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   LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13   

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LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13 (https://dejure.org/2015,49038)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13 (https://dejure.org/2015,49038)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 (https://dejure.org/2015,49038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 615 BGB, §§ ... 9, 10 KSchG, §§ 615 BGB, 2 Abs. 1 EFZG, § 23 Abs. 2 MTV, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO, §§ 234 Abs. 1, 2, 236 Abs. 2 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 524 Abs. 2, 3 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 3, 5 ArbGG, §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB, § 612 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 8 EStG, 14 Abs. 1 SGB IV, § 2 Abs. 1 Nr. 5, 7 NachwG, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 623 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 LTV, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 612a BGB, § 2 Abs. 1 EFZG, § 615 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 21 MTV, §§ 307 ff. BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 134 BGB, § 2 KSchG, § 295 Satz 2 BGB, § 297 BGB, §§ 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 3, 283 Satz 1, 286 Abs. 2 Nr. 3, 287 Satz 2, 249 Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG, § 2 NachwG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 249 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 249 Abs. 1 BGB, § 308 Abs. 1 ZPO, §§ 288, 291 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 NachwG, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Schulbusbegleitungen gilt Tarifvertag des privaten Omnibusgewerbes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1331
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Es liegt andererseits aber auch kein Erlassvertrag vor, weil die Parteien nicht vom Bestehen einer bestimmten Schuld ausgehen, die übereinstimmend nicht mehr erfüllt werden soll, sondern lediglich der Geltendmachung für möglich gehaltener Ansprüche vorgebeugt werden soll (vgl. zur Abgrenzung BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, NZA 2011, 1338).

    Das bezweckt, die Hauptleistungspflichten im gegenseitigen Vertrag der AGB-Kontrolle zu entziehen (BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, aaO).

    Die einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust widersprächen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (BAG, zuletzt im Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, NZA 2011, 1338).

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Nach Auffassung der Kammer kann ein diskriminierender und deshalb rechtlich unzulässiger Stundenlohn nicht als "verkehrsüblich" maßgeblich für eine Sittenwidrigkeitsprüfung herangezogen werden (in diesem Sinne auch LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08, Streit 2009, 107).

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).

    Es sind nur die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen oder wucherähnlichen Geschäft zufließen, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für den Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2009, aaO; BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96, NZA 1997, 1166).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118; vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837).

    Wegen des Zwecks des § 138 BGB, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, ist jedoch eine abweichende Bewertung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände möglich (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08, aaO).

    Konsequenz der gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Lohnabrede der Parteien ist, dass die Beklagte die Differenz zum üblichen Lohn, hier also zum jeweils aktuellen Tarifstundenlohn gemäß Lohngruppe 1 (§ 4 Abs. 1 Ziffer II. LTV) ohne Zuschläge, Zulagen und Sonderleistungen nachzuzahlen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837, dort Rdz. 31; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3a).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Davon kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50% der Arbeitgeber eines Wirtschaftgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974).

    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11, aaO).

  • ArbG Essen, 24.07.2013 - 6 Ca 3175/12

    Antrag des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 - teilweise abgeändert.

    Die Klägerin beantragt zuletzt noch, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 25.957,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 zu zahlen, daneben, ihr wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG, Urteil vom 21.02.2012 - 9 AZR 586/10, NZA 2012, 750).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Der Fall liegt jedoch so, dass die Beklagte sich nach den Umständen auf das Fehlen eines tatsächlichen oder wörtlichen Arbeitsangebotes nicht berufen kann, weil ein solches Angebot von der Beklagten offensichtlich nicht angenommen worden wäre, sondern eine reine Förmelei dargestellt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.1999 - 5 AZR 174/98, NZA 1999, 1044).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Ein derartiger Korridor ist selbst unter Berücksichtigung des berechtigten Wunsches der Parteien nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht zuzulassen, weil der Klägerin die Planungssicherheit hinsichtlich des zukünftig zu erzielenden Arbeitseinkommens als Teil ihrer finanziellen Existenzgrundlage genommen wird (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04, NZA 2006, 423, wonach der Abrufanteil nicht mehr als 25% der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit betragen darf).
  • LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12

    Zahlung von sittenwidrigem Lohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13
    Es ist deshalb ohne Belang, dass die Klägerin sich nach Rücknahme der im Hinblick auf ihre Bereitschaft, zumindest noch bis zu den oben genannten Zeitpunkten für die Beklagte tätig sein zu wollen, "in Schweigen hüllte" (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 251/11, NZA 2012, 971).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02

    Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 - in seiner Ziffer 1 insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin mehr als 2.797,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2013 zu zahlen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Tariflohn - Wirtschaftsgebiet

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 27, juris = NZA 2009, 837 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 - Rn. 67, juris).
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