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LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 09.02.2010 - 8 Ca 1605/09
- LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07
Hausmeistertätigkeit, Versetzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
Gegen diese Versetzungsanordnung erstritt der Kläger durch Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.09.2007 zu dem Az 8 Ca 1574/07 seinen vertraglichen Anspruch auf Beschäftigung als Hausmeister. - BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG, Urteil vom 07.02.2007, 5 AZR 422/06, zitiert nach juris). - LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
Das der vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal (4 Ca 1599/08) vom 24.11.2008 wurde durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2009 (5 Sa 107/09) bestätigt.
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2010 - 7 Sa 422/10 - teilweise aufgehoben.