Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1 Abs. 2, 18 Abs. 2 BetrVG, § 524 ZPO
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen bei Fehlen einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern in eine Betriebsstätte; Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen bei Fehlen einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und ...
- LAG Düsseldorf
§§ 1 Abs. 2, 18 Abs. 2 BetrVG, § 524 ZPO
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde - Betriebs-Berater
Gemeinschaftsbetrieb bei einheitlichem Leistungsapparat
- hensche.de
Betriebsratswahl
- Betriebs-Berater
Gemeinschaftsbetrieb bei einheitlichem Leitungsapparat
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsratsfähige Organisationseinheiten bei Erledigung von Bodenabfertigungsdienstleistungen durch zwei Konzernunternehmen auf dem Gelände eines Flughafens; unbegründeter Feststellungsantrag des Betriebsrats zum Bestand eines Gemeinschaftsbetriebs bei fehlender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gemeinschaftsbetrieb beer Flughafenabfertigung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
- LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
- BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Papierfundstellen
- BB 2011, 2428
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt nicht vor, wenn es an einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern in eine Betriebsstätte fehlt (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 13.08.2008, NZA-RR 2009, 255 ff.; vgl. auch Kammerurteil vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08 -, LAGE Nr. 2 zu § 1 BetrVG.(vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000, AP Nr. 49 zu § 15 KSchG 1969; BAG, Beschluss vom 22.06.2005, AP Nr. 23 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschluss vom 13.08.2008, NZA-RR 2009, 255 ff. m.w.N.).
Es handelt sich im Kern lediglich um eine unternehmerische Kooperation zwischen Arbeitgebern, bei der sich im Bedarfsfall die Beteiligung eines Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber beschränkt (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2008, a.a.O.).
- BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 30/04
Beschlussverfahren - Beteiligte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Gegen einen solchen Beteiligtenwechsel auf Antragstellerseite bestehen keine Bedenken, auch wenn er erst in der Beschwerdeinstanz erfolgt (vgl. BAG, Beschluss vom 18.10.1988, AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979; BAG, Beschluss vom 25.09.1996, AP Nr. 4 zu § 97 ArbGG 1979, BAG, Beschluss vom 22.06.2005 - 7 ABR 30/04 - juris).Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, ist vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. BAG, Beschluss vom 24.01.1996, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb; BAG, Beschluss vom 22.06.2005, a.a.O.).
3.Die Prüfung der Vermutungstatbestände des § 1 Abs. 2 BetrVG ist vorliegend entbehrlich, da feststeht, dass die organisatorischen Voraussetzungen für einen Gemeinschaftsbetrieb nicht vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 22.06.2005, a.a.O.).
- BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
3. Eine Anschlussbeschwerde ist unzulässig, wenn ein Beteiligter den in erster Instanz erfolgreichen Antrag erweiternd auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten erstreckt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114 m.w.N.).Die Anschlussbeschwerde kann hingegen wie auch die Anschlussberufung nicht eingesetzt werden, um den gegen den Rechtsmittelführer in erster Instanz erfolgreichen Antrag erweiternd auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und auch gegen ihn einen Antrag zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114 f. m.w.N.).
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 36/91
Anwendbarkeit von § 18 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Die Abwicklung eines Subunternehmerauftrags erfolgt nicht zwingend in einem gemeinsamen Betrieb mit dem Auftraggeber (vgl.: BAG, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 36/91 - juris). - ArbG Düsseldorf, 15.01.2010 - 13 BV 97/09
Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes zwischen auf einem Flughafen gelegenen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.01.2010 - 13 BV 97/09 - abgeändert. - BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91
Zulässigkeit einer Anschlußberufung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Eine Anschließung stellt nicht selbst ein Rechtsmittel dar, sondern wie die Anschlussberufung, deren Vorschriften entsprechende Anwendung finden, lediglich eine Antragstellung innerhalb eines fremden Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1991, NJW 1991, 2569;… Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 524 Rn. 18 m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08
Gemeinsamer Betrieb; Treuwidrigkeit hier Kündigung; Geltendmachung im …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt nicht vor, wenn es an einer zusammengefassten Einbringung von Betriebsmitteln und Arbeitnehmern in eine Betriebsstätte fehlt (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 13.08.2008, NZA-RR 2009, 255 ff.; vgl. auch Kammerurteil vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08 -, LAGE Nr. 2 zu § 1 BetrVG. - BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07
Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Die gerichtliche Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem sie bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festlegt, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG, Beschluss vom 17.01.2007, AP Nr. 18 zu § 4 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 07.05.2008, NZA 2009, 328 ff.).
- BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2010 - 14 TaBV 24/10 - wird zurückgewiesen.