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   LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03   

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LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03 (https://dejure.org/2003,5916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03 (https://dejure.org/2003,5916)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 12 (15) Sa 1205/03 (https://dejure.org/2003,5916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Altersteilzeit (Blockmodell) - Insolvenz während der Arbeitsphase und Betriebsübergang - Vergütungspflicht des Betriebserwerbers für die Freistellungsphase

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611, § 613 a, § 614 BGB, § 3, § 5, § 6, § 8 ATG, § 55 InsO, § 256 ZPO
    Altersteilzeit (Blockmodell) - Insolvenz während der Arbeitsphase und Betriebsübergang - Vergütungspflicht des Betriebserwerbers für die Freistellungsphase

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des betrieblichen Entgeltfortzahlungsanspruchs während einer Freistellungsphase anlässlich eines Betriebsübergangs im Falle der Insolvenz

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611, § 613 a, § 614 BGB, § 3, § 5, § 6, § 8 ATG, § 55 InsO, § 256 ZPO
    Altersteilzeit (Blockmodell) - Insolvenz während der Arbeitsphase und Betriebsübergang - Vergütungspflicht des Betriebserwerbers für die Freistellungsphase

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit (Blockmodell), Insolvenz während der Arbeitsphase und Betriebsübergang, Vergütungspflicht des Betriebserwerbers für die Freistellungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 Sa 683/03

    Streit über die insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Resultieren sie aus einem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehenden Arbeitsverhältnis, sind sie daher Masseverbindlichkeiten (BAG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 03.04.2003, ZIP 2003, 854, LAG Düsseldorf, Urteile vom 17.09.2003, 4 Sa 683/03, 4 Sa 684/03, 4 Sa 685/03, 4 Sa 686/03).

    e) Nach allem folgt die Kammer den "BBP"-Urteilen der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 17.09.2003 (4 Sa 683/03, 4 Sa 684/03, 4 Sa 685/03, 4 Sa 686/03), in denen befunden worden ist, dass die Verpflichtung des insolventen Arbeitgebers, das Altersteilzeitentgelt während der Freistellungsphase zu zahlen, eine Masseverbindlichkeit ist.

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 337/78

    Konkurs - Masseschulden - Jahresgewinn - Konkurseröffnung - Zwölf-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    b) Für die Beurteilung, ob eine Insolvenz- oder eine Masseforderung vorliegt, kommt es auf die Entstehung des Anspruchs und nicht auf seine Fälligkeit an (BAG, Urteil vom 21.05.1980, 5 AZR 337/78, AP Nr. 9 zu § 59 KO).

    Das vom Bundessozialgericht (Urteil vom 25.06.2002, AP Nr. 3 zu § 141 a AFG, a.a.O.) erwähnte BAG-Urteil vom 21.05.1980 (a.a.O.) gibt nichts für den Standpunkt der Beklagten her, weil es sich mit einem "rückständigen" Anspruch auf Gewinnbeteiligung für 1994 bei einem im Jahr 1996 eröffneten Konkursverfahren befasst und sich nicht zu den laufenden Entgeltleistungen verhält.

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auch auf die Haftung des Betriebserwerbers aus (BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79, AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n.v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01, AP Nr. 10 zu § 113 InsO).

    c) Die Frage nach der Entstehung ist, wenn es um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geht, unter Einbeziehung des Leistungszwecks zu beantworten (BAG, Urteil vom 22.11.1995, a.a.O.), denn der Leistungszweck charakterisiert den Einzelanspruch im Dauerschuldverhältnis und verdeutlicht für die insolvenzrechtliche Behandlung, inwieweit der Anspruch vor der Eröffnung erworben worden ist oder erst künftig, nach der Eröffnung, entsteht.

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Die Feststellungsklage bereinigt den Gesamtstreit der Parteien, so dass der Kläger, soweit inzwischen Altersteilzeitbezüge fällig geworden sind, nicht zu einer Leistungsklage überzugehen brauchte (BAG, Urteil vom 11.10.1988, 3 AZR 639/86, AP Nr. 1 zu § 5 VRG).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Im Übrigen kann ihm auch im Hinblick darauf, dass er seinen Antrag auf Hinweis des Arbeitsgerichts neu gefasst hat, das Feststellungsinteresse nicht abgesprochen werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 386/88, AP Nr. 17 zu § 17 BAT).
  • BAG, 08.12.1998 - 9 AZR 622/97

    Anspruch aus Annahmeverzug nach festgestellter Massearmut - Neumasseschuld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Ansprüche im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis hat das Bundesarbeitsgericht konkursrechtlich stets anders beurteilt, auch wenn ihnen - wie beim Verzugslohn nach § 615 Satz 1 BGB - keine erbrachte Arbeitsleistung gegenüber steht (BAG, Urteil vom 08.12.1998, 9 AZR 622/97, AP Nr. 9 zu § 60 KO).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Die von ihr reklamierte teleologische Reduktion des § 613a BGB ist nicht veranlasst (Kammerurteil vom 22.10.2003, 12 Sa 1202/03, n.v.).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auch auf die Haftung des Betriebserwerbers aus (BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79, AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n.v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01, AP Nr. 10 zu § 113 InsO).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA2003, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.06.1993, 9 AZR 18/92, AP Nr. 35 zu § 59 KO), mit der das Vorruhestandsgeld als Konkursforderung und nicht als Masseforderung qualifiziert wurde.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts wirkt sich die Unterscheidung zwischen Insolvenzforderungen einerseits und Masseforderungen andererseits in Fällen, in denen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Betriebsübergang erfolgt, auch auf die Haftung des Betriebserwerbers aus (BAG, Urteil vom 17.01.1980, 3 AZR 160/79, AP Nr. 18 zu § 613a BGB, Urteil vom 22.11.1995, 10 AZR 1038/94, n.v., Urteil vom 20.06.2002, 8 AZR 459/01, AP Nr. 10 zu § 113 InsO).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 163/02

    Rechte des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2003 - 12 (15) Sa 1205/03 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hamm, 13.10.2006 - 4 Sa 180/06

    Altersteilzeitverhältnis, Betriebsübergang, Freistellungsphase, Insolvenz

    Dem gegenüber sieht die ganz herrschende Meinung keine Notwendigkeit, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in dieser Weise einschränkend auszulegen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03 = ZInsO 2004, 823; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03 = NZA-RR 2004, 288 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2005 - 5 Sa 1326/04 - Juris; ErfKomm/Rolfs, 6. Aufl. 2006, § 8 ATG Rdnr. 9; ErfKomm/Preis, § 613a BGB Rdnr. 67; MünchKomm/Müller-Glöge, Bd. 4, 4. Aufl. 2005, § 613a BGB Rdnr. 83; HWK-Willemsen/Müller-Bonnani, 2. Aufl. 2006, § 613a BGB Rdnr. 222a; Palandt/Weidenkaff, 65. Aufl. 2006, § 613a BGB Rdnr. 5; Küttner/Kreitner, Personalhandbuch 2006 "Betriebsübergang" Rdnr. 3).
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