Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 3 GG, §§ 2, 4 TzBfG, Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe BRD
Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Ausschlusses von nebenberuflich tätigen Arbeitnehmern aus dem persönlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrages; Zulässigkeit der Ungleichbehandlung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wegen der Teilzeitarbeit ; Ungleichbehandlung wegen ...
- LAG Düsseldorf
Art. 3 GG, §§ 2, 4 TzBfG, Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe BRD
Gleichbehandlung, Teilzeit, Nebenberuf - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichheitswidriger Ausschluss nebenberuflich tätiger Arbeitnehmer aus dem persönlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 04.08.2006 - 3 Ca 676/06
- LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 606/02
Gleichbehandlung von nicht vollbeschäftigtem Reinigungspersonal
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
2.2 Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit in dem oben beschriebenen Sinne liegt regelmäßig dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium ist, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, Urteil vom 15.10.2003 - 4 AZR 606/02 - AP Nr. 87 zu § 2 BeschFG 1985; BAG, Urteil vom 26.09.2001 - 10 AZR 714/00 - AP Nr. 1 zu § 4 TzBfG).Dabei hat sich die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung an dem Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. auch hierzu: BAG, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG, Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; BAG, Urteil vom 25.10.1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985).
Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung aber auch klar gestellt, dass Tarifverträge nicht gegen zwingendes einfachgesetzliches Recht wie z. B. gegen § 2 BeschFG verstoßen dürfen (BAG…, Urteil vom 30.08.2000, a. a. O.; vgl. auch: BAG, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.).
2.5 Die Unwirksamkeit des Ausschlusses der nicht vollbeschäftigten nebenberuflich Tätigen aus dem persönlichen Geltungsbereich des MTV führt dazu, dass sie einen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach den einschlägigen Gehaltsgruppen des MTV erwerben (vgl. auch hierzu: BAG, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG…, Urteil vom 09.10.1996, a. a. O.).
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95
Berufsschullehrer im Nebenberuf - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Die hauptberufliche Existenzsicherung ist eben kein sachlicher Grund, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 338/95 - AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985; BAG, Urteil vom 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985).2.5 Die Unwirksamkeit des Ausschlusses der nicht vollbeschäftigten nebenberuflich Tätigen aus dem persönlichen Geltungsbereich des MTV führt dazu, dass sie einen Anspruch auf Eingruppierung und Vergütung nach den einschlägigen Gehaltsgruppen des MTV erwerben (vgl. auch hierzu: BAG…, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG, Urteil vom 09.10.1996, a. a. O.).
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
2.4 Dem bisher gefundenen Ergebnis steht - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten - auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2000 (- 4 AZR 563/99 - AP Nr. 25 zu § 4 TVG Geltungsbereich) nicht entgegen.Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung aber auch klar gestellt, dass Tarifverträge nicht gegen zwingendes einfachgesetzliches Recht wie z. B. gegen § 2 BeschFG verstoßen dürfen (BAG, Urteil vom 30.08.2000, a. a. O.; vgl. auch: BAG…, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.).
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94
Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Die hauptberufliche Existenzsicherung ist eben kein sachlicher Grund, einen nebenberuflich tätigen Arbeitnehmer schlechter zu bezahlen als einen vergleichbar tätigen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 09.10.1996 - 5 AZR 338/95 - AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985; BAG, Urteil vom 01.11.1995 - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96
Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Dabei hat sich die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung an dem Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. auch hierzu: BAG…, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG, Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; BAG, Urteil vom 25.10.1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94
Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Dabei hat sich die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung an dem Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. auch hierzu: BAG…, Urteil vom 15.10.2003, a. a. O.; BAG, Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; BAG, Urteil vom 25.10.1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985). - BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00
Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
2.2 Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit in dem oben beschriebenen Sinne liegt regelmäßig dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium ist, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, Urteil vom 15.10.2003 - 4 AZR 606/02 - AP Nr. 87 zu § 2 BeschFG 1985; BAG, Urteil vom 26.09.2001 - 10 AZR 714/00 - AP Nr. 1 zu § 4 TzBfG). - BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05
Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär
Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 1032/06
Die von der Klägerin mit ihrem Antrag begehrte Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie nach der Gehaltsgruppe II des MTV zu vergüten, lässt sich als allgemein übliche und zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage auslegen, die von der Rechtsprechung seit langem als zulässig anerkannt wird (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 08.03.2006 - 10 AZR 186/05 - ZTR 2006, 585).