abteilungen im Fachbereich 51 Kinder und Jugend (vgl. zu diesen Aspekten der Einordnung des Sachgebietes auch LAG Köln 04.02.1999 - 10 Sa 839/98, ZTR 1999, 464 Rn. 34).

    Dies gilt zur Überzeugung der Kammer erst recht, wenn das Bundesarbeitsgericht diese Verantwortung im Zusammenhang mit den Aufgaben der Heimaufsicht bei der Fachaufsicht über 175 Einrichtungen mit 998 Betreuungskräften und 9.126 genehmigten Plätzen verneint hat, obwohl der dortige Kläger im Rahmen der Fachaufsicht zwar kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Leitern der Kindertagesstätten hatte, aber die Möglichkeit, Auflagen und Weisungen gegenüber dem jeweiligen Träger der Einrichtung zu erteilen und dabei sogar die weitere Beschäftigung eines Leiters untersagen durfte (ebenso LAG Köln 04.02.1999 a.a.O. Rn. 34).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Für die Erfüllung dieses Tätigkeitsmerkmals müssen sowohl das Merkmal "besondere Schwierigkeit" als auch das Merkmal "Bedeutung" erfüllt sein (BAG 14.12.1994 - 4 AZR 951/93, ZTR 1995, 271 Rn. 41 f.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52; BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    aa) Es trifft allerdings zu, dass die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen im Einzelfall gemäß § 242 BGB ausgeschlossen sein kann (BAG 15.09.2004 - 4 AZR 416/03, AP Nr. 191 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Rn. 42; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 622/04, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 52; BAG 08.12.2011 - 6 AZR 397/10, AP Nr. 6 zu § 11 TVÜ Rn. 17).

    Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 15.09.2004 a.a.O. Rn. 42).

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 48; BAG 26.01.2005 - 4 AZR 6/04, ZTR 2005, 640 Rn. 49 m.w.N.).

    Er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (BAG 26.01.2005 a.a.O. Rn. 54 m.w.N.).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    aa) Es trifft allerdings zu, dass die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen im Einzelfall gemäß § 242 BGB ausgeschlossen sein kann (BAG 15.09.2004 - 4 AZR 416/03, AP Nr. 191 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Rn. 42; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 622/04, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 52; BAG 08.12.2011 - 6 AZR 397/10, AP Nr. 6 zu § 11 TVÜ Rn. 17).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Schuldner den Gläubiger veranlasst hat, die fristwahrenden Schritte nicht vorzunehmen, indem er ihm versichert hat, die Leistungsverpflichtung beim Bestehen der sonstigen Voraussetzungen auch ohne formelle Geltendmachung zu erfüllen (BAG 25.01.2006 a.a.O. Rn. 52).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 28.01.2009 - 4 AZR 13/08 - BAGE 129, 208; BAG 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP NR. 310 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - ZTR 2011, 165).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 25.08.2010, a. a. O.).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    aa) Es trifft allerdings zu, dass die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen im Einzelfall gemäß § 242 BGB ausgeschlossen sein kann (BAG 15.09.2004 - 4 AZR 416/03, AP Nr. 191 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Rn. 42; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 622/04, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 52; BAG 08.12.2011 - 6 AZR 397/10, AP Nr. 6 zu § 11 TVÜ Rn. 17).

    Ein Verstoß gegen § 242 BGB wird weiter dann angenommen, wenn der Schuldner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen verhindert (BAG 08.12.2011 - a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12
    Die gesonderte Zulassung der Rechtsbeschwerde, die grundsätzlich zulässig ist (BAG vom 20.08.2002 - 2 AZB 16/02, MDR 2003, 157 Rn. 11), im Hinblick auf die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO kam nicht in Betracht, weil hierfür kein Anlass bestand.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 286/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

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