Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Übergangsmandat der Betriebsvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei Teilprivatisierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 21a BetrVG, § 613a BGB, BPersVG
Übergangsmandat der Betriebsvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei Teilprivatisierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergangsmandat der Betriebsvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei der Teilprivatisierung von Aufgaben und dem Übergang von Betriebsteilen nach § 613a BGB
- LAG Düsseldorf
§ 21a BetrVG, § 613a BGB, BPersVG
Übergangsmandat der Betriebsvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei Teilprivatisierung - Betriebs-Berater
Kein Übergangsmandat bei Privatisierung von Aufgaben der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 21a; BGB § 613a
Betriebsverfassungsrecht; Übergangsmandat der Betriebsvertretung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz bei der Teilprivatisierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalvertretung bei der Privatisierung von Aufgaben der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Personalrat hat bei Teil-Privatisierungen kein Übergangsmandat
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Übergangsmandat bei Privatisierung von Aufgaben der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 20.10.2011 - 1 BV 37/11
- LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11
Papierfundstellen
- BB 2012, 572
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
Personalvertretung - Informationsrecht
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11
b)Nach § 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen zu diesem Abkommen finden für die Zivilbediensteten bei einer Truppe und einem zivilen Gefolge die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Anwendung, über die die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (BAG v. 20.01.2000, 2 ABR 19/99, Fundstelle Juris). - BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11
Geht es um den Bestand und den Inhalt der Rechtsbeziehung zwischen Betriebspartnern, ist die Klärung im Feststellungsverfahren häufig prozessökonomischer, da damit auch ein künftiger Streit über gleichgelagerte Fälle vermieden werden kann (LAG München, a.a.O. m. Verweis auf BAG v. 15.12.1998 = NZA 1999, S. 722, = AP Nr. 56 zu § 80 BetrVG 1972). - LAG München, 11.03.2009 - 5 TaBV 6/08
Betriebsvereinbarung, Fortgeltung bei Betriebsspaltung und -verschmelzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11
§ 256 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar (LAG München v. 11.03.2009, 5 TaBV 6/08).