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   LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05   

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LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 (https://dejure.org/2006,4760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 (https://dejure.org/2006,4760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 (https://dejure.org/2006,4760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX in der Fassung vom 23.04.2004 (BGBL Seite 606) in Verbindung mit den §§ 69 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 2 SGB IX
    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung - Zeitpunkt der Feststellung der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Zustimmung des Integrationsamtes; Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in einem gerichtlich nachprüfbaren behördlichen Vorverfahren; Nachweis der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 85, 90 Abs. 2 a SGB IX in der Fassung vom 23.04.2004 (BGBL Seite 606) in Verbindung mit den §§ 69 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 2 SGB IX
    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung und erst aufgrund eines Widerspruchs und einer Klage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderkündigungsschutz auch bei Feststellung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung aufgrund Widerspruch und Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte auch nach rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte nach § 85 SGB IX gilt nach der gesetzlichen Neuregelung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auch dann, wenn das Integrationsamt die Schwerbehinderung nach einem zunächst verneinenden Bescheid erst nach Widerspruch und Klageerhebung nach Zugang der Kündigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung, der vor Zugang der Kündigung liegt, feststellt (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -).

    Insoweit folgt die Kammer weitgehend dem Urteil des Arbeitsgerichts in der vorliegenden Sache sowie dem Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = br 2005, 198 ff.

    Dem schließt sich die erkennende Kammer ebenso wenig an wie die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.).

    Die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, so hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.) bereits zu Recht ausgeführt, ist nachgewiesen, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr bereits festgestellt hat oder ein Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorliegt.

    Schließlich hat bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung hat (so BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145 f).

    Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass - entgegen der bisherigen Rechtslage und über den Ausschluss von Missbrauchsfällen hinaus - in der Form Rechtssicherheit für den Arbeitgeber geschaffen werden sollte, dass es auf den Erstbescheid des Versorgungsamtes ankommen sollte, selbst wenn dieser später mit Rückwirkung vom Versorgungsamt selbst - wie hier - oder vom Gericht als rechtswidrig erkannt wird (so LAG Düsseldorf - a. a. O. - 6 Sa 1938/04 - Arbeitsgericht Düsseldorf - a. a. O. - 13 Ca 5326/04 - Schulze, Weniger Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?, AuR 2005, 252 ff; Neumann, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl., § 85 Rz. 37; a. M.: Grimm/Brock, Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX, DB 2005, 82 ff; Schlewing, a. a. O.; Culmann, a. a. O.).

    Nach Auffassung der 6. Kammer des Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 22.03.2005 - a. a. O. - ist dies der Arbeitgeber, der sich auf die Ausnahmeregelung in § 90 Abs. 2 a 2. Altern. SGB IX beruft, allerdings nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (vgl. dort die weiteren Nachweise).

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Die 13. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist in ihrem Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - sowie in dem hier zur Überprüfung anstehenden Urteil zum Ergebnis gelangt, es handele sich bei der Formulierung in § 90 Abs. 2 a SGB IX insoweit um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers, als dort die beiden genannten Alternativen mit einem "und" statt mit einem "oder" hätten verbunden werden müssen.

    Weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass - entgegen der bisherigen Rechtslage und über den Ausschluss von Missbrauchsfällen hinaus - in der Form Rechtssicherheit für den Arbeitgeber geschaffen werden sollte, dass es auf den Erstbescheid des Versorgungsamtes ankommen sollte, selbst wenn dieser später mit Rückwirkung vom Versorgungsamt selbst - wie hier - oder vom Gericht als rechtswidrig erkannt wird (so LAG Düsseldorf - a. a. O. - 6 Sa 1938/04 - Arbeitsgericht Düsseldorf - a. a. O. - 13 Ca 5326/04 - Schulze, Weniger Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?, AuR 2005, 252 ff; Neumann, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl., § 85 Rz. 37; a. M.: Grimm/Brock, Einschränkung des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte im SGB IX, DB 2005, 82 ff; Schlewing, a. a. O.; Culmann, a. a. O.).

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Diese Grundsätze sind auch nach Inkrafttreten des 1. Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 26.08.1986 für das Schwerbehindertengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.1986 weiter anzuwenden (so BAG, Urteil vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986 m. w. N.).

    Der Grundsatz, dass dem Schwerbehinderten der Kündigungsschutz auch zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 4 SchwbG 1986 eingeleitet hat, beruht nach dem Urteil des BAG vom 16.08.1991 (a. a. O.) auf folgenden Erwägungen:.

  • ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - Nachweis der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX, NZA 2004, 698 ff.; Westers, Neuregelungen im Recht des besonderen Kündigungsschutzes nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), br 2004, 93, ff.; Kuhlmann, Auswirkung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auf das Widerspruchsverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt, br 2004, 181 f.; Schlewing, Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach der Novelle des SGB IX, NZA 2005, 1218 ff.; Arbeitsgericht Bonn - Urteil vom 25.11.2004 -7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 - br 2005, 85 f.; a. M.: Bauer/Powietzka, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer-Nachweis, Sozialauswahl, Klagefrist und Reformbedarf, NZA RR 2004, 505, ff.).
  • ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX, NZA 2004, 698 ff.; Westers, Neuregelungen im Recht des besonderen Kündigungsschutzes nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), br 2004, 93, ff.; Kuhlmann, Auswirkung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auf das Widerspruchsverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt, br 2004, 181 f.; Schlewing, Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach der Novelle des SGB IX, NZA 2005, 1218 ff.; Arbeitsgericht Bonn - Urteil vom 25.11.2004 -7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 - br 2005, 85 f.; a. M.: Bauer/Powietzka, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer-Nachweis, Sozialauswahl, Klagefrist und Reformbedarf, NZA RR 2004, 505, ff.).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Schließlich hat bereits die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 22.03.2005 (a. a. O.) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung hat (so BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145 f).
  • LAG Düsseldorf, 26.05.2004 - 12 Sa 439/04

    Kündigung einer Flugbegleiterin wegen Fluguntauglichkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    In dem daraufhin von der Klägerin angestrengten Kündigungsschutzverfahren wies das Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 5932/03 - die Klage ab, während das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26.05.2004 - 12 Sa 439/04 - (Bl. 35 ff. d. A.) der Klage stattgab, da die Kammer zu Lasten der darlegungspflichtig gebliebenen Beklagten nicht habe feststellen können, dass die Beklagte zum Kündigungszeitpunkt hätte prognostizieren müssen, dass sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist keine andere Einsatzmöglichkeit für die (fluguntaugliche) Klägerin im Sinne eines "leidensgerechten" freien und geeigneten Arbeitsplatzes am Boden ergeben würde.
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
    Grundsätzlich ersetzt zwar ein sog. Negativattest, wie das Integrationsamt es der Beklagten mit Bescheid vom 27.08.2004 (Bl. 56 f d. A.) erteilt hat, die nach § 85 SGB IX erforderliche vorherige Zustimmung zur Kündigung (so BAG, Urteil vom 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 - EzA § 12 SchwbG Nr. 12; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 7. Aufl., § 85 - 90 SGB IX Rz. 56; Neumann/Pahlen/Meierski-Pahlen, SGB IX, 10. Aufl., § 85 Rz. 82, 88).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

    Dabei weist die Bestimmung zwei alternierende Ausnahmetatbestände aus (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 und Urteil vom 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05 - (n.v.) und etwa Schlewing, NZA 2005, S. 1218, 1220; a.A. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - NZA-RR 2005, 138 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

    Im Übrigen macht sich die Kammer die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 17. Januar 2006 (8 Sa 1052/05 - zitiert nach "juris") zu Eigen, wonach der Gesetzgeber mit der Bekämpfung von so genannten Missbrauchsfällen im Grunde an der bisherigen, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestalteten Rechtslage nichts ändern wollte, nachdem die Initiative des Bundesrats abgelehnt worden war, die Zustimmungspflicht des Integrationsamts nur vorzusehen, wenn der Anerkennungsbescheid zum Kündigungszeitpunkt bereits vorliegt.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).
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