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   LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13   

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LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 (https://dejure.org/2013,41383)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 (https://dejure.org/2013,41383)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 16 Sa 622/13 (https://dejure.org/2013,41383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb, Versetzung, Direktionsrecht, Tarifliche Rechtsetzungsbefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb, Versetzung, Direktionsrecht, Tarifliche Rechtsetzungsbefugnis

  • IWW

    Art. 9 Abs. 3 GG § 2 KSchG § 106 GewO § 256 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 9 Abs. 3 GG, § 2 KSchG, § 106 GewO, § 256 ZPO
    Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb, Versetzung, Direktionsrecht, Tarifliche Rechtsetzungsbefugnis

  • Betriebs-Berater

    Keine Versetzung in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb kraft tariflichem Direktionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifverträge Steinkohle; BetrVG § 99; BGB § 139
    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung eines Arbeitnehmers in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb kraft Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Versetzung in einen Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb kraft tariflichem Direktionsrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 435
  • DB 2014, 662
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (57)

  • LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05

    Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    So ist entschieden worden, dass die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, wonach er unternehmensexterne Leiharbeit zuweisen darf, in den Grundbestand der Rechte eines Arbeitnehmers eingreift, ohne dass es auf die tatsächliche Zuweisung von Leiharbeit ankäme, und deshalb auch die Versetzung in die Einheit, in der das erweiterte Direktionsrecht gilt, unwirksam ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris - alle drei Verfahren betrafen den Vermittlungs- und Beschäftigungsbetrieb W. der Deutschen U. AG und haben sich vor dem Bundesarbeitsgericht in sonstiger Weise erledigt).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation zieht bereits die Unwirksamkeit der Versetzung nach sich, wenn diese nicht nach anderen Vorschriften gerechtfertigt ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist mit zwingendem Gesetzesrecht nach § 2 KSchG unvereinbar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Erstreckt sich der Inhaltsschutz des § 2 KSchG auch auf die ausgeübte Tätigkeit im Sinne ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten "Wertigkeit" (so: BAG v. 24.04.1996, 4 AZR 976/94, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49), muss dies erst recht für die ausgeübte Tätigkeit "an sich" gelten (LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation liegt unabhängig von einer Beschäftigung bereits dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Verpflichtung auferlegt wird, sich nur noch Qualifizierungsmaßnahmen zu unterziehen (LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris) oder als Leiharbeitnehmer tätig zu werden (LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris).

    Eine wesentliche Änderung, die unzulässig ist, liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Direktionsrecht verpflichten kann, an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Ein tarifvertraglicher Eingriff in den Beschäftigungsinhaltsschutz durch eine Suspendierungsklausel ist dann mit den kündigungsschutzrechtlichen Wertungen vereinbar, wenn er von Voraussetzungen abhängt, welche der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung im Sinne von §§ 1, 2 KSchG zumindest "nahe kommen" (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36, zu B. II. 4. c. der Gründe; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05

    Unwirksame Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    So ist entschieden worden, dass die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, wonach er unternehmensexterne Leiharbeit zuweisen darf, in den Grundbestand der Rechte eines Arbeitnehmers eingreift, ohne dass es auf die tatsächliche Zuweisung von Leiharbeit ankäme, und deshalb auch die Versetzung in die Einheit, in der das erweiterte Direktionsrecht gilt, unwirksam ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris - alle drei Verfahren betrafen den Vermittlungs- und Beschäftigungsbetrieb W. der Deutschen U. AG und haben sich vor dem Bundesarbeitsgericht in sonstiger Weise erledigt).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation zieht bereits die Unwirksamkeit der Versetzung nach sich, wenn diese nicht nach anderen Vorschriften gerechtfertigt ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist mit zwingendem Gesetzesrecht nach § 2 KSchG unvereinbar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine wesentliche Änderung, die unzulässig ist, liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Direktionsrecht verpflichten kann, an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

  • LAG Köln, 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05

    Versetzung; Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento; Änderungskündigung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    So ist entschieden worden, dass die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, wonach er unternehmensexterne Leiharbeit zuweisen darf, in den Grundbestand der Rechte eines Arbeitnehmers eingreift, ohne dass es auf die tatsächliche Zuweisung von Leiharbeit ankäme, und deshalb auch die Versetzung in die Einheit, in der das erweiterte Direktionsrecht gilt, unwirksam ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris - alle drei Verfahren betrafen den Vermittlungs- und Beschäftigungsbetrieb W. der Deutschen U. AG und haben sich vor dem Bundesarbeitsgericht in sonstiger Weise erledigt).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation zieht bereits die Unwirksamkeit der Versetzung nach sich, wenn diese nicht nach anderen Vorschriften gerechtfertigt ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist mit zwingendem Gesetzesrecht nach § 2 KSchG unvereinbar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation liegt unabhängig von einer Beschäftigung bereits dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Verpflichtung auferlegt wird, sich nur noch Qualifizierungsmaßnahmen zu unterziehen (LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris) oder als Leiharbeitnehmer tätig zu werden (LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris).

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    In den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf aufgrund einer tariflichen Regelung nicht eingegriffen werden (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, ZTR 2005, 424).

    Dagegen ist eine tarifliche Leistungsbestimmungsregelung mit kündigungsschutzrechtlichen Wertvorstellungen grundsätzlich vereinbar, wenn sie nach Anlass und Umfang gerichtlich kontrollierbare Voraussetzungen definiert, die den Arbeitgeber zu einseitigen Eingriffen in das Arbeitsverhältnis berechtigen (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, ZTR 2005, 424).

    Das Bundesarbeitsgericht hat insoweit eine Zeitspanne von neun Monaten als noch mit § 2 KSchG vereinbar gebilligt (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, juris, zu II. 2. b. bb. (2) der Gründe).

    Demgegenüber verlangt das Bundesarbeitsgericht explizit, dass sichergestellt sein muss, dass der Inhalt des bestehenden Arbeitsvertrages auf Dauer unverändert bleibt (BAG v. 16.12.2004, 6 AZR 658/03, juris).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 123/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Eine wesentliche Änderung liegt bereits vor, wenn eine Maßnahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr der gleichen Interessenlage wie zuvor ausgesetzt ist, sondern unter Umständen die Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Eine Maßnahme erschöpft sich nicht in einer bloßen organisatorischen Zuordnung des klägerischen Arbeitsverhältnisses, wenn sie sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers darüber hinaus unmittelbar und gegenwärtig andauernd auswirkt (vgl. BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160 - 168; LAG Brandenburg v. 03.05.2005, 2 Sa 702/04, juris).

    Demgegenüber ist bei einer dauerhaften Versetzung zusätzlich im Rahmen des billigen Ermessens zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer durch die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit belastet wird (BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160 - 168).

    Eine bloße Zuordnungsentscheidung wäre gerichtlich nicht isoliert anfechtbar (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 362/06, juris; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., BAG v. 15.05.2012, 3 AZR 11/10, juris; BAG v. 10.02.2009, 3 AZR 653/07, Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6; BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181).

    Eine wesentliche Änderung liegt bereits vor, wenn eine Maßnahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr der gleichen Interessenlage wie zuvor ausgesetzt ist, sondern unter Umständen die Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Der Kläger hat auch ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Rechtmäßigkeit seiner "Versetzung" zum M.E.C. Dies ergibt sich bereits daraus, dass ein Arbeitnehmer Klarheit darüber haben muss, ob eine gegebenenfalls von einer Qualifizierungseinheit ihm gegenüber - zu einem späteren Zeitpunktausgesprochene Maßnahme überhaupt Wirkung entfalten kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris).

    Danach fehlt es an einer "Versetzung", wenn sich weder die Art, der Ort oder der Umfang der bisherigen Tätigkeit ändern, da mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, juris).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., BAG v. 15.05.2012, 3 AZR 11/10, juris; BAG v. 10.02.2009, 3 AZR 653/07, Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6; BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181).

    Eine wesentliche Änderung liegt bereits vor, wenn eine Maßnahme dazu führt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr der gleichen Interessenlage wie zuvor ausgesetzt ist, sondern unter Umständen die Teilnahme an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig werden kann (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, BAGE 119, 181; BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 90).

    Danach fehlt es an einer "Versetzung", wenn sich weder die Art, der Ort oder der Umfang der bisherigen Tätigkeit ändern, da mit dieser "Versetzung" nicht gleichzeitig eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, sondern der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz verbleibt (BAG v. 13.03.2007, 9 AZR 417/06, juris; BAG v. 15.08.2006, 9 AZR 571/05, juris).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Verstößt eine Tarifnorm gegen höherrangiges Recht oder überschreiten die Tarifvertragsparteien die Grenze der tariflichen Rechtsetzungsbefugnis, ist die Norm nichtig (BAG v. 04.05.2010, 9 AZR 181/09, juris).

    Ausnahmsweise kann die Nichtigkeit einzelner Tarifvorschriften auch die Nichtigkeit des gesamten Tarifvertrags bedeuten (vgl. z. B. BAG v. 04.05.2010, 9 AZR 181/09, juris; BAG v. 12.12.2007, 4 AZR 996/06, Rn. 21 mwN, BAGE 125, 169).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Verboten sind Regelungen, die mit dem durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleisteten Schutz nicht mehr vereinbar sind (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, BAGE 100, 339; BAG v. 11.03.1998, 7 AZR 700/96 BAGE 88, 162; BAG 25.02.1998, 7 AZR 641/96, BAGE 88, 118).

    Ein tarifvertraglicher Eingriff in den Beschäftigungsinhaltsschutz durch eine Suspendierungsklausel ist dann mit den kündigungsschutzrechtlichen Wertungen vereinbar, wenn er von Voraussetzungen abhängt, welche der sozialen Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung im Sinne von §§ 1, 2 KSchG zumindest "nahe kommen" (BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 562/00, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 36, zu B. II. 4. c. der Gründe; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

  • LAG Brandenburg, 03.05.2005 - 2 Sa 702/04

    Rationalisierungsbedingte Versetzung in Qualifizierungseinheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
    Eine Maßnahme erschöpft sich nicht in einer bloßen organisatorischen Zuordnung des klägerischen Arbeitsverhältnisses, wenn sie sich auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers darüber hinaus unmittelbar und gegenwärtig andauernd auswirkt (vgl. BAG v. 27.10.2005, 6 AZR 123/05, BAGE 116, 160 - 168; LAG Brandenburg v. 03.05.2005, 2 Sa 702/04, juris).

    Soweit in der Vergangenheit abweichend von der hier vertretenen Ansicht vertreten wurde, dass die Zuordnung zu einer Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit für sich genommen rechtmäßig ist, wurde dies ebenfalls auf das zentrale Argument gestützt, dass der Arbeitsplatz des Klägers ohnehin weggefallen ist (LAG Brandenburg v. 03.05.2005, 2 Sa 702/04, juris).

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99

    Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber -

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06

    Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang -

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85

    Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit durch einseitige Anordnung des

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02

    Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II

  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 8 TaBVGa 1/12

    Einstweilige Verfügung - Unzulässigkeit des Antrags

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 117/10

    Versetzung zum Stellenpool - Zuordnung zum Personalüberhang - Mitwirkung der

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10

    Altersteilzeit - "sabbatical

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

  • LAG Hamm, 24.10.2014 - 13 Sa 325/14

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Verpflichtung des Arbeitnehmers zur

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Verfahren des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 ( 16 Sa 622/13 u.a. ) sowie des LAG Hamm vom 24.02.2014.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar ( LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff. ).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1161/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).
  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1225/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 8 Sa 1325/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1324/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1257/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1252/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1227/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1344/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen bereits Gegenstand der den Parteien bekannten und zwischenzeitlich in die Revision gelangten Entscheidungen des LAG Düsseldorf vom 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 u. a. - (Az. beim BAG 1 AZR 922/13) waren und ferner die 10. Kammer des LAG Hamm durch Urteile vom 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13 u. a. - unter Zulassung der Revision im selben Sinne entschieden hat, beschränkt sich die Kammer bei der Abfassung der Urteilsgründe auf die Darstellung der die Entscheidung tragenden Gesichtspunkte und nimmt im Übrigen gem. § 69 Abs. 3 ZPO auf die ausführlich und überzeugend begründeten zitierten Entscheidungen Bezug.

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14

    Pflicht eines Mitarbeiters im Steinkohlenbergbau zur Teilnahme an

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1373/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1412/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1418/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1419/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1316/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1411/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1375/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1310/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1309/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1306/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1304/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1298/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1299/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1305/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1297/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1289/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1290/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1353/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1288/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1287/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1256/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1253/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1234/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1230/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1228/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1251/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1254/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1217/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1323/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1238/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1255/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1339/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1229/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1296/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1226/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1340/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1311/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1368/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1367/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1354/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 8 Sa 73/14

    Grenzen tarifvertraglicher Regelungsbefugnis, Versetzung, Feststellungsinteresse

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 10 Sa 229/14

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2017 - 5 Sa 245/16

    Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung - Änderung Arbeitsort und

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1403/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1401/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1395/13

    Unwirksame Versetzung in Mitarbeiterentwicklungszentrum

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1402/13
  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1404/13
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