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   LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18   

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LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18 (https://dejure.org/2018,16528)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18 (https://dejure.org/2018,16528)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 3 TaBV 27/18 (https://dejure.org/2018,16528)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung; Betriebsbegriff; gesetztliche Fiktion

  • IWW

    § 3 BetrVG, § ... 111 Satz 1 und Satz 3 Ziffer 4 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 3 Abs. 5 BetrVG, § 111 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 17 KSchG, § 17 Abs. 1 Nr. 2 KSchG, § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 111 Satz 3 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 1, § 98 ArbGG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 3 Abs. 1 Nrn. 1-3 BetrVG, § 4 Abs. 1 BetrVG, §§ 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, 17 Abs. 1 Nr. 2 KSchG, § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur Aufstellung eines Sozialplans

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 100 Abs. 1 ArbGG; §§ 3 Abs. 5 Satz 1, 111, 112 BetrVG; § 4 Abs. 1 BetrVG; § 17 Abs. 1 KSchG
    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung; Betriebsbegriff; gesetztliche Fiktion

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur Aufstellung eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    3.Einschränkungen oder Abweichungen von der gesetzlichen Fiktion des § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind jedenfalls dann nicht angezeigt, wenn die durch Tarifvertrag zusammengefassten Einheiten zuvor keine betriebliche Identität hatten, sondern allein nach § 4 Abs. 1 BetrVG als Betriebe galten.

    Das Arbeitsgericht habe sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2008 (1 ABR 3/07) nicht hinreichend auseinandergesetzt, wonach die tarifliche Schaffung einer größeren Einheit nach § 3 Abs. 5 BetrVG nicht dazu führe, dass die bisherigen Betriebe ihre Identität verlören.

    Soweit der Betriebsrat sich darauf beruft, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden habe, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1-3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; ebenso BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil hier unstreitig gar keine frühere betriebsverfassungsrechtliche Identität des Standortes G. in Rede steht, die aufgrund des TV Nr. 1 verloren gegangen wäre.

  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    3.Einschränkungen oder Abweichungen von der gesetzlichen Fiktion des § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind jedenfalls dann nicht angezeigt, wenn die durch Tarifvertrag zusammengefassten Einheiten zuvor keine betriebliche Identität hatten, sondern allein nach § 4 Abs. 1 BetrVG als Betriebe galten.

    Soweit der Betriebsrat sich darauf beruft, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden habe, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1-3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; ebenso BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil hier unstreitig gar keine frühere betriebsverfassungsrechtliche Identität des Standortes G. in Rede steht, die aufgrund des TV Nr. 1 verloren gegangen wäre.

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12

    Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Diese Norm regelt aber ebenso wie § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nichts anderes als eine gesetzliche Fiktion (BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 21/12, juris, Rz. 18; Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 4 Rn. 14), nämlich dass eine organisatorische Einheit unter bestimmten Voraussetzungen als Betrieb im Sinne des BetrVG "gilt".

    Hieran zeigt sich, dass tarifliche Organisationsregelungen nach § 3 BetrVG in einigen Fällen zwar wie hier nachteilige Folgen für die Annahme einer mitbestimmten Betriebsänderung zur Folge haben können, in anderen aber auch vorteilhafte Auswirkungen mit ihnen verbunden sein können (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Problematik bei § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 21/12, juris, Rz. 34).

  • ArbG Düsseldorf, 27.04.2018 - 8 BV 58/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.04.2018 - Az.: 8 BV 58/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.04.2018 - Az. 8 BV 58/18 - abzuändern und bei der Beteiligten zu 2) mit Zuständigkeit für den Standort G. eine Einigungsstelle zu bilden zum Gegenstand "Interessenausgleichsverhandlungen über die geplante Einstellung des Services T. Accounting und die Versetzung aller Mitarbeiter von diesem Service in den Service Q. IDENT Video sowie zur Aufstellung eines Sozialplans", den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Martin Wenning-Morgenthaler, zum Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen und die Zahl der Beisitzer je Seite auf drei festzulegen.

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Denn an dem klaren Regelungsgehalt des Gesetzes kommt man bei der Anwendung des § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht vorbei, eine hiervon abweichende Rechtsanwendung verstieße gegen die Gesetzesbindung der Rechtsprechung, Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu zuletzt BVerfG vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, juris, Rz. 73).
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Klar erkennbar und mithin offensichtlich werden die nach ganz allgemeiner Ansicht (vgl. Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 111 Rn. 48; GK-BetrVG/Oetker, 11. Auflage, § 111 Rn. 190; DKKW/Däubler, BetrVG, 15. Auflage, § 111 Rn. 118; alle unter Bezugnahme auf die zu § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG ergangene stdge. Rspr des BAG: Urteil vom 09.11.2010 - 1 AZR 708/09, juris, Rz. 14; Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05, juris, Rz. 18; Urteil vom 07.08.1990 - 1 AZR 445/89, juris, Rz. 20) auch bei § 111 Satz 1 BetrVG zur Bestimmung des Begriffes der betroffenen "erheblichen" Teile der Belegschaft entsprechend heranzuziehenden Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG nicht nur unwesentlich, sondern - wie das Arbeitsgericht bereits vollkommen zutreffend festgestellt hat - deutlich unterschritten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15

    Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet es dem Betriebsrat auch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16, juris, Rz. 46 f.; LAG Hamm vom 30.05.2016 - 7 TaBV 29/16, juris, Rz. 37; LAG L. vom 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16, juris, Rz. 64; Hessisches LAG vom 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15, juris, Rz. 20; LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 74, Rz. 32; siehe auch Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 100 Rn. 36 m.w.N.).
  • LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

  • LAG Köln, 03.03.2008 - 14 TaBV 83/07

    Einigungsstelle bei betrieblicher Reorganisation

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