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   LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17   

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LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17 (https://dejure.org/2017,22992)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2017 - 4 Ta 211/17 (https://dejure.org/2017,22992)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2017 - 4 Ta 211/17 (https://dejure.org/2017,22992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert; Kündigungsschutzklage; wirtschaftliche Identität; Verzugslohn; Additionsverbot

  • IWW

    § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG, § ... 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, §§ 42 Abs. 2 Satz 1, 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 2 GKG, § 39 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 39 Abs. 1 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 259 ZPO, § 68 Abs. 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener Kündigung; Additionsverbot bei Streitwerten aus Kündigungsschutzklage und Verzugslohn

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 42 Abs. 1 u. 2, 45 Abs. 1 u. 3, 63 Abs. 3 GKG
    Streitwert; Kündigungsschutzklage; wirtschaftliche Identität; Verzugslohn; Additionsverbot

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 42 Abs. 1 u. 2, 45 Abs. 1 u. 3, 63 Abs. 3
    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1216
  • NZA-RR 2017, 503
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Die Frage, ob ein Anwalt durch eine besondere Verfahrensgestaltung vermeidbare Kosten verursacht, ist für die Bemessung des Gegenstandswerts ohne Bedeutung (ebenso BAG 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (A)).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Im Übrigen dürfte die Gefahr einer unverhältnismäßigen Streitwertanreicherung durch neben der Kündigungsschutzklage gestellte Zahlungsanträge auf künftige Leistungen nur noch gering sein, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Klage auf künftig entstehende Vergütungsansprüche als nicht mit § 259 ZPO vereinbar ansieht (BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12, BAGE 149, 343).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Der Sache nach besagt es allein, dass das Arbeitsverhältnis zu dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt noch bestanden hat und durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (sog. erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff BAG 18.12.2014 - 2 AZR 163/14, BAGE 150, 234).
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2017 - 10 Ca 7262/16 - abgeändert.
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2005 - 17 Ta 681/05

    Streitwert bei mehreren Kündigungen - keine eigenständiger Wertansatz bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Gesondert ausgesprochene Folgekündigungen werden nach bisheriger Bezirksrechtsprechung regelmäßig mit einem Mindestwert von einem Bruttomonatsentgelt bewertet, bei Veränderungen des Beendigungszeitpunkts durch die Folgekündigung um mehr als einen Monat entsprechend dem Veränderungszeitraum, begrenzt auf ein Vierteljahresentgelt (05.12.2005 - 17 Ta 681/05; 07.11.2012 - 2 Ta 464/12).
  • LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern der Fall, wenn die weitere Kündigung auf denselben Gründen beruht und in kurzem zeitlichen Abstand zum selben Termin ausgesprochen und lediglich vorsorglich (etwa zur Beseitigung eines Formfehlers oder zur Sicherstellung des Zugangs) erklärt wurde (vgl. etwa 06.05.2008 - 6 Ta 136/08; 24.11.2008 - 6 Ta 605/08; 02.06.2009 - 6 Ta 312/09; 01.12.2009 - 6 Ta 727/09; 29.01.2010 - 6 Ta 40/10; 24.01.2011 - 2 Ta 750/10).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    aa.Nach einer - zuletzt in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen - Meinung findet keine Streitwertaddition statt, sondern es gilt der höhere Wert, da hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums aus § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG wirtschaftliche Identität zwischen beiden Klageansprüchen bestehe (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; in jüngerer Zeit LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10, JurBüro 2011, 258; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10, AE 2011, 90 (LS); vgl. weiter die Nachweise in GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn. 282).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Entgeltzahlungs- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    aa.Nach einer - zuletzt in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen - Meinung findet keine Streitwertaddition statt, sondern es gilt der höhere Wert, da hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums aus § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG wirtschaftliche Identität zwischen beiden Klageansprüchen bestehe (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; in jüngerer Zeit LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10, JurBüro 2011, 258; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10, AE 2011, 90 (LS); vgl. weiter die Nachweise in GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn. 282).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    aa.Nach einer - zuletzt in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen - Meinung findet keine Streitwertaddition statt, sondern es gilt der höhere Wert, da hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums aus § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG wirtschaftliche Identität zwischen beiden Klageansprüchen bestehe (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; in jüngerer Zeit LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10, JurBüro 2011, 258; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10, AE 2011, 90 (LS); vgl. weiter die Nachweise in GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn. 282).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10

    Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17
    Das gleiche gilt auch für gemäß § 39 Abs. 1 GKG grundsätzlich zusammen zu rechnende, kumulativ in objektiver Klagehäufung gestellte Anträge, soweit die Gegenstände bzw. Klageansprüche wirtschaftlich identisch sind (LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/15; BGH 10.03.2011 - VII ZB 3/10, MDR 2011, 696, Rn. 13; OLG Bremen, 20.05.1987 - 2 W 54/87 zu § 7 Abs. 2 BRAGO; AnwK-RVG/Schneider, 5. Aufl. § 22, Rn. 8; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl. § 22, Rn. 8; allgemein Schumann, NJW 1982, 2800 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2 Ta 83/12

    Erhöhung des Streitwerts durch uneigentliche Hilfsanträge auf Beschäftigung und

  • LAG Nürnberg, 25.06.2007 - 7 Ta 101/07
  • OLG Bremen, 20.05.1987 - 2 W 54/87
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 Ta 492/12

    Streitwert von Haupt- und Hilfsantrag im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • LAG Düsseldorf, 01.12.2009 - 6 Ta 727/09

    Ordnungsgemäße Berechnung des Streitwerts bei Mehrfachkündigungen

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2018 - 4 Ta 124/18

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche und eine

    1.Die Frage, ob eine in zeitlichem Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung gesondert ausgesprochene vorsorgliche ordentliche Kündigung streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, hat die Beschwerdekammer bislang nicht entschieden (vgl. zuletzt offengelassen in LAG Düsseldorf 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, Rn. 11, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gilt dies auch für die Klage gegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung (Beschluss 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, juris; Beschluss 24.07.2017 - 4 Ta 31/17, juris).

    Dabei hat die Beschwerdekammer zuletzt maßgeblich darauf abgestellt, dass es sich um eine einheitliche Kündigungserklärung handele und dem Gesetz nicht entnommen werden könne, dass in dem praktisch sehr häufigen Fall einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung nicht der Streitwert von höchstens einem Vierteljahresentgelt, sondern - bei entsprechender Kündigungsfrist - in der Regel der doppelte Wert anzusetzen sei (Beschluss 16.06.2017, aaO, Rn. 9).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Auch diese Rechtsprechung hat Zustimmung im Schrifttum erfahren mit der Begründung, der Annahmeverzugslohnantrag stehe nur in einem lockeren Verhältnis zum Kündigungsschutzantrag (Mayer FD-RVG 2017, 393708 Anm. zu LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 4 Ta 211/17 -).
  • LAG Bremen, 08.02.2018 - 3 Ta 49/17

    Nichtberücksichtigung der Verzugspauschale bei der Streitwertberechnung

    aa) Wird in einer Bestandsstreitigkeit im Wege der Klagehäufung fällige Annahmeverzugsvergütung geltend gemacht, bei der die Vergütung vom streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt, besteht hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG) und der entsprechenden Annahmeverzugsvergütung wirtschaftliche Identität (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; Hessisches LAG 26. Oktober 2014 - 1 Ta 401/14 -, Rn. 7, juris; LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; a.A. LAG Düsseldorf 26. August 2010, 2 Ta 507/10; 16. Juni 2017 - 4 Ta 211/17 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17

    Streitwert; Folgekündigung

    Dass sich der Wert einer gegen beide Gestaltungswege gerichteten Klage - bei entsprechend langer Kündigungsfrist - nicht von dem einer nur gegen die außerordentliche Kündigung gerichteten Klage unterscheidet, ist als Ausfluss der Deckelung in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG unvermeidlich (vgl. LAG Düsseldorf 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, juris; ebenso SWK I.20.1).
  • LAG Nürnberg, 17.09.2020 - 2 Ta 106/20

    Streitwert - Bestandsstreit - Annahmeverzug - wirtschaftliche Identität

    Der entgegenstehenden Rechtsansicht des LAG Düsseldorf (Beschluss vom 16.06.2017 - 4 Ta 211/17 - zitiert in Juris) folgt die Beschwerdekammer nicht.
  • LAG Nürnberg, 22.12.2021 - 2 Ta 126/21

    Streitwert - Vergleichsanfechtung - Fortsetzung des Verfahrens

    Der entgegenstehenden Rechtsansicht des LAG Düsseldorf (Beschluss vom 16.06.2017 - 4 Ta 211/17 - zitiert in Juris) folgt die Beschwerdekammer nicht.
  • LAG München, 10.01.2018 - 9 Ta 313/17

    Gegenstandswert, wirtschaftliche Identität, Annahmeverzug, Kündigung

    Auch ein grundsätzlich anerkennenswertes Interesse, die Kostenlast zu reduzieren, rechtfertigt nicht eine Streitwertbegrenzung (hierzu ausführlich Sächsisches LAG, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07, Rn. 37 f.; LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, Rn. 26).
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