Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19912
LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10 (https://dejure.org/2010,19912)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2010 - 15 Sa 816/10 (https://dejure.org/2010,19912)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 15 Sa 816/10 (https://dejure.org/2010,19912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag, ergänzende Auslegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 275 c SGB VI
    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag, ergänzende Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Betriebsrente bei außerplanmäßiger Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze; Ergänzende Vertragsauslegung bei Regelungslücke in Versorgungstarifvertrag mit gespaltener Rentenformel

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 275 c SGB VI
    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag, ergänzende Auslegung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Betriebsrente bei außerplanmäßiger Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Vertragsauslegung bei Regelungslücke in Versorgungstarifvertrag mit gespaltener Rentenformel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10
    Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) aufgrund des § 275 c SGB VI führt bei einem Versorgungstarifvertrag mit gespaltener Rentenformel auch dann zu einer durch ergänzende Auslegung zu schließenden Regelungslücke, wenn der Zweck der gespaltenen Rentenformel - den oberhalb der BBG liegenden Teil der Vergütung stärker zu gewichten - im Tarifvertrag nicht ausdrücklich genannt ist (im Anschluss an BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08, 3 AZR 471/07).

    Der Kläger hat die Ansicht vertreten, die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21.4.2009 -3 AZR 695/08 - entwickelten Grundsätze seien auch auf die Regelung des VersTVes anzuwenden.

    Für die hier in Rede stehende Problematik kann auf die - in vergleichbaren Fällen - ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 - 3 AZR 471/07 -) verwiesen werden, nach der eine planwidrige Unvollständigkeit dann vorliegt, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre.

    Dies führt zu erheblichen Versorgungseinbußen, solange den Beitragszeiten noch keine entsprechenden Verbesserungen der gesetzlichen Rente gegenübersteht (vgl. zu allem Vorstehenden: BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10
    Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) aufgrund des § 275 c SGB VI führt bei einem Versorgungstarifvertrag mit gespaltener Rentenformel auch dann zu einer durch ergänzende Auslegung zu schließenden Regelungslücke, wenn der Zweck der gespaltenen Rentenformel - den oberhalb der BBG liegenden Teil der Vergütung stärker zu gewichten - im Tarifvertrag nicht ausdrücklich genannt ist (im Anschluss an BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08, 3 AZR 471/07).

    Für die hier in Rede stehende Problematik kann auf die - in vergleichbaren Fällen - ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 - 3 AZR 471/07 -) verwiesen werden, nach der eine planwidrige Unvollständigkeit dann vorliegt, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre.

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 347/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10
    In einem solchen Fall haben die Gerichte die Möglichkeit und die Pflicht, die Lücke, ggf. unter Rückgriff auf eine artverwandte und vergleichbare Regelung, zu schließen, wenn sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, wie die Tarifvertragsparteien den Sachverhalt bei Kenntnis der Lücke geregelt hätten (vgl. so z.B. BAG vom 20.07.2000 - 6 AZR 347/99 - NZA 2001, S. 559 ff. m.w.N.).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10
    Soweit sich die Beklagte diesbezüglich auf die tarifliche Ausschlussfrist berufen hat, verweist der Kläger zu Recht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1990 (3 AZR 216/88 - NZA 1990, S. 627 f.).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2010 - 15 Sa 816/10 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 05.09.2012 - 6 Sa 194/12

    Beitragsbemessungsgrenze - außerplanmäßige Erhöhung

    Der Kläger macht sich die Erwägungen aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 21. Oktober 2010 (15 Sa 816/10) zu Eigen.
  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1158/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

    Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. Oktober 2010 - 15 Sa 816/10), das diese Auffassung vertritt, kann nicht gefolgt werden.
  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1015/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

    Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. Oktober 2010 - 15 Sa 816/10), das diese Auffassung vertritt, kann nicht gefolgt werden.
  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 987/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche

    Dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. Oktober 2010 - 15 Sa 816/10), das diese Auffassung vertritt, kann nicht gefolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht