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   LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22   

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LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22 (https://dejure.org/2022,19651)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2022 - 3 Ta 90/22 (https://dejure.org/2022,19651)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 3 Ta 90/22 (https://dejure.org/2022,19651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 17a GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 ArbGG, §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 35, 46 GmbHG
    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch einen seitens der Gesellschaftervertreter unterzeichneten Geschäftsführerdienstvertrag; konkludente Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses im ...

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ ... 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, 48 Abs. 1, 78 Satz 1 ArbGG, 567 ff ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO, §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a), 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 3 Abs. 1 EFZG, § 1 Abs. 2 EFZG, § 2 Abs. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 280 BGB, § 623 BGB, § 46 Nr. 5 GmbHG, § 35 GmbHG, § 91 ZPO, § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17a GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 ArbGG, §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 EFZG, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 35, 46 GmbHG
    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch einen seitens der Gesellschaftervertreter unterzeichneten Geschäftsführerdienstvertrag; konkludente Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses im ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Rechtsweg zu Arbeitsgerichten - ein ehemaliger - Entgeltfortzahlungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch einen seitens der Gesellschaftervertreter unterzeichneten Geschäftsführerdienstvertrag; konkludente Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses im ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch einen seitens der Gesellschaftervertreter unterzeichneten Geschäftsführerdienstvertrag; konkludente Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    Dabei trägt der Kläger die Darlegungslast für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte begründenden Umstände, hier also für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, soweit nicht ein sog. sic-non-Fall vorliegt, bei dem allein bereits die Rechtsansicht der klagenden Partei, Arbeitnehmer (gewesen) zu sein, die Rechtswegzuständigkeit deshalb begründet, weil die Klage ausschließlich dann begründet sein kann, wenn ein Arbeitsverhältnis angenommen wird (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 20).

    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann auch im Geschäftsführeranstellungsverhältnis begründbar sein, weil das BUrlG insoweit richtlinienkonform auszulegen ist, was - im Unterschied bspw. zum EFZG, das kein europäisches Recht umsetzt - die Erstreckung auf Fremdgeschäftsführer ermöglicht (vgl. BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 20 m.w.N.).

    Richtig ist, dass der Geschäftsführerdienstvertrag sich nicht automatisch mit der Abberufung aus der Organstellung (wieder) in einen Arbeitsvertrag umwandelt (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 23; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Zutreffend zitiert das Arbeitsgericht zwar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Beschwerdekammer folgt, dass der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrages mit einem bislang als Arbeitnehmer beschäftigten Mitarbeiter eine tatsächliche Vermutung begründet, dass damit zugleich zumindest konkludent das zuvor begründete Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist und der neue Vertrag die ausschließliche Grundlage der rechtlichen Beziehungen der Parteien darstellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (BAG vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, juris, Rz. 18; BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris, Rz. 8; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 22; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

    Richtig ist, dass der Geschäftsführerdienstvertrag sich nicht automatisch mit der Abberufung aus der Organstellung (wieder) in einen Arbeitsvertrag umwandelt (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 23; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

    Treten jedoch weitere Umstände hinzu, aus denen sich ergibt, dass nach der Abberufung ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, kommt dieses als Grundlage der Vertragsbeziehungen und damit auch zur Begründung des Rechtsweges zur Arbeitsgerichtsbarkeit für die hierauf beruhenden Ansprüche in Betracht (vgl. BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 23 a.E.).

  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Zutreffend zitiert das Arbeitsgericht zwar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Beschwerdekammer folgt, dass der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrages mit einem bislang als Arbeitnehmer beschäftigten Mitarbeiter eine tatsächliche Vermutung begründet, dass damit zugleich zumindest konkludent das zuvor begründete Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist und der neue Vertrag die ausschließliche Grundlage der rechtlichen Beziehungen der Parteien darstellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (BAG vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, juris, Rz. 18; BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris, Rz. 8; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 22; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

    Das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 623 BGB steht nicht entgegen (BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris, Rz. 8) und auch der Umstand, dass - wie hier im vorliegenden Fall - der Geschäftsführervertrag auf Unternehmensseite wegen § 46 Nr. 5 GmbHG von dem gesetzlichen Vertreter des Gesellschafters und nicht von der Geschäftsführung der Beklagten - die aber nach § 35 GmbHG die Vertretungsmacht hinsichtlich der Aufhebung des Arbeitsvertrages hätte - unterzeichnet worden ist, steht der wirksamen Aufhebung des ursprünglichen Arbeitsvertrages vom 22.05.2019 nicht entgegen.

    Mit der zutreffenden Rechtsansicht des LAG Hamburg ist vielmehr in diesen Fällen von einer Annexvertretungskompetenz der Gesellschafterversammlung und ihrer Vertretung auszugehen (LAG Hamburg vom 19.11.2008 - 4 Ta 20/08, juris, Rz. 32 ff. m.w.N., auch insoweit bestätigt durch BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris; vgl. ferner hierzu Kliemt in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Auflage, § 5 Rn. 280a m.w.N.).

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Durch die Abberufung wird ein bisheriges Dienstverhältnis des Geschäftsführers nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, juris, Rz. 17; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 16).

    In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit schon aufgrund der von der klagenden Partei vertretenen Rechtsansicht, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, begründet (BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 17; BAG vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris, Rz. 21; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 21).

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Dies war hier bereits bei Klageerhebung der Fall, wäre aber selbst dann noch im Rechtswegverfahren zu berücksichtigen, wenn die Fiktionswirkung bei Rechtshängigkeit der Klage noch bestanden hätte und erst im laufenden Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsweg weggefallen wäre (BAG vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, juris, Rz. 17; BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 21ff.; BAG vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris, Rz. 26 ff., 30).

    In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit schon aufgrund der von der klagenden Partei vertretenen Rechtsansicht, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, begründet (BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 17; BAG vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris, Rz. 21; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 21).

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    In Fällen, in denen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allein aus der Anwendung der sic-non-Rechtsprechung resultiert, findet § 2 Abs. 3 ArbGG keine Anwendung (BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 25; BAG vom 11.06.2003 - 5 AZB 43/02, juris, Rz. 24).

    Vielmehr muss für die neben einem Antrag, der als sic-non-Fall vor den Arbeitsgerichten zu verhandeln ist, gestellten weiteren Anträge jeweils gesondert die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 ArbGG festgestellt werden (BAG vom 04.09.2018 - 9 AZB 10/18, juris, Rz. 25).

  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 4 Ta 20/08

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Beendigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Denn insoweit ist von einer Annexvertretungskompetenz der Gesellschafterversammlung und ihrer Vertreter auszugehen (Anschluss an LAG Hamburg vom 19.11.2008 - 4 Ta 20/08).

    Mit der zutreffenden Rechtsansicht des LAG Hamburg ist vielmehr in diesen Fällen von einer Annexvertretungskompetenz der Gesellschafterversammlung und ihrer Vertretung auszugehen (LAG Hamburg vom 19.11.2008 - 4 Ta 20/08, juris, Rz. 32 ff. m.w.N., auch insoweit bestätigt durch BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris; vgl. ferner hierzu Kliemt in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Auflage, § 5 Rn. 280a m.w.N.).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Zutreffend zitiert das Arbeitsgericht zwar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Beschwerdekammer folgt, dass der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrages mit einem bislang als Arbeitnehmer beschäftigten Mitarbeiter eine tatsächliche Vermutung begründet, dass damit zugleich zumindest konkludent das zuvor begründete Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist und der neue Vertrag die ausschließliche Grundlage der rechtlichen Beziehungen der Parteien darstellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (BAG vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, juris, Rz. 18; BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris, Rz. 8; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 22; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

    Richtig ist, dass der Geschäftsführerdienstvertrag sich nicht automatisch mit der Abberufung aus der Organstellung (wieder) in einen Arbeitsvertrag umwandelt (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 18; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 23; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Dies war hier bereits bei Klageerhebung der Fall, wäre aber selbst dann noch im Rechtswegverfahren zu berücksichtigen, wenn die Fiktionswirkung bei Rechtshängigkeit der Klage noch bestanden hätte und erst im laufenden Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsweg weggefallen wäre (BAG vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, juris, Rz. 17; BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 21ff.; BAG vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris, Rz. 26 ff., 30).

    In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit schon aufgrund der von der klagenden Partei vertretenen Rechtsansicht, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, begründet (BAG vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, juris, Rz. 17; BAG vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris, Rz. 21; BAG vom 15.11.2013 - 10 AZB 28/13, juris, Rz. 21).

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22
    Zutreffend zitiert das Arbeitsgericht zwar die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Beschwerdekammer folgt, dass der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrages mit einem bislang als Arbeitnehmer beschäftigten Mitarbeiter eine tatsächliche Vermutung begründet, dass damit zugleich zumindest konkludent das zuvor begründete Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist und der neue Vertrag die ausschließliche Grundlage der rechtlichen Beziehungen der Parteien darstellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (BAG vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, juris, Rz. 18; BAG vom 03.02.2009 - 5 AZB 100/08, juris, Rz. 8; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06, juris, Rz. 22; BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05, juris, Rz. 18).
  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

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