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   LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14   

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https://dejure.org/2014,37805
LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14 (https://dejure.org/2014,37805)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2014 - 12 Sa 981/14 (https://dejure.org/2014,37805)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2014 - 12 Sa 981/14 (https://dejure.org/2014,37805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • IWW

    § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § ... 522 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG, Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 77 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung der Berufung durch den Vorsitzenden allein wegen nicht ordnungsgemäßer Begründung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 64 Abs. 6, 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG; § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG; §§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 522 Abs. 1 ZPO
    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Berufung durch den Vorsitzenden allein wegen nicht ordnungsgemäßer Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    a)Die Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung ergeht nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG in der seit dem 1. April 2008 geltenden Fassung (Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008, BGBl. I S. 444, 448) nicht mehr durch die Kammer, sondern durch Beschluss des Vorsitzenden (BAG 05.10.2010 - 5 AZB 10/10, NZA 2010, 1442 Rn. 4).

    Ist die Berufung nicht in den gesetzlichen Fristen des § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG eingelegt oder begründet worden, ist sie nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, der nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ArbGG unberührt bleibt, zu verwerfen (BAG 05.10.2010 a.a.O. Rn. 5).

    Für die Zuziehung der ehrenamtlichen Richter besteht kein sachliches Bedürfnis, wenn es nicht vorrangig um materielle Rechtsfragen, sondern um die formalen Voraussetzungen eines Rechtsmittels geht (BAG 05.10.2010 a.a.O.).

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Zwar kann eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung nicht verlangt werden (BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62 Rn. 7; BAG 15.03.2011 a.a.O. Rn. 11).

    Es handelt sich dabei nicht um eine pauschale Bezugnahme (vgl. insoweit zur nicht ausreichenden pauschalen Bezugnahme für eine Berufungsbegründung BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62 Rn. 14; BAG 19.12.2013 - 9 AZR 543/11, juris Rn. 15), sondern um eine inhaltliche Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungsgründe der Landesarbeitsgerichte im Urteil, welche sich das Arbeitsgericht konkret inhaltlich zu eigen gemacht hat.

    Dies wäre mit der gebotenen Neutralität und Äquidistanz des Richters gegenüber den Verfahrensbeteiligten nicht vereinbar (vgl. dazu BAG 19.10.2010 a.a.O. Rn. 21).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, juris, jeweils m. w. N.).

    Zwar kann eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung nicht verlangt werden (BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62 Rn. 7; BAG 15.03.2011 a.a.O. Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15.03.2011 - 9 AZR 813/09, NZA 2011, 767, Rn. 11; BAG 18.05.2011 - 4 AZR 552/09 Rn. 14, juris, jeweils m. w. N.).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15.03.2011 a. a. O. Rn. 11; BAG 18.05.2011 a. a. O. Rn. 14).

  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat indes in seinem Urteil vom 03.11.2014 (- 1 VB 8/14, im Internet abrufbar über die Homepage des Staatsgerichtshofs http://stgh.baden-wuerttemberg.de/de/entscheidungen/) unter Rückgriff auf die Gesetzesbegründung und die Verfahrensgrundrechte der Beteiligten eine restriktivere Auffassung zur Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ordnungsgemäßer Berufung eingenommen.

    Komme es damit für die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung nicht auf die Erfüllung formaler Kriterien an, sondern stünden - etwa bei der eine Analyse des erstinstanzlichen Urteils erfordernden Prüfung der hinreichenden Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung - materielle Rechtsfragen im Vordergrund, sei für die Verwerfung einer Berufung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG regelmäßig kein Raum (Urteil vom 03.11.2014 a.a.O. zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    So genügt eine Berufungsbegründung, die sich bei zwei Streitgegenständen nur mit einem auseinandersetzt, dann den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung, wenn der zweite Streitgegenstand, zu dem Ausführungen fehlen, materiell von dem ersten Anspruch abhängt (vgl. BAG 16.03.2004 - 9 AZR 323/03, AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG Rn. 61).
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Dies beinhaltet die Gefahr, einer Ungleichbehandlung im Einzelfall (vgl. dazu OLG Koblenz 20.02.2003 - 10 U 883/02, VersR 2003, 658 Rn. 15 allerdings zu § 522 Abs. 2 ZPO, der die Zurückweisung der Berufung und nicht die Verwerfung als unzulässig betrifft).
  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Der Mangel der nicht ordnungsgemäßen Begründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden (BGH 16.10.2007 - VIII ZB 26/07, MDR 2008, 225).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Richtig ist auch, dass vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden kann als vom Ausgangsgericht selbst aufgewandt worden ist (BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08, AP Nr. 2 zu § 520 ZPO Rn. 18).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14
    Es handelt sich dabei nicht um eine pauschale Bezugnahme (vgl. insoweit zur nicht ausreichenden pauschalen Bezugnahme für eine Berufungsbegründung BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62 Rn. 14; BAG 19.12.2013 - 9 AZR 543/11, juris Rn. 15), sondern um eine inhaltliche Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungsgründe der Landesarbeitsgerichte im Urteil, welche sich das Arbeitsgericht konkret inhaltlich zu eigen gemacht hat.
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