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   LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12   

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LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12 (https://dejure.org/2012,38000)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12 (https://dejure.org/2012,38000)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2012 - 5 Sa 1256/12 (https://dejure.org/2012,38000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 242 BGB
    Verwirkung, Klagerecht, Umstandsmoment

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Arbeitsbedingungen; Fortgeltung nach Betriebsübergang; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - juris; BAG 05.11.2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224).

    Mit dem Feststellungsbegehren kann der Streit der Parteien über Grund und Umfang insbesondere der zukünftigen Leistungspflichten, die sich aus einer Bezugnahmeklausel ergeben, geklärt werden (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - NZA 2012, 823).

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält infolge der Angestelltentätigkeit des Klägers eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - NZA 2012, 640).

    Die Bezugnahmeklausel erfasst nach dem Betriebsübergang auf die Beklagte allerdings nicht die von dieser geschlossenen Haustarifverträge, weil sie auch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung weder als Tarifwechselklausel noch als eine Bezugnahmeklausel verstanden werden kann, die jedenfalls auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils einschlägigen Tarifverträge, die von diesen geschlossen wurden, verweist (vgl. auch hierzu: BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - a. a. O.).

    Weiterhin muss (Zumutbarkeitsmoment) das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O., mit umfänglichen Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Das "aktive Leben" der tariflichen Arbeitsbedingungen der Beklagten reicht hierfür nicht aus (vgl. auch hierzu: BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 121).

    Ein Arbeitgeber muss, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, regelmäßig damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - NZA-RR 2011, 609).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält infolge der Angestelltentätigkeit des Klägers eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - NZA 2012, 640).

    Die Bezugnahmeklausel erfasst nach dem Betriebsübergang auf die Beklagte allerdings nicht die von dieser geschlossenen Haustarifverträge, weil sie auch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung weder als Tarifwechselklausel noch als eine Bezugnahmeklausel verstanden werden kann, die jedenfalls auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils einschlägigen Tarifverträge, die von diesen geschlossen wurden, verweist (vgl. auch hierzu: BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - a. a. O.).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Mit dem Feststellungsbegehren kann der Streit der Parteien über Grund und Umfang insbesondere der zukünftigen Leistungspflichten, die sich aus einer Bezugnahmeklausel ergeben, geklärt werden (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - NZA 2012, 823).

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält infolge der Angestelltentätigkeit des Klägers eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - NZA 2012, 640).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.07.2011 (Az.: 4 AZR 706/09) zum Verhältnis der Tarifverträge der DTAG zu den Nachfolgetarifverträgen bei den ausgegliederten Gesellschaften Stellung genommen hatte, forderte der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 11.01.2012 auf, die Tarifverträge für die DTAG mit Stand vom 24.06.2007 auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwenden.

    Die Bezugnahmeklausel erfasst nach dem Betriebsübergang auf die Beklagte allerdings nicht die von dieser geschlossenen Haustarifverträge, weil sie auch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung weder als Tarifwechselklausel noch als eine Bezugnahmeklausel verstanden werden kann, die jedenfalls auf die im Konzern der DTAG für die einzelnen Konzernunternehmen jeweils einschlägigen Tarifverträge, die von diesen geschlossen wurden, verweist (vgl. auch hierzu: BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - NZA 2012, 100; BAG 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - a. a. O.).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Ein Arbeitgeber muss, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, regelmäßig damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 20.04.2011 - 4 AZR 368/09 - NZA-RR 2011, 609).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - juris; BAG 05.11.2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12
    Das "aktive Leben" der tariflichen Arbeitsbedingungen der Beklagten reicht hierfür nicht aus (vgl. auch hierzu: BAG 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - a. a. O.; BAG 13.08.2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 121).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12

    Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz

    Daran änderte trotz der Wechselwirkung zwischen Zeit- und Umstandsmoment nichts, dass der Kläger erst mehr als vier Jahre nach dem Betriebsübergang geltend gemacht hat, sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel in einer teilweise günstigeren Rechtsposition als nach dem Tarifwerk der Beklagten zu befinden ( ebenso für einen vergleichbaren Fall: LAG Düsseldorf, Urt. vom 20.09.2012 - 5 Sa 1256/12 - juris zu II. 3.2 d. Gr. ).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. September 2012 - 5 Sa 1256/12 - wird zurückgewiesen.
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