Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15467
LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2008,15467)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2008,15467)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 11 TaBV 105/08 (https://dejure.org/2008,15467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand des Betriebsrats nach Umstrukturierung; Stimmenmehrheit zur Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Düsseldorf, 12.06.2008 - 6 BV 58/08

    Bestehen eines Übergangsmandates im Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.06.2008 - 6 BV 58/08 - abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 6 BV 58/08 - vom 12.06.2008 abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    aa) Eine Betriebsratswahl ist nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (st. Rspr., z. B. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1 m. w. N.).

    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 17.01.1978 - 1 ABR 71/76 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 1; BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).

  • ArbG Dresden, 19.06.2008 - 5 BV 25/08
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Die absolute Mehrheit aller dem Unternehmen angehörigen Arbeitnehmer ist, übrigens auch anders als bei der Bildung des Unternehmenssprecherausschusses, für die § 20 Abs. 1 SprAuG die Mehrheit der leitenden Angestellten des Unternehmens verlangt, nicht erforderlich (Löwisch/L., BetrVG, 5. Aufl. 2002, § 3 Rz. 24; i. Erg. ebenso ArbG Dresden 19.06.2008 - 5 BV 25/08 - unveröff.).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 17.01.1978 - 1 ABR 71/76 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 1; BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Denn insoweit fehlt es von vornherein an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl (BAG 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 - AP Nr. 58 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    (1.) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Betriebsratswahl auch dann nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt wird, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des BetrVG fällt, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handelt (BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80 - AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BAG, 30.04.1997 - 7 ABR 60/95

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anwendbarkeit des BetrVG in einem Jugenddorf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Dieses Recht erstreckt sich auch auf rechtlich selbstständige Vereinigungen und ihren Einrichtungen, die nach Zweck oder Aufgabenstellung entsprechend dem kirchlichen Selbstverständnis dazu berufen sind, den weltbezogenen Auftrag der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen (BAG 30.04.1997 - 7 ABR 60/95 - AP Nr. 60 zu § 118 BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Wegen der schwerwiegenden Folgen einer von Anfang an unwirksamen Betriebsratswahl kann deren jederzeit feststellbare Nichtigkeit nur bei besonders krassen Wahlverstößen angenommen werden (BAG 10.06.1983 - 6 ABR 50/82 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 19).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Das Erfordernis einer derartigen qualifizierten Stimmenmehrheit hat jedoch in § 3 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nach Auffassung der Kammer keinen Ausdruck gefunden und kann deshalb nicht zu seiner Auslegung herangezogen werden (vgl. nur BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 - BVerfGE 11, 126, 130).
  • ArbG Darmstadt, 06.08.2008 - 1 BV 5/08

    Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats - Stimmenmehrheit - grober

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
    Zwar wird im Schrifttum - zumeist ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, dass für den Beschluss, die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durchzuführen, die absolute Stimmenmehrheit aller Arbeitnehmer des Unternehmens erforderlich sei (z. B. ErfK/Eisemann, 9. Aufl. 2008, § 3 BetrVG Rz. 10; Fitting u. a., BetrVG, 24. Aufl. 2008, § 3 Rz. 95; GK-Kraft, BetrVG, 7. Aufl. 2008, § 3 Rz. 34; Richardi/Richardi, BetrVG, 11. Aufl. 2008, § 3 Rz. 88; ebenso ArbG Darmstadt 06.08.2008 - 1 BV 5/08 - unveröff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht