Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7470
LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16 (https://dejure.org/2017,7470)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16 (https://dejure.org/2017,7470)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2017 - 4 TaBV 102/16 (https://dejure.org/2017,7470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine vorgreifliche rechtskräftige Entscheidung

  • Betriebs-Berater

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsrat

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 9 GG; §§ 1, 6, 7, 16, 22, 24 MitbestG; §§ 100, 104, 250 Abs. 1 AktG; §§ 148, 253, 256 ZPO; §§ 2a, 80, 83, 97 Abs. 3 ArbGG
    Aufsichtsratswahl; Gewerkschaftsvertreter; Anfechtung; Nichtigkeit; Aussetzung des Verfahrens; Fehlen der Gewerkschaftseigenschaft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine vorgreifliche rechtskräftige Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern in den Aufsichtsrat nur bei grobem Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften nichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1396
  • NZA-RR 2017, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Mit Beschluss vom 09.04.2015 (9 TaBV 225/14, Bl. 74 ff. dA.) stellte das Hessische Landesarbeitsgericht in einem am 05.09.2014 eingeleiteten Statusfeststellungsverfahren nach § 97 Abs. 1 bis 3 ArbGG fest, dass der O. e.V. keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG sei.

    Zuvor war unter dem 10.07.2015 gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt (1 ABN 39/15) worden.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

    Durch die rechtskräftige Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - stehe fest, dass der O. e.V. keine tariffähige Gewerkschaft sei.

    Das Arbeitsgericht hat Beweis erhoben über die Behauptung der Antragstellerin, die Mitglieder des ehemals bei der Arbeitgeberin bestehenden Unternehmenswahlvorstands zur Wahl eines Aufsichtsrats hätten spätestens am 06.06.2015 Kenntnis von den Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22.04.2015 - 6 TaBVGa 1/15 - gehabt.

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Zuvor war unter dem 10.07.2015 gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt (1 ABN 39/15) worden.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

    Die gemäß § 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG erforderliche formelle Rechtskraft der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts trat erst mit Zurückweisung der eigenlegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht am 17.11.2015 (1 ABN 39/15) ein (zur Frage der formellen Rechtskraft BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07, NJW 2008, 1610).

    Formelle Rechtskraft i.S.v. § 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG trat erst mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 (1 ABN 39/15) über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 ein.

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Auch eine entsprechende Anwendung von § 97 Abs. 5 ArbGG im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde scheidet aus (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rz. 11-14).

    Eine solche, gesetzlich ausdrücklich zugelassene Feststellung (§ 2a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ArbGG) ist in gleicher Weise für den Ausgang eines Rechtsstreits präjudiziell im Sinne von § 148 ZPO wie eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rn. 23).

    Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht auf die Dauer der Amtszeit ausgerichtet (LAG Düsseldorf 12.08.2016 - 4 Ta 488/16, juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 13.09.2019 - 1 BvR 1/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Hierauf legte der O. e.V. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts ein, die bei dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1/16 geführt wird.

    (2)Das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 1 BvR 1/16 dürfte in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO für den vorliegenden Rechtsstreit als vorgreiflich angesehen werden können.

    bb.Danach war der Rechtsstreit nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Sache 1 BvR 1/16 vor dem Bundesverfassungsgericht auszusetzen.

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2), 3), 4), 5) und 8) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 BV 160/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Sie beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 BV 160/15 - abzuändern und die Anträge abzuweisen.

  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Die gemäß § 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG erforderliche formelle Rechtskraft der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts trat erst mit Zurückweisung der eigenlegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht am 17.11.2015 (1 ABN 39/15) ein (zur Frage der formellen Rechtskraft BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07, NJW 2008, 1610).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96

    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Es kann daher offen bleiben, ob bei der Geltendmachung eines einheitlichen, sich auf die Wahl sämtlicher Gewerkschaftsvertreter erstreckenden Fehlers deren Anfechtung insgesamt geboten ist (vgl. BAG 11.06.1997 - 7 ABR 24/96, AP Nr. 1 zu § 22 MitbestG).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass selbst eine rechtskräftige Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts für den Zeitraum nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung (09.04.2015) nur insoweit der Rechtskraft fähig ist, als sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nachträglich nicht wesentlich geändert haben (BAG 06.06.2000 - 1 ABR 21/99, AP Nr. 9 zu § 97 ArbGG 1979).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.1974 - 16 TaBV 23/74

    Aussetzung; Massenverfahren; Einheitliches Rechtsverhältnis; Abhängigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    (1)Die Vorschrift ist trotz der fehlenden Verweisung in § 80 Abs. 2 ArbGG auch im Beschlussverfahren anzuwenden (LAG Düsseldorf, 15.11.1974 - 16 TaBV 23/74, EZA § 148 Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 8. Auflage, § 80, Rn. 43 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16
    Die Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl nach dem Mitbestimmungsgesetz kann unabhängig von den formellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung nach § 22 MitbestG von jedermann jederzeit geltend gemacht werden, soweit hieran ein rechtliches Interesse besteht (BAG 14.08.2013 - 7 ABR 46/11, juris, Rz. 14; BAG 13.03.2013 - 7 ABR 47/11, juris, Rn. 10 m.w.N., jeweils zum Drittelbeteiligungsgesetz).
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2017 - 4 TaBV 102/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    Dies ist letztlich maßgeblich (vgl. i.E. bereits LAG Düsseldorf 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16, juris Rn. 70).

    Es handelt sich um diejenige, die Gegenstand des Verfahrens bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf zum Az. 4 TaBV 102/16 (Beschluss vom 22.03.2017, juris) war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht