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   LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07   

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https://dejure.org/2008,4861
LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 (https://dejure.org/2008,4861)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 (https://dejure.org/2008,4861)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 (https://dejure.org/2008,4861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 7, 8, 33 AGG, 612 Abs. 3 S. 1 BGB a. F., TV über die Übergangsversorgung für die bei der DFS beschäftigten Flugdatenbearbeiter
    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmerinnen mit der Möglichkeit vorzeitiger Altersrente von der Gewährung eines tarifvertraglichen Übergangsgeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausschließende tarifvertragliche Regelung; Zweck eines tarifvertraglichen Übergangsgeldes für mit Ablauf des 59. ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 1, 7, 8, 33 AGG, 612 Abs. 3 S. 1 BGB a. F., TV über die Übergangsversorgung für die bei der DFS beschäftigten Flugdatenbearbeiter
    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07
    Aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährte Leistungen sind auch dann ein Entgelt in diesem Sinn, wenn sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwa als Leistung der betrieblichen Altersversorgung oder zu sozialen Zwecken erbracht werden (BAG vom 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - juris; BAG vom 18.05.2006, a.a.O.).

    Darüber hinaus führt die Unwirksamkeit einer Bestimmung in einer Vereinbarung, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt, wie schon nach früherem Recht dazu, dass der diskriminierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung hat (BAG vom 11.12.2007, a.a.O.).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07
    Ob die Vorschriften des AGG oder §§ 611 a, 611 b und 612 Abs. 3 BGB anzuwenden sind, richtet sich daher nach dem Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung (BAG vom 14.08.2007, NZA 2008, S. 99).
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2147/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es, dass sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - AP Nr. 1 zu § 33 AGG; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - NZA-RR 2009, 22) .

    Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es, dass sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - AP Nr. 1 zu § 33 AGG; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - NZA-RR 2009, 22) .

    Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2148/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es, dass sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - AP Nr. 1 zu § 33 AGG; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - NZA-RR 2009, 22) .

    Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

    Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .

  • LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09

    Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen

    Aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen einer Vereinbarung, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt, folgt - wie bereits nach früherem Recht -, dass der diskriminierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung hat (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 -, zitiert nach Juris).

    Daher müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil des anderen Geschlecht betreffen, was durch statistischen Vergleich festzustellen ist (EuGH, Beschluss vom 13.05.1986 - 170/84 -, BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 729/05 -, LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - sämtlich zitiert nach Juris).

    Könnte sie nämlich Altersrente für Frauen nicht vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, hätte sie nach den von den Beklagten aufgestellten Programmregeln Anspruch auf die Leistungen des "55er Modells" bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (vgl. zum Vorstehenden auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 155/11

    Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan -

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LAG Düsseldorf (15.02.2008, 9 Sa 955/07) betraf ebenfalls Zahlungsansprüche und ist vom Bundesarbeitsgericht als rechtsfehlerhaft aufgehoben und zurückverwiesen worden (Urteil vom 15.02.2011, 9 AZR 340/08; beide dokumentiert in juris).
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 11 Sa 154/11

    Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligem Sozialplan -

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LAG Düsseldorf (15.2.08, 9 Sa 955/07) betraf ebenfalls Zahlungsansprüche und ist vom Bundesarbeitsgericht als rechtsfehlerhaft aufgehoben und zurückverwiesen worden (Urteil vom 15.02.2011, 9 AZR 340/08; beide dokumentiert in juris).
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