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   LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15   

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https://dejure.org/2015,15924
LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15 (https://dejure.org/2015,15924)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2015 - 9 Sa 151/15 (https://dejure.org/2015,15924)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2015 - 9 Sa 151/15 (https://dejure.org/2015,15924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Pflichterletzung eines Oberarztvertrages, Liquidationsrecht, Entgangene Liquidation, Unmöglichkeit, Verzug, Schadensersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Pflichterletzung eines Oberarztvertrages, Liquidationsrecht, Entgangene Liquidation, Unmöglichkeit, Verzug, Schadensersatz

  • IWW

    § 280 Abs. 1 Satz 1, ... 283 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1 KHEntgG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 280 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 611, 283, 275, 280 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 615 BGB, §§ 275 ff. BGB, § 283 BGB, § 275 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, BGB § 611, § 157 BGB, § 133 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 276 bis 278 BGB, § 276 Abs. 2 BGB, § 254 Abs. 1 BGB, § 278 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit liquidationspflichtiger Arbeiten auf Grund Erkrankung und Urlaubs von Mitarbeitern

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 280 BGB, § 615 BGB, § 275 BGB
    Pflichterletzung eines Oberarztvertrages, Liquidationsrecht, Entgangene Liquidation, Unmöglichkeit, Verzug, Schadensersatz

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 280 BGB; § 615 BGB; § 275 BGB
    Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit liquidationspflichtiger Arbeiten auf Grund Erkrankung und Urlaubs von Mitarbeitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfüllung eines berechtigten Urlaubsanspruchs kann keine Schadensersatzpflicht auslösen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfüllung eines berechtigten Urlaubsanspruchs kann keine Schadensersatzpflicht auslösen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.07.2015)

    Oberarzt muss auch mal alleine ran

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 75 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Keine Ersatzkraft zur Ausübung des Liquidationsrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
    Allerdings kommt eine Haftung aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit in Betracht, wenn es sich bei dem Liquidationsrecht um eine echte Gegenleistungspflicht handelt (vgl. BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377).

    Wäre die Zeit verstrichen, könnte die Nutzung nicht nachgeholt werden (BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377; so auch zum Dienstfahrzeug: BAG v. 16.11.1995 - 8 AZR 240/95, EzA BGB § 249 Nr. 21; BAG v. 19.12.2006 - 9 AZR 294/06, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).

    Bei Unmöglichkeit i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB gibt § 615 Satz 1 BGB keine Rechtsgrundlage für Wertersatz (BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377; BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 10; BAG v. 19.12.2006 - 9 AZR 294/06).

    § 283 BGB verweist hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen auf § 280 Abs. 1 BGB (BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377).

    Soweit das dem Kläger eingeräumte Liquidationsrecht keine Gegenleistung für die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit wäre, ergäbe sich der Schadensersatzanspruch des Klägers direkt aus § 280 Abs. 1 BGB (BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377 mit Hinweis auf Wern in Arbeitsrecht im Krankenhaus 2. Aufl. Teil 5 B Rn. 30), da die Einräumung des Liquidationsrechts im ambulanten Bereich dann arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Beklagten gewesen wäre.

    Dahinter stand aber der Gedanke, dass die bloße tarifliche Vergütung ohne zusätzliche Einnahmemöglichkeiten aus einem Liquidationsrecht im Regelfall keine angemessene Honorierung des Chefarztes darstelle (BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377; BAG v. 09.01.1980 - 5 AZR 71/78, AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 6).

    Dabei versteht das BAG unter Annahmeverzug zutreffend das Unterbleiben der Arbeitsleistung, das durch die vom Arbeitgeber verweigerte Annahme der angebotenen Arbeitsleistung entsteht (vgl. BAG v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377).

    Ausgehend von der behaupteten Pflichtverletzung, die Beklagte habe ihm durch die Nichtzurverfügungstellung einer Ersatzkraft ihm die Behandlung von Privatpatienten "unmöglich" gemacht, geht es - anders als im Fall des BAG vom 15.09.2011 (8 AZR 846/09, NZA 2012, 377) - nicht um die Unmöglichkeit der "Privatliquidation" als eigenes, selbständiges Recht, sondern um die Verletzung einer ihr aus dem Arbeitsvertrag obliegenden Nebenpflicht zur Erfüllung der dem Kläger obliegenden ärztlichen Behandlung.

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
    Die Feststellung ihrer Voraussetzungen liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris).

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf die Rechte und Rechtsgüter der Arbeitnehmer gilt für alle schutzwürdigen Interessen, so auch für Vermögensinteressen (vgl. BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 11.03.2008 - 3 AZR 358/06, juris).

    Dabei kann im Rahmen der Prüfung des Vertretenmüssens auch ein Organisationsverschulden relevant sein, also dass die Beklagte ihren Betrieb nicht so organsiert hat, bei Ausfällen für Vertretung zu sorgen (vgl. allg. zum Organisationsverschulden beim Vertretenmüssen: BAG v. 27.01.2011 - 8 AZR 280/09, juris; BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 71/07, juris).

  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff; MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16

    Stufenklage - entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes - Auskunft und

    Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge zu einer Rechtsbeeinträchtigung des Arbeitgebers geführt haben, um dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (vgl. LAG Düsseldorf, 20. April 2015 - 9 Sa 151/15 - Rn. 64, mwN).
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