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   LAG Düsseldorf, 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04   

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https://dejure.org/2004,8163
LAG Düsseldorf, 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04 (https://dejure.org/2004,8163)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04 (https://dejure.org/2004,8163)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 11 TaBV 79/04 (https://dejure.org/2004,8163)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Beschlussfassung, Betriebsrat, Interessenkollision, Ehepartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 954
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04
    Ein Betriebsratsmitglied ist wegen Interessenkollision verhindert, an einer die Umgruppierung und die Versetzung betreffenden Beschlussfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorhergehenden Beratung teilzunehmen, wenn diese personellen Maßnahmen gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Ehepartner betreffen (Weiterführung von BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1).

    Streiten die Betriebspartner vorrangig darüber, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme bereits als erteilt gilt oder vom Arbeitsgericht noch ersetzt werden muss, kann der Arbeitgeber mit dem Hauptantrag Feststellung begehren, dass die Zustimmung als erteilt gilt, und hilfsweise dazu einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung stellen (BAG AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972; B AG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1).

    Diese Funktion ist nicht mehr gesichert, wenn bei der Beschlussfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, dass diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 3).

    Liegt eine derartige Interessenkollision bei einem Betriebsratsmitglied vor, ist es gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung teilzunehmen (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - a. a. O.; Fitting u. a., BetrVG, 22. Aufl. 2004, § 25 Rdnr. 17).

    b) Im Streitfall war die Vorsitzende des Betriebsrats an der Beratung und Beschlussfassung über die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Versetzung und Umgruppierung ihres Ehemannes individuell und unmittelbar betroffen, so dass sie zeitweilig verhindert i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 war (vgl. B AG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04
    Diese Funktion ist nicht mehr gesichert, wenn bei der Beschlussfassung die eigenen Interessen von Betriebsratsmitgliedern so stark sind, dass diese gegenüber den Interessen der Belegschaft in den Vordergrund treten (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 3).

    Liegt eine derartige Interessenkollision bei einem Betriebsratsmitglied vor, ist es gehindert, an der Beratung und Beschlussfassung teilzunehmen (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.; BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - a. a. O.; Fitting u. a., BetrVG, 22. Aufl. 2004, § 25 Rdnr. 17).

  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Es gilt als zeitweilig verhindert im Sinn des § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG und wird durch ein Ersatzmitglied vertreten (vergl. BAG vom 26.08.1981, AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG; BAG vom 23.08.1984, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG; so auch LAG Düsseldorf, DB 2005, S. 954).
  • ArbG Cottbus, 09.02.2010 - 6 BV 46/09

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses eines Betriebsrates über die Verweigerung einer

    persönlichen Interessen des Betriebsratsmitglieds individuell und unmittelbar so stark betroffen sind, dass die vom Organmitglied zu wahrenden kollektiven Interessen von den eigenen Interessen überlagert werden (so auch LAG Baden-Württemberg vom 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08, Juris Rn. 35; LAG Düsseldorf vom 16.12.2004 - 11 TaBV 79/04, Juris Rn. 40. Dies ist anzunehmen, wenn wie vorliegend die zu beratende Maßnahme den persönlichen Interessen des Betriebsratsmitglieds unmittelbar entgegensteht.
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