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   LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19   

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LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19 (https://dejure.org/2020,3156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2020 - 10 Sa 252/19 (https://dejure.org/2020,3156)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 10 Sa 252/19 (https://dejure.org/2020,3156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristungskontrollklage, einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des Arbeitsverhältnisses - Arbeitszeit im arbeitsvertraglichen Sinn, Schulungsanreise, Schriftformgebot, unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • IWW

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § ... 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 1, 2, 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 611a BGB, § 611 Abs. 1 BGB, §§ 611, 612 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, § 187 Abs. 2 S. 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 13 Abs 1 TVöD, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 187 Abs. 2 BGB,
    Befristungskontrollklage, einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des Arbeitsverhältnisses - Arbeitszeit im arbeitsvertraglichen Sinn, Schulungsanreise, Schriftformgebot, unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungskontrollklage; einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des Arbeitsverhältnisses; Arbeitszeit im arbeitsvertraglichen Sinn; Schulungsanreise; Schriftformgebot; unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Invollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses durch einvernehmlichen Beginn der Anreise zur Schulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befristung ungültig wegen Überschreitung um einen Tag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags wird wegen Überschreitung um einen Tag ungültig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Richtig ist zwar der Einwand der Beklagten, dass diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ebenso die Entscheidungen des BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff. zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung und vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 15 ff. zu Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen) jeweils primär den vergütungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff betrifft.

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist danach jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen und gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise ein Fahrzeug mit den für die auswärtige Tätigkeit erforderlichen Werkzeugen, Ersatzteilen etc. führen muss (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 18).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Richtig ist zwar der Einwand der Beklagten, dass diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ebenso die Entscheidungen des BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff. zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung und vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 15 ff. zu Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen) jeweils primär den vergütungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff betrifft.

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist danach jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).

    Gleiches gilt für Reisezeiten im Rahmen einer Auslandsentsendung bei angeordneten Arbeitsleistungen im Ausland (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff.) und für angeordnete oder vereinbarte Dienstreisezeiten zu einer ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Fortbildung (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 24).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Zu Recht verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, wonach die für genehmigte Reisen zu im dienstlichen Interesse erfolgenden Fortbildungen außerhalb des Dienstortes aufgewandte Reisezeit in vollem Umfang als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu berücksichtigen ist, soweit keine abweichende Vergütungsregelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffen wurde (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 20, 23 ff.).

    Gleiches gilt für Reisezeiten im Rahmen einer Auslandsentsendung bei angeordneten Arbeitsleistungen im Ausland (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff.) und für angeordnete oder vereinbarte Dienstreisezeiten zu einer ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Fortbildung (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 24).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Vertragsrechtliche Arbeitszeit ohne Arbeitsvertrag gibt es nicht (Im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2019 - 3 Sa 1126/18 -, juris).

    Das Berufungsgericht teilt diese Auffassung und folgt den zugrundeliegenden Erwägungen des Arbeitsgerichts, die es sich unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils ebenso zu eigen macht (§ 69 Abs. 2 ArbGG), wie die Erwägungen der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 09.04.2019 zu einem in den entscheidungsrelevanten Aspekten geleichgelagerten Fall (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2019 - 3 Sa 1126/18 - juris, Revision anhängig beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 7 AZR 375/19).

    Aufgrund des Obsiegens mit dem Befristungskontrollantrag steht dem Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen die Beklagte ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den zuletzt gültigen Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der auch im Befristungsrechtsstreit anwendbaren Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84) zu (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, juris, Rz. 75 f.; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2019 - 3 Sa 1126/18 -, Rn. 97, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    I.Die Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18 - werden zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, 2. die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Sie müssen vielmehr zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sein (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn 16, juris; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn 23, juris, jeweils mwN).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist danach jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Aufgrund des Obsiegens mit dem Befristungskontrollantrag steht dem Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen die Beklagte ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den zuletzt gültigen Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der auch im Befristungsrechtsstreit anwendbaren Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84) zu (BAG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84, juris, Rz. 75 f.; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2019 - 3 Sa 1126/18 -, Rn. 97, juris).
  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist danach jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19
    Sie müssen vielmehr zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sein (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn 16, juris; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn 23, juris, jeweils mwN).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG - 7 AZR 375/19 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise

  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2020 - 10 Sa 252/19 - insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2019 - 13 Ca 5609/18 - zurückgewiesen wurde.
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