Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 74, 23 BetrVG
Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen Friedenspflicht und Neutralitätspflicht im Arbeitskampf; mangels Rechtsgrundlage unbegründete Unterlassungsanträge der Arbeitgeberin zur Durchsetzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots
- LAG Düsseldorf
§§ 74, 23 BetrVG
Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen Friedens- und Neutralitätspflicht im Arbeitskampf; mangels Rechtsgrundlage unbegründete Unterlassungsanträge der Arbeitgeberin zur Durchsetzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskämpfen durch den Betriebsrat?
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 02.12.2009 - 4 BV 40/09
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 132
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Verstöße des Betriebsrats gegen die Verpflichtungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG begründen keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (entsprechende Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des BAG , Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - AP Nr. 12 zu § 74 BetrVG 1972).aa) Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - NZA 2010, 1133-1137) begründet die Verletzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots durch den Betriebsrat keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 3 TaBVGa 2/09
Betriebsrat, Information, Meinungsfreiheit, Arbeitgeber, Zusammenarbeit, …
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05
Zuständigkeit für Sozialplan
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Ein auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichteter Antrag ist damit nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (BAG Beschluss vom 28.04.2009 -1 ABR 7/08 - AP Nr. 99 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 15/05 - AP Nr. 29 zu § 50 BetrVG 1972).
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04
Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO ist ein Feststellungsantrag zwar nur zulässig, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses alsbald durch gerichtliche Entscheidung festgestellt wird (BAG Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61). - BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79
Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Er darf insbesondere keinen Streik unterstützen oder die Belegschaft auffordern, sich an einem gewerkschaftlich organisierten Streik zu beteiligen (BAG Urteil vom 23.12.1980 AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 71; LAG Hamm Beschluss vom 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05 - juris.de;… Fitting 23. Aufl. § 74 Rd. 14 m.w.N.). - BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 7/08
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Ein auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichteter Antrag ist damit nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (BAG Beschluss vom 28.04.2009 -1 ABR 7/08 - AP Nr. 99 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 03.05.2006 - 1 ABR 15/05 - AP Nr. 29 zu § 50 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05
Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat, Neutralitätspflicht …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10
Er darf insbesondere keinen Streik unterstützen oder die Belegschaft auffordern, sich an einem gewerkschaftlich organisierten Streik zu beteiligen (BAG Urteil vom 23.12.1980 AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 71; LAG Hamm Beschluss vom 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05 - juris.de;… Fitting 23. Aufl. § 74 Rd. 14 m.w.N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
Neutralitätsgebot des § 74 Abs 2 S 1 BetrVG - Streikaufruf - …
Diese unmittelbare Arbeitskampfbezogene Wirkung des Neutralitätsgebotes ist deswegen anders einzuordnen als das Gebot der parteipolitischen Neutralität, welches als latenter Anspruch des Arbeitgebers besteht und dem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Unterlassungsanspruch zur Seite steht (a.A. LAG Düsseldorf vom 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10 - NZA-RR 2011, 132-137).