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   LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09   

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https://dejure.org/2009,8831
LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 (https://dejure.org/2009,8831)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 (https://dejure.org/2009,8831)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 5 Sa 535/09 (https://dejure.org/2009,8831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung der Altersrente, Übergangsvorschriften

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 16, 30 c BetrAVG, 134 BGB
    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung der Altersrente, Übergangsvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 16, 30 c BetrAVG, 134 BGB
    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung der Altersrente, Übergangsvorschriften

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente; nichtige Herabsetzung der Anpassungsleistung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08

    Prüfung einer Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld muss gemäß § 16 Abs.1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09
    1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 - teilweise abgeändert und wie folgt formuliert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2008 bis 30.06.2008 1.282,02 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 zu zahlen.

    Mit Urteil vom 24.04.2009 hat die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 5 Ca 652/08 - die Beklagte zur Zahlung der aus dem Tenor ersichtlichen Beträge verurteilt und zu einem geringen Teil die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2009 - 5 Ca 652/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09
    Spätere Veränderungen wirken sich demgegenüber erst auf die nächste Anpassungsprüfung aus oder könnten - ausnahmsweise - zu einem Widerruf der Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage berechtigen (BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - AP Nr. 34 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihrer Ordnungsfunktion noch enthalten kann (BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097; BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - NZA 2001, 1154; LAG Hamm 02.09.2008, a. a. O.).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrechtzuerhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihrer Ordnungsfunktion noch enthalten kann (BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097; BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - NZA 2001, 1154; LAG Hamm 02.09.2008, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2009 - 5 Sa 535/09
    Dann aber steht auch fest, dass § 2 Abs. 2 BV 2006 hinsichtlich der Altversorgungsfälle, zu denen auch die Altersrente des Klägers zu zählen ist, gegen § 16 Abs. 1, 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG verstößt und damit nach § 134 BGB nichtig ist (so auch: LAG Hamm 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 - n. v.).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2009 - 5 Sa 535/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - teilweise aufgehoben.
  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

    dd) Es kann danach dahingestellt bleiben, ob der zeitliche Anwendungsbereich des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für die Anpassungsregel des § 2 GBV 2006 bereits durch die Übergangsvorschrift des § 30 c Abs. 1 BetrAVG nicht gegeben ist, wie die Landesarbeitsgerichte Hamm mit Urteilen vom 02.09.2008 - 4 Sa 438/08 und vom 24.04.2009 - 9 Sa 1651/08 und Düsseldorf vom 22.10.2009 - 5 Sa 535/09 für die Anpassung laufender Leistungen aufgrund von Zusagen vor dem 01.01.1991 entschieden haben.
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