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   LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11   

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LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11 (https://dejure.org/2011,19533)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2011 - 11 Sa 591/11 (https://dejure.org/2011,19533)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2011 - 11 Sa 591/11 (https://dejure.org/2011,19533)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 254 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung zu einer im Insolvenzplan gebildeten Gruppe als Voraussetzung für den Eintritt der Wirkung des Insolvenzplanes; Wirkungen des Insolvenzplanes für und gegen Insolvenzgläubiger; Unbegründete Arbeitnehmerklage bei wirksamer Schuldbefreiung

  • LAG Düsseldorf PDF

    InsO § 254 Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkungen des Insolvenzplanes für und gegen Insolvenzgläubiger; unbegründete Arbeitnehmerklage bei wirksamer Schuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans auch gegenüber unbekannten Insolvenzgläubigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.12.2010 - 30 U 98/10
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Hintergrund der Regelung in § 254 Abs. 1 Satz 3 InsO ist, dass kein Beteiligter, wozu auch die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger (vgl. § 38 InsO) gehören, sich den Wirkungen des Insolvenzplans durch Nichtteilnahme am Verfahren oder durch Enthaltung bzw. Widerspruch bei der Abstimmung über den Plan entziehen können soll (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 98/10 - n. v.; MünchKommInsO-Huber, § 254 Rz. 22 mit Rz. 14).

    a)Nichtigkeit kann nach allgemeinen Grundsätzen nur dann angenommen werden, wenn ein ganz schwerwiegender und offenkundiger Fehler vorliegt (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 98/10 - n. v.; Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 300 Rz. 4 ff.).

    Deshalb wird auch eine Präklusionsklausel mit dem Inhalt, dass Insolvenzgläubiger mit Forderungen ausgeschlossen sind, die nicht spätestens zum Erörterungs- und Abstimmungstermin angemeldet worden sind, für zulässig gehalten (OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 98/10 - n. v. im Anschluss an Otte/Biester, NZI 2005, 70 ff.).

    des Insolvenzplans bestimmt ist, dass die Beklagte hiermit alle bei Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans vorhandenen Vermögenswerte überträgt, noch deshalb, weil das Insolvenzplanverfahren vorliegend von sehr kurzer Dauer war, nämlich Eröffnung am 01.09.2009 und Aufhebung am 19.10.2009 (vgl. hierzu näher OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 98/10 - n. v.).

    Abzustellen ist vielmehr auf die im Plan vorgesehene Befriedigung, d. h. die Befreiung tritt bereits ein mit der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses nach § 254 Abs. 1 Satz 1 InsO (OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 98/10 - n. v.; MünchKommInsO-Huber, 2. Aufl. 2008, § 254 Rz. 16 FK-InsO/Jaffé, 5. Aufl. 2009, § 254 Rz. 1).

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    a)Eine Analogie setzt nach gesicherter Rechtsauffassung voraus, dass das Gesetz eine Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr., z. B. BGH 14.12.2006 - IX ZR 92/05 - NJW 2007, 992, 993 m. w. N.).

    Die Unvollständigkeit des Gesetzes muss "planwidrig" sein (vgl. BGH 14.12.2006 - IX ZR 92/05 - a. a. O.; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 f., 202 ff.).

    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, planwidrig unvollständig ist (BGH 13.11.2001 - X ZR 134/00 - BGHZ 149, 165, 174; BGH 14.12.2006 - IX ZR 92/05 - a. a. O.; vgl. auch BAG 09.02.2011 - 7 AZR 221/10 - Rz. 23 EzA § 17 TzBfG Nr. 11).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Das Bundesarbeitsgericht verneinte durch Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP).

    Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - stehe nicht fest, ob der DGZP die Tariffähigkeit auch für den streitgegenständlichen Zeitraum gefehlt habe.

    Vor diesem Hintergrund könne auch die Rüge des Klägers nicht greifen, er sei auf einen etwaigen Zahlungsanspruch erst durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - aufmerksam geworden, so dass er die Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht hätte anmelden können.

  • LAG Sachsen, 22.11.2007 - 1 Sa 364/03
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 28/10 - n. v.; SächsLAG 22.11.2007 - 1 Sa 364/03 - Rz. 38 juris).

    Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (vgl. OLG Hamm 03.12.2010 - I-30 U 28/10 - n. v.; SächsLAG 22.11.2007 - 1 Sa 364/03 - Rz. 38 juris; MünchKomm InnO/Huber 2. Aufl. 2008, § 254 Rz. 22; Braun/Frank, InsO, 4. Aufl. 2010, § 254 Rz. 7).

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, planwidrig unvollständig ist (BGH 13.11.2001 - X ZR 134/00 - BGHZ 149, 165, 174; BGH 14.12.2006 - IX ZR 92/05 - a. a. O.; vgl. auch BAG 09.02.2011 - 7 AZR 221/10 - Rz. 23 EzA § 17 TzBfG Nr. 11).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu erschließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, planwidrig unvollständig ist (BGH 13.11.2001 - X ZR 134/00 - BGHZ 149, 165, 174; BGH 14.12.2006 - IX ZR 92/05 - a. a. O.; vgl. auch BAG 09.02.2011 - 7 AZR 221/10 - Rz. 23 EzA § 17 TzBfG Nr. 11).
  • ArbG Mönchengladbach, 31.03.2011 - 3 Ca 3500/10

    Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 31.03.2011 - 3 Ca 3500/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    bb) Ob angesichts dessen eine materielle Ausschlussklausel im Insolvenzplan vereinbart werden kann, ist streitig (für die Zulässigkeit der Ausschlussklausel nach ESUG: MünchKomm-InsO/Eidenmüller, aaO, § 221 Rn. 54 ff; Mohrbutter/Ringstmeier/Bähr, aaO, Kap. 14 Rn. 311; Kübler/Balthasar, aaO, § 26 Rn. 278; ähnlich HmbKomm-InsO/Thies, 5. Aufl., § 254b Rn. 6; dagegen: Schmidt/Spliedt, aaO, § 259b Rn. 6; MünchKomm-InsO/Madaus, aaO, § 254b Rn. 6 ff, 9; Spahlinger in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 254b Rn. 6; HK-InsO/Haas, aaO, § 254b Rn. 2; für die Zulässigkeit nach altem Recht: OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, juris Rn. 14; LAG Düsseldorf, ZIP 2011, 2487, 2488; zweifelnd BAG, NZI 2013, 1076 Rn. 32).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011 - 11 Sa 591/11 - wird zurückgewiesen.

    (2) Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen sprechen im Übrigen gegen die Zulässigkeit von Präklusionsklauseln für sog. Nachzügler in Insolvenzplänen, die über die gesetzlichen Regelungen der §§ 254 ff. InsO hinaus den Verlust von Ansprüchen fingieren, die dem Gläubiger bei rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans unbekannt waren (ebenso jedenfalls nach Neufassung der Insolvenzordnung mit Wirkung vom 1. März 2012 Küpper/Heinze ZInsO 2013, 471, 473 ff.; ähnlich zum alten Recht Schreiber/Flitsch BB 2005, 1173, 1176 f.; zweifelnd auch Bähr/Höpker Anm. EWiR 2012, 151, 152; aA zum alten Recht OLG Hamm 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, I-30 U 98/10 - zu II 1 c bis f der Gründe; Jacobi/Stapper NJ 2012, 265, 266; Martini jurisPR-InsR 16/2010 Anm. 2; Otte/Wiester NZI 2005, 70, 77 aE) .

    Das vom Landesarbeitsgericht und von der Beklagten aufgeworfene Problem, dass die Nichterfüllung vollständig erlassener Forderungen denknotwendig ausgeschlossen sei (vgl. Bähr/Höpker Anm. EWiR 2012, 151, 152; MünchKommInsO/Huber 2. Aufl. § 255 Rn. 13) , stellt sich dann nicht.

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2014 - 5 Sa 225/14

    Wirksamkeit und Umfang der Vereinbarung einer Ausschlussfrist in einem

    Voraussetzung ist allein, dass sie einer der im Insolvenzplan gebildeten Gruppen zugerechnet werden können (so ausdrücklich: LAG Düsseldorf 15.09.2011 - 11 Sa 591/11 - ZIP 2011, 2487; LAG Rheinland-Pfalz 27.03.2008 - 10 Sa 692/07 - juris; LAG Sachsen 22.11.2007 - 1 Sa 364/03 - juris).
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