Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36589
LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 (https://dejure.org/2020,36589)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 (https://dejure.org/2020,36589)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2020 - 4 Ta 284/20 (https://dejure.org/2020,36589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 376
  • NZA-RR 2021, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4 Ta 529/16

    Streitwert; Zustimmung; Ersetzung; Aufhebung; Versetzung; Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    1) Der Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist in der Regel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG mit dem Auffangwert zu bewerten (LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris).

    Das Arbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung der Beschwerdekammer ausgegangen, wonach der Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 BetrVG als nicht vermögensrechtliche Streitigkeit in der Regel ausgehend von dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von derzeit 5.000,00 Euro und nicht unter Heranziehung des zu zahlenden Entgelts zu bewerten ist (LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris mwN).

    Die Beschwerdekammer hat darauf hingewiesen, dass der Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nur im "Regelfall" als Ausgangswert für das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzusehen ist und den Umständen des Einzelfalles wie insbesondere einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung des einzustellenden Arbeitnehmers Rechnung zu tragen ist (LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris Rn. 34 u. 39).

    Ob hiervon im Falle geringfügig Beschäftigter, also von 450, 00-Euro-Kräften, abzuweichen ist, wofür viel spricht (in diese Richtung LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris Rn. 34 u. 39 und LAG Berlin 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02, juris), kann dahin stehen.

    Dieser Gesichtspunkt ist bei der Wertfestsetzung im Rahmen von § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu berücksichtigen (LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris Rn. 11 mwN).

  • LAG Köln, 26.08.2019 - 2 Ta 147/19

    Zustimmungsersetzung; Einstellung; Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Dies entspricht der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit idF vom 09.02.2018 (dort in Ziff. II.14.5 und II.14.6) und soweit ersichtlich auch der einheitlichen Rechtsprechung Landesarbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, juris Rn. 7; LAG Hamm 29.08.2014 - 13 Ta 402/14, juris Rn. 9).

    Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).

    Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).

  • LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - vorläufige personelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).

    Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).

  • LAG Hamburg, 20.05.2016 - 5 Ta 7/16

    Streitwertkatalog - Zustimmungsersetzung bei Parallelfällen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).

    Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).

  • LAG Hamm, 15.10.2015 - 13 Ta 52/15

    Streitwert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Derartige Umstände des Einzelfalls werden in der Rechtsprechung durchweg berücksichtigt (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14).

    Bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung hat eine derart kurzzeitige personelle Maßnahme sowohl für den antragstellenden Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat nicht dieselbe Bedeutung wie etwa eine sechsmonatige oder unbefristete Maßnahme (ebenso u.a. LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, Rn. 6; LAG Nürnberg 15.01.2016 - 7 Ta 123/15 [Herabsetzung auf ein Drittel]; LAG Hamburg 20.05.2016 - 5 Ta 7/16; LAG Hamm 15.10.2015 - 13 Ta 52/15, Rn. 14, alle juris).

  • LAG Hamm, 29.08.2014 - 13 Ta 402/14

    Streitwert im Verfahren der Zustimmung zur Einstellung von vollzeitbeschäftigten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Dies entspricht der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit idF vom 09.02.2018 (dort in Ziff. II.14.5 und II.14.6) und soweit ersichtlich auch der einheitlichen Rechtsprechung Landesarbeitsgerichte (vgl. etwa LAG Köln 26.08.2019 - 2 Ta 147/19, juris Rn. 7; LAG Hamm 29.08.2014 - 13 Ta 402/14, juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 11.11.2008 - 13 Ta 368/08

    Streitwert; Beschlussverfahren; Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Hier ist die grundsätzliche Wertung des Betriebsverfassungsgesetzes zu beachten, das für die Größe des Betriebsrats sowie für die verschiedenen Schwellenwerte (etwa in §§ 99, 111 BetrVG) stets auf die Kopfzahl der Arbeitnehmer abstellt (keine Rücksicht auf eine Teilzeittätigkeit bei der Wertfestsetzung nehmen auch LAG Köln 15.12.2016 - 2 Ta 297/16 und 11.11.2008 - 13 Ta 368/08, beide juris).
  • LAG Köln, 15.12.2016 - 2 Ta 297/16

    Gegenstandswertbeschwerde; Zustimmungsersetzung; Einstellung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Hier ist die grundsätzliche Wertung des Betriebsverfassungsgesetzes zu beachten, das für die Größe des Betriebsrats sowie für die verschiedenen Schwellenwerte (etwa in §§ 99, 111 BetrVG) stets auf die Kopfzahl der Arbeitnehmer abstellt (keine Rücksicht auf eine Teilzeittätigkeit bei der Wertfestsetzung nehmen auch LAG Köln 15.12.2016 - 2 Ta 297/16 und 11.11.2008 - 13 Ta 368/08, beide juris).
  • LAG Berlin, 19.09.2002 - 17 Ta 6081/02
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2020 - 4 Ta 284/20
    Ob hiervon im Falle geringfügig Beschäftigter, also von 450, 00-Euro-Kräften, abzuweichen ist, wofür viel spricht (in diese Richtung LAG Düsseldorf 12.12.2016 - 4 Ta 529/16, juris Rn. 34 u. 39 und LAG Berlin 19.09.2002 - 17 Ta (Kost) 6081/02, juris), kann dahin stehen.
  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 152/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bindung an Antrag

    Eine (ggf. weitere) Herabsetzung des Gegenstandswerts wegen der Teilzeitbeschäftigung ist nur bei geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobbern) angezeigt (vgl. auch LAG Düsseldorf 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 Rn 18, juris).
  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Verfahren nach §§ 99 ff BetrVG - befristete

    2 Ta 154/20 -5LAG Düsseldorf 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 Rn 18, juris).
  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - Ta 154/20

    Mehrere Beschlussverfahren übergreifendes Massenverfahren - Anwendung des

    Eine (ggf. weitere) Herabsetzung des Gegenstandswerts wegen der Teilzeitbeschäftigung ist nur bei geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobbern) angezeigt (vgl. auch LAG Düsseldorf 21.09.2020 - 4 Ta 284/20 Rn 18, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht