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   LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11   

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LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11 (https://dejure.org/2012,38009)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11 (https://dejure.org/2012,38009)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2012 - 13 Sa 1476/11 (https://dejure.org/2012,38009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrAVG § 16
    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf PDF

    BetrAVG § 16
    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der Eigenkapitalauszehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - NZA 2001, 1251 unter II 2 der Gründe; 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560 zu 2 der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 2 a der Gründe).

    Von einer Gesundung des Unternehmens kann auch nicht ausgegangen werden, wenn das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens die Summe aus gezeichnetem Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB) und zusätzlich gebildeten Kapitalrücklagen (vgl. § 272 Abs. 2 HGB) noch nicht erreicht hat (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -DB 2003, 2606 zu A II 2 d bb (1) der Gründe; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - NZA-RR 2011, 593).

    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, so hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606).

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155 zu I 2 b bb der Gründe; 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111 zu II 2 a der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 3 der Gründe).

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 zu B II 4 b (5) der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 3 der Gründe; 26.10.2010 - 3 AZR 502/08 -BB 2011, 700 RN 65).

    Es bleibt dabei, dass er konkrete Tatsachen vorzutragen hat (vgl. insofern auch (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 RN 36).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbstständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl. nur BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 zu B II 1 der Gründe).

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 zu B II 4 b (3) der Gründe; 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155 zu I 2 b bb (1) der Gründe).

    Dass die D. Baumaschinen GmbH mit der möglichen Folge eines doppelten Berechnungsdurchgriffs (hierzu BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368) ihrerseits mit einer der Obergesellschaften einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat, ist nach denselben Grundsätzen für die Berufungskammer ebenfalls nicht feststellbar.

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 zu B II 4 b (5) der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 3 der Gründe; 26.10.2010 - 3 AZR 502/08 -BB 2011, 700 RN 65).

    Nach einem solchen Vortrag wird es Sache des Versorgungsschuldners sein, der Schilderung der Eingriffsmaßnahmen entgegenzutreten oder im Einzelnen darzulegen, dass er auch ohne diese Eingriffe nicht leistungsfähig wäre (vgl. insgesamt BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368; 26.10.2010 - 3 AZR 502/08 -BB 2011, 700 RN 65).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - NZA 2001, 1251 unter II 2 der Gründe; 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560 zu 2 der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 2 a der Gründe).

    Bei einer Eigenkapitalauszehrung muss verlorene Vermögenssubstanz wieder aufgebaut werden (vgl. dazu ua. BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560 zu 2 der Gründe; 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - NZA 2007, 39 RN 19).

    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Von einer Gesundung des Unternehmens kann auch nicht ausgegangen werden, wenn das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens die Summe aus gezeichnetem Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB) und zusätzlich gebildeten Kapitalrücklagen (vgl. § 272 Abs. 2 HGB) noch nicht erreicht hat (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -DB 2003, 2606 zu A II 2 d bb (1) der Gründe; 30.11.2010 - 3 AZR 754/08 - NZA-RR 2011, 593).

    Der Sachvortrag der Parteien muss jedoch ausreichende Anhaltspunkte dafür enthalten, dass derartige Korrekturen nötig sind (vgl. BAG 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38 zu 2 c aa (4) der Gründe) und einen für die Anpassungsentscheidung erheblichen Umfang haben können.

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111 zu I der Gründe; 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40 unter I 2 der Gründe).

    Nur im Fall eines sog. Berechnungsdurchgriffs wird dem Versorgungsschuldner die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens zugerechnet (vgl. BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111 zu II 2 a der Gründe).

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155 zu I 2 b bb der Gründe; 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111 zu II 2 a der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 3 der Gründe).

    Ein Arbeitgeber, der die laufende Rente an einen eingetretenen Kaufkraftverlust anpasst, verbessert jedoch die ursprünglich erteilte Versorgungszusage (BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Beide Bemessungsgrundlagen sind ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bestimmen (vgl. BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155).

    Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse bieten den geeigneten Einstieg für die Feststellung sowohl der erzielten Betriebsergebnisse als auch des jeweils vorhandenen Eigenkapitals (vgl. BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155).

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - NZA 1995, 368 zu B II 4 b (3) der Gründe; 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155 zu I 2 b bb (1) der Gründe).

    So verhält es sich, wenn das herrschende Unternehmen die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, sondern stattdessen Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder der Konzernobergesellschaft in den Vordergrund stellt und so die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht hat (BAG 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - NZA 1997, 155 zu I 2 b bb der Gründe; 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - NZA 1997, 1111 zu II 2 a der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 3 der Gründe).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Der Arbeitgeber ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (vgl. BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - RN 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Das Verhalten des Arbeitgebers muss deutlich auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen hinweisen (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - NZA-RR 2007, 310).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. nur BAG 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - NZA 2011, 1416).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO; 10.02.2009 - 3 AZR 727/07 - RN 13, aaO; BAG 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - NZA 2011, 1416).

    Es hat in neuerer Zeit jedoch offen gelassen, ob hieran im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum existenzvernichtenden Eingriff (vgl. 17.09.2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 25.02.2002 - II ZR 196/00 - BGHZ 150, 61; 24.06.2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; 13.12.2004 - II ZR 256/02 - NZG 2005, 214; 16.07.2007 - II ZR 3/04 - BGHZ 173, 246; 28.04.2008 - II ZR 264/06 - BGHZ 176, 204) überhaupt festgehalten werden kann (vgl. BAG 10.02.2009 - 3 AZR 727/07 - NZA 2010, 95 RN 16; 29.09.2010- 3 AZR 427/08 - NZA 2011, 1416 RN 30 - 35).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Dem Arbeitgeber können nicht darüber hinaus zu Lasten der Betriebsrentner Zinsen für verlorenes Eigenkapital zugebilligt werden (BAG 23.01.2001- 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560; 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Dabei steht ihm zwar ein Beurteilungsspielraum zu, für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 - NZA 2012, 454).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    Die Anpassung muss nicht aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - NZA 2001, 1251 unter II 2 der Gründe; 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - NZA 2002, 560 zu 2 der Gründe; 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - DB 2003, 2606 zu A II 2 a der Gründe).

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 der Gründe, aaO; 10.02.2009 - 3 AZR 727/07 - RN 13, aaO; BAG 29.09.2010 - 3 AZR 427/08 - NZA 2011, 1416).

    Dies gilt vor allem für in den Bilanzen enthaltenen Scheingewinne und für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37 zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11
    a) Insoweit sind nämlich die Verlustvorträge zu berücksichtigen (BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - NZA 2002, 554).

    Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - NZA 2002, 554 zu II 2 a der Gründe).

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - RN 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09

    Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02

    Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen "existenzvernichtenden

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 1476/11 - wird zurückgewiesen.
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