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   LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17   

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LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,49377)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,49377)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,49377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung einer Führungsfunktion in einer Matrixstruktur als Einstellung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne; Unternehmensübergreifende Ausgestaltung der Matrixstruktur in einem Konzern; Einstellung bei betriebsübergreifender Matrixstruktur innerhalb eines ...

  • Betriebs-Berater

    Übertragung einer Führungsfunktion innerhalb einer Matrixstruktur als Einstellung nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 87 Abs. 1 ArbGG; § 50 Abs. 1, 2 BetrVG, § 93 BetrVG, § 99 Abs. 1, 2, 3, und 4 BetrVG, § 101 BetrVG
    Matrixstruktur - Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Übertragung einer Führungsfunktion in einer Matrixstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 628
  • NZA-RR 2018, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 25.01.2005 - 1 ABR 59/03, juris Rn. 21; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 57/14, juris Rn. 14; BAG 13.12.2016 - 1 ABR 59/14, juris Rn. 24).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dient dabei vornehmlich den Interessen der schon vorhandenen Belegschaft (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 21).

    Der Betriebsrat soll in die Lage versetzt werden, deren Belange nach Maßgabe möglicher Zustimmungsverweigerungsgründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG gegen die beabsichtigte Einstellung geltend zu machen (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 30).

    Dadurch können Zustimmungsgründe erwachsen, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar waren und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung des Betriebsrats noch nicht berücksichtigt werden konnten (BAG 25.01.2005 a.a.O. Rn. 22).

    Dieser Zusammenhang und der Schutzweck der Vorschrift des § 93 BetrVG sprechen für ein umfassendes Verständnis (vgl. BAG 25.01.2005 a.a.O., wonach auch in der Erhöhung der Arbeitszeit eine ausschreibungspflichtige Einstellung liegen kann; anders hingegen z.B. für § 9 TzBfG BAG 17.10.2017 a.a.O.).

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung verlangt hat oder die Ausschreibung zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 25/12, juris Rn. 18).

    Die §§ 93, 99 BetrVG sind systematisch miteinander verschränkt (BAG 15.10.2013 a.a.O. Rn. 21).

    Daneben soll das Stellenbesetzungsverfahren für die verfügbaren Arbeitsplätze durch die innerbetriebliche Stellenausschreibung transparent ausgestaltet werden (BAG 15.10.2013 a.a.O. Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.; LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 49; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

    Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Betrieben zugehörig ist und deshalb in zwei Betrieben desselben Unternehmens bei der Wahl des Betriebsrats wahlberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 51; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15

    Übertragung von Führungsaufgaben - Mitarbeiter eines anderen Betriebs -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.; LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.

    So kommt z.B. das Zustimmungsverweigerungsrecht aus § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG in Betracht, wobei es nicht darauf ankommt, ob entsprechende Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben sind (LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 a.a.O. Rn. 20).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn dies innerhalb eines Unternehmens erfolgt (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 a.a.O. Rn. 20).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Soweit es darum geht, dass im Rahmen von Matrixstrukturen, einer Führungskraft Vorgesetztenfunktion auch in einem anderen Betrieb zugewiesen wird, d.h. dieser der Vorgesetzte anderer Mitarbeiter wird bzw. werden soll, folgt die erkennende Kammer der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13, juris Rn. 48 ff., ebenso LAG Berlin-Brandenburg 17.06.2015 - 17 TaBV 277/15, juris 18 ff.; LAG Düsseldorf 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15, juris Rn. 37 ff.), dass darin eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG liegt, wenn der Mitarbeiter zur Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs organisatorisch eingeplant wird.

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck seines Betriebes verfolgt (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 49; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

    Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Betrieben zugehörig ist und deshalb in zwei Betrieben desselben Unternehmens bei der Wahl des Betriebsrats wahlberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 a.a.O. Rn. 51; LAG Düsseldorf 10.02.2016 a.a.O. Rn. 37).

  • ArbG Düsseldorf, 04.09.2017 - 15 BV 58/17
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.09.2017 - 15 BV 58/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Der Betriebsrat West beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.09.2017 - 15 BV 58/17 - abzuändern;.

    Die Arbeitgeberin beantragt, die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.09.2017 - 15 BV 58/17 - zurückzuweisen und im Wege der Anschlussbeschwerde, die Zustimmung des Antraggegners zur Einstellung des Herrn Dr. D. als Bereichsleiter TK in der Region West, Betriebsstätte S., zu ersetzen.

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Diese Sachnähe kann der Gesamtbetriebsrat gerade nicht haben (BAG 26.01.1993 - 1 AZR 303/92, juris Rn. 31 f).

    Die Einführung einer Matrixstruktur alleine hebt nicht bereits an sich die Mitbestimmung betreffend personelle Einzelmaßnahme auf die Ebene des Unternehmens und führt nicht alleine zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (vgl. zu denkbaren Ausnahmetatbeständen BAG 26.01.1993 a.a.O. Rn. 34).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (BAG 17.06.2008 - 1 ABR 20/07, juris Rn. 13).

    Die Unterrichtung soll dem Betriebsrat eine verantwortliche (Mit-)Entscheidung bei der personellen Maßnahme ermöglichen (BAG 17.06.2008 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    (1)Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber daher der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (BAG 19.04.2012 - 7 ABR 52/10, juris Rn. 26; BAG 10.10.2012 - 7 ABR 42/11, juris Rn. 18).

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 10.10.2012 a.a.O. Rn. 45).

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17
    Die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer kann auch in Fällen gegeben sein, in denen der Beklagte bzw. ein Beteiligter nach seinem Vorbringen eine Abweisung der Klage bzw. des Antrags als unbegründet erstrebt, das Gericht jedoch keine Sachentscheidung trifft, sondern die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist (BAG 22.10.1985 - 1 ABR 81/83, juris Rn. 16; BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, juris Rn. 14).

    Dies hat die Rechtsprechung dann angenommen, wenn das Gericht dem Arbeitgeber genau das zugesprochen hat, was der Betriebsrat mit seinem Antrag auf Zurückweisung des Antrags der Arbeitgeberin verhindern wollte (BAG 22.10.1985 a.a.O. Rn. 14 f.; BAG 18.09.1997 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 57/14

    Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von sog. Fremdpersonal

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20

    Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer

    Auch in dem dem Beschluss vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5 /18 -) zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der zu beurteilende Mitarbeiter sämtliche (fachlichen und disziplinarischen) Vorgesetztenfunktionen inne (vgl. hierzu Vorinstanz LAG Düsseldorf, 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17).
  • LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20

    Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Kein eigener Betriebsbegriff im KSchG

    Eine Eingliederung in einen Betrieb setzt keine Mindestanwesenheitszeiten in diesem Betrieb voraus (s. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 20. Dezember 2017 - 12 TaBV 66/17, NZA-RR 2018, 298 Rz. 45).Unerheblich für eine Eingliederung in einen Betrieb ist es außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wie viel Zeit sie in Anspruch nehmen (BAG, Beschluss v. 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18, NZA 2019, 1288 Rz. 23).
  • ArbG Bonn, 17.03.2021 - 4 BV 36/20
    Dem Betriebsverfassungsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und damit eine Eingliederung nicht gleichzeitig in mehreren Betrieben möglich sein kann (BAG, Beschluss vom 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 - juris Rdn. 24; vgl. auch LAG V, Beschluss vom 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17 - juris Rdn. 80).
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