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   LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21   

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LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21 (https://dejure.org/2022,529)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2022 - 12 Sa 705/21 (https://dejure.org/2022,529)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 12 Sa 705/21 (https://dejure.org/2022,529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 102 BetrVG, § 626 BGB, § 286 ZPO
    Fristlose Kündigung - Bedrohung - Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 S. 1; StGB § 241 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung fehlerhafter Angabe von Sozialdaten des Arbeitnehmers an Betriebsrat auf Wirksamkeit der Kündigung; Lügendetektor als unzulässiges Beweismittel; Androhen von Schlägen als fristloser ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Lügendetektor am Arbeitsgericht?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Drohen mit Schlägen rechtfertigt fristlose Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Drohen mit Schlägen rechtfertigt fristlose Kündigung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris Rn. 15 m.w.N.).

    In einer Gesamtwürdigung ist das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeits-verhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 13.12.2018 a.a.O. Rn. 28).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 13.12.2018 a.a.O. Rn. 29).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 13.12.2018 a.a.O. Rn. 30; BAG 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris Rn. 27).

  • ArbG Mönchengladbach, 12.05.2021 - 6 Ca 468/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten; unvollständige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.05.2021 - 6 Ca 468/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des am 12.05.2021 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach zu Az. 6 Ca 468/20 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 26.02.2020 noch durch die vorsorglich hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung zum 30.06.2020 aufgelöst wird;.

    unter Abänderung des am 12.05.2021 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach zu Az. 6 Ca 468/20 die Beklagte zu verurteilen, ihn bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits als Busfahrer weiter zu beschäftigen;.

    unter Abänderung des am 12.05.2021 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach zu Az. 6 Ca 468/20 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die am 29.04.2020 erklärte ordentliche Kündigung zum 31.08.2020 aufgelöst wird.

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Zu würdigen sind auch die prozessualen und vorprozessualen Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen der Parteien und ihrer Vertreter (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 19).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

    Der Richter kann im Einzelfall auch allein aufgrund von Indizien, sogar trotz anderslautender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Das gilt unabhängig davon, ob das Verhalten des Arbeitnehmers auf die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs zielt (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 47/16, juris Rn. 23).

    Ebenso wenig kommt es grundsätzlich darauf an, ob der Adressat sie tatsächlich ernst nimmt, und ob eine Störung des Rechtsfriedens eintritt (BAG 29.06.2017 a.a.O. Rn. 27).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 Satz 1 ZPO das Berufungsgericht - vorbehaltlich der Berücksichtigung von zulässigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln (§ 67 ArbGG) - seiner Entscheidung grundsätzlich die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zugrunde legen muss, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BAG 29.06.2017 a.a.O. Rn. 60).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Beruhen die falschen Angaben auf einer Verwechslung von Daten, ist dies im Rahmen von § 102 Abs. 1 BetrVG unschädlich (BAG 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris Rn. 26).

    Entscheidend ist, dass dem Betriebsrat der Kern des Kündigungsvorwurfs zutreffend mitgeteilt wurde (BAG 21.11.2013 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt schildert, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, juris Rn. 44 m.w.N.).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung deshalb nur dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf diese ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 a.a.O. Rn. 45; ebenso z.B. KR/Rinck, 13. Aufl. 2022, § 102 BetrVG Rn. 74).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19, juris Rn. 62; BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18 juris Rn. 8).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 13.12.2018 a.a.O. Rn. 30; BAG 20.05.2021 - 2 AZR 596/20, juris Rn. 27).

    Die Schwere einer Pflichtverletzung kann zwar nur anhand der sie beeinflussenden Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, sonstige Umstände, die Gegenstand der weiteren Interessenabwägung sein können, wie etwa ein bislang unbelastetes Arbeitsverhältnis, haben bei der Prüfung der Schwere der Pflichtverletzung außer Betracht zu bleiben (BAG 20.05.2021 a.a.O. Rn. 27).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Eine in objektiver Hinsicht unvollständige Unterrichtung hat dabei lediglich "mittelbar" die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn der mitgeteilte Sachverhalt zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreicht, weil es dem Arbeitgeber verwehrt ist, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Betriebsratsanhörung waren (BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94, juris Rn. 25).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19, juris Rn. 62; BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18 juris Rn. 8).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10

    Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 194/22

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung - versehentlich falsche Angabe von

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2022 - 12 Sa 705/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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