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   LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10   

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LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2011 - 6 Sa 857/10 (https://dejure.org/2011,3374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2 S. 3, 102 Abs. 1, 2 BetrVG
    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Kündigung aller Betriebsratsmitglieder endet auch das Amt des Betriebsrats selbst; Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes bei Kündigung sämtlicher Betriebsratsmitglieder; Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit nur einem der Betriebsratsmitglieder vor Ablauf ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 25 Abs. 2 S. 3, 102 Abs. 1, 2 BetrVG
    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    (a)Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine bewusst und gewollt unrichtige oder unvollständige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe wie eine Nichtinformation des Betriebsrats zu behandeln (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG v. 31.01.1996 - 2 AZR 181/95 - n.v., zitiert nach juris; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 31.08.1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-I.).

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG (vgl. BAG v. 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 - zu I 2 der Gründe, vom 24.05.1989 - 2 AZR 399/88 - n. v.; BAG v. 31.08.1989, a. a. O.), sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; BAG v. 27.05.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie BAG v. 31.08.1989 a. a. O.).

    Mögliche Mängel bei der Beschlussfassung des Betriebsrats haben keine Auswirkungen auf die Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - zitiert nach juris).

    Fehler bei der Willensbildung des Betriebsrats - so auch eine fehlerhafte Besetzung des Betriebsrats bei der Beschlussfassung - berühren das Anhörungsverfahren grundsätzlich nicht (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, den Betriebsrat anzuhalten, seine Stellungnahme zu einer beabsichtigten Kündigung auf Grund einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung abzugeben (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; so auch schon BAG v. 04.08.1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).

    Der Arbeitgeber kann und muss auch bei einer fehlerhaft zustande gekommenen Stellungnahme regelmäßig nicht damit rechnen, der Betriebsrat werde mehr als geschehen tun (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

    Der Grundsatz, dass Mängel bei der Willensbildung des Betriebsrats nicht dem Arbeitgeber anzulasten sind, gilt regelmäßig auch dann, wenn der Arbeitgeber weiß oder vermuten kann, dass das Verfahren im Betriebsrat fehlerhaft verlaufen ist (BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Arbeitgeber den Fehler bei der Willensbildung des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlasst bzw. beeinflusst hat (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    aa)Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft -verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ff.; BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; BAG v. 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/08 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969; BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG v. 17.07.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG v. 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

    Zu den Gründen, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können, gehört auch die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30).

    Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (ständige Rspr., BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., AP Nr. 213 zu § 626 BGB).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 a. a. O.; BAG v. 16.01.1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, a. a. O.).

    Eine solche ist entbehrlich, wenn ein Arbeitgeber angesichts einer Pflichtverletzung annehmen darf, der Arbeitnehmer werde sich in einer vergleichbaren Situation auch künftig und auch nach der vorausgegangenen Androhung einer Kündigung nicht anders verhalten (BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30, Rn. 34).

    Gleiches gilt, wenn einem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens bekannt ist und er auch mit der erstmaligen Hinnahme desselben nicht rechnen kann (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Die verbliebenen Mitglieder führen die Geschäfte des Betriebsrats gemäß § 22 BetrVG weiter (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Allerdings dürfen Betriebsratsmitglieder gemäß § 24 Nr. 2 BetrVG ihr Amt jederzeit niederlegen (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist unbeachtlich (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat zum Zeitpunkt der Niederlegung nur noch aus einem verbliebenen Mitglied besteht (BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - a. a. O.).

    Ein Betriebsrat bleibt solange funktionsfähig, wie auch nur ein Betriebsratsmitglied im Amt ist (vgl. wiederum BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage 2010, Rn. 294).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Zudem gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung", d. h. der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 2002 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Glaubt der Arbeitgeber, mehrere Gründe für die Kündigung anführen zu können, so darf er sich bei der Mitteilung an den Betriebsrat auf einen oder einzelne der nach seiner Ansicht bestehenden und für seinen Entschluss maßgebenden Gründe beschränken (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung führt nicht etwa zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG, sondern lediglich dazu, dass es dem Arbeitgeber verwehrt ist, im Kündigungsprozess Gründe anzuführen, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG v. 06.10.2005 a. a. O.).

    Der Ausspruch von Kündigungen vor Fristablauf ist nicht zu beanstanden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG v. 03.04.2008 - 2 AZR 965/06 - Rn. 18, AP Nr. 159 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - AP Nr. 129 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (ständige Rspr., BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., AP Nr. 213 zu § 626 BGB).

    Allerdings darf er, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen vorbereiten (vgl. BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 m. w. N., a. a. O.).

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04

    Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Mit dem Verlust des Amtes aller Betriebsratsmitglieder und aller Ersatzmitglieder endet auch das Amt des Betriebsrats selbst (LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182; LAG Hessen v. 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00 - zitiert nach juris).

    Wird der Arbeitnehmer danach wiedereingestellt, so kann das einmal erloschene Betriebsratsamt nicht wiederaufleben (vgl. BAG v. 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182; LAG Nürnberg v. 07.08.1974 - 6 TaBV 13/73 - zitiert nach juris; Fitting u. a., § 24 BetrVG Rn. 23).

    Bis zum Beendigungszeitpunkt können die Arbeitsvertragsparteien sich aber auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen mit der Folge, dass dann auch das Betriebsratsamt fortbesteht (allgemeine Meinung, vgl. etwa BAG v. 23.01.2002 - 7 AZR 611/00 - AP Nr. 230 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG v. 17.02.1983 - 2 AZR 481/81 [Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses]; vgl. auch LAG Hamm v. 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04 - LAGReport 2005, 182, unter Ziffer 1.1.3 der Entscheidungsgründe; DKKW-Buschmann, § 24 Rn.12 zur einvernehmlichen Aufhebung eines Aufhebungsvertrages; GK-Oetker, § 24 BetrVG Rn. 37; vgl. auch Reich/Reich/Reich, Betriebsverfassungsgesetz, 2003, § 24 Rn. 4 zum unmittelbaren Anschluss eines Arbeitsvertrages an einen vorherigen Arbeitsvertrag).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG v. 28.01.2000 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 n. F. Nr. 162; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 355/94 - Rn. 21, EzA BGB § 626 n. F. Nr. 155).

    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG v. 28.01.2010 a. a. O.; BAG v. 21.11.1996 a. a. O.; BAG v. 16.01.1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    aa)Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft -verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ff.; BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30; BAG v. 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/08 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969; BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - AP Nr. 49 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG v. 17.07.2002 - 2 AZR 62/02 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG v. 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

    Dabei spielt vor allem die Qualität der Vertragsverletzung eine erhebliche Rolle (BAG v. 12.01.2006 a. a. O.; Stahlhacke/Preis/Vossen, Rn. 566).

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - AP Nr. 134 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 27.06.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Arbeitgeber verletzt durch eine derartige Darstellung nicht nur die im Anhörungsverfahren geltende Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach §§ 2 Abs. 1, 74 BetrVG (vgl. BAG v. 02.11.1983 - 7 AZR 65/82 - zu I 2 der Gründe, vom 24.05.1989 - 2 AZR 399/88 - n. v.; BAG v. 31.08.1989, a. a. O.), sondern er setzt den Betriebsrat auch außerstande, sich ein zutreffendes Bild von den Gründen für die Kündigung zu machen (BAG v. 24.06.2004 a. a. O.; BAG v. 27.05.1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 sowie BAG v. 31.08.1989 a. a. O.).

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
    Zudem gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung", d. h. der Betriebsrat ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 2002 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

    Glaubt der Arbeitgeber, mehrere Gründe für die Kündigung anführen zu können, so darf er sich bei der Mitteilung an den Betriebsrat auf einen oder einzelne der nach seiner Ansicht bestehenden und für seinen Entschluss maßgebenden Gründe beschränken (BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 - AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 20.04.1989 - 2 AZR 498/88 - n. v., zitiert nach juris).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

  • LAG Nürnberg, 07.08.1974 - 6 TaBV 13/73
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 16.12.1982 - 6 AZR 1193/79
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 481/81

    Umgehung des § 15 KSchG durch Befristung-Zweckbefristung

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Hessen, 30.07.2001 - 16 Sa 1989/00

    Wirksamkeit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Dass dem Gesetzgeber das Bestehen eines Betriebsrats wichtiger ist als die Einhaltung der in § 9 BetrVG vorgesehenen Größe bringt das Gesetz auch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG zum Ausdruck, denn der bisherige - zu kleine - Betriebsrat bleibt gemäß § 21 S. 5 BetrVG bis zu einer Neuwahl im Amt (vgl. BAG v. 12.01.2000 - 7 ABR 61/98 - AP Nr. 5 zu § 24 BetrVG 1972), und zwar selbst dann, wenn er diese nicht unverzüglich einleitet (vgl. die Entscheidung der Kammer vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10 - Rn.86, LAGE § 13 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2013 - 5 Sa 213/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Des Abwartens der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war (Landesarbeitsgericht Düsseld. 15.04.2011 NZA-RR 2011, 531 LS).
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