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   LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12   

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LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12 (https://dejure.org/2012,45792)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2012 - 15 Ta 398/12 (https://dejure.org/2012,45792)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2012 - 15 Ta 398/12 (https://dejure.org/2012,45792)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung eines formlos zum Geschäftsführer bestellten Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf PDF
  • hensche.de

    Geschäftsführer, Geschäftsführer: Kündigung, Kündigungsschutzklage, Arbeitsgericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung eines formlos zum Geschäftsführer bestellten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betrifft der Streitgegenstand nur den ursprünglichen Arbeitsvertrag und nicht die Organstellung, sind die Arbeitsgerichte zuständig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; so ausdrücklich auch BAG vom 15.3.2011 -10 AZB 32/10 Rz. 11; BAG vom 23.8.2011 10 AZB 51/10 Rz. 13).

    Soweit das BAG in seinem Beschluss vom 23.8.2011 - 10 AZB 51/10 - hat vertreten wollen - (wie es nach Rz. 14 und 16 den Anschein hat) -, dass die Organstellung eines Geschäftsführers bis zu seiner Abberufung quasi eine zeitliche Sperrwirkung entfaltet, aufgrund derer - entgegen der in Rz. 13 dieser Entscheidung vertretenen Ansicht und der dort zitierten Rechtsprechung - die Fiktion nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG doch greifen soll, auch wenn es um ein fortbestehendes, weil nicht formwirksam aufgehobenes Arbeitsverhältnis geht und dies auch für den Fall gelten soll, dass dessen ungekündigter Fortbestand geltend gemacht wird, folgt die Beschwerdekammer dem nicht.

    Auch ein unmittelbarer wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhang kann hier nicht in Abrede gestellt werden, hat das BAG in einem vergleichbaren Fall doch sogar angenommen, dass sowohl Forderungen eines Geschäftsführers, die vor und nach seiner Bestellung entstanden sein könnten, als auch für jene, die er während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer erworben hat, auf einer einheitlichen, unveränderten arbeitsvertraglichen Grundlage basieren (BAG vom 23.8.2011 a.a.O. Rz. 17; vgl. auch LAG Köln vom 5.10.2009 - 4 Ta 317/09 -).

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; so ausdrücklich auch BAG vom 15.3.2011 -10 AZB 32/10 Rz. 11; BAG vom 23.8.2011 10 AZB 51/10 Rz. 13).

    Das besondere Problem des vorliegenden Falles liegt darin begründet, dass das BAG in einem vergleichbaren Fall (BAG v. 15.3.2011 - 10 AZB 32/10 - Rz.14) postuliert hat:.

    Problematisch ist auch der Fall, dass bei einem wegen Formmangels nach § 623 BGB (neben dem Geschäftsführeranstellungsvertrag) als fortbestehend anzusehenden Arbeitsverhältnis, wie es etwa in der Entscheidung des BAG vom 15.3.2011 (a.a.O.) der Fall war, eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird, die, soweit sie die Geschäftsführeranstellung betrifft, arbeitnehmerseits ( etwa wegen fehlender Erfolgsaussichten nach § 14 Abs. 1 Ziff.1 KSchG) gar nicht angegriffen werden soll und auch nicht angegriffen wird, sondern nur insoweit, als der Arbeitnehmer befürchtet (oder dies sogar ausdrücklich arbeitgeberseits erklärt wurde), dass diese Kündigung auch ein etwa noch (daneben) fortbestehendes Arbeitsverhältnis auflösen soll.

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Deshalb scheidet für eine Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags durch die GmbH der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen aus (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165).

    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; so ausdrücklich auch BAG vom 15.3.2011 -10 AZB 32/10 Rz. 11; BAG vom 23.8.2011 10 AZB 51/10 Rz. 13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.09.2007 - 8 Ta 1822/07

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - sachliche Zuständigkeit - Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Um einen sic-non-Fall, der der Zusammenhangsklage entgegenstehen könnte (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 18.9.2007 - 8 Ta 1822/07), handelt es sich bei den hier streitgegenständlichen Feststellungsanträgen des Klägers nicht.
  • LAG Köln, 05.10.2009 - 4 Ta 317/09

    Geschäftsführer; Rechtsweg

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Auch ein unmittelbarer wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhang kann hier nicht in Abrede gestellt werden, hat das BAG in einem vergleichbaren Fall doch sogar angenommen, dass sowohl Forderungen eines Geschäftsführers, die vor und nach seiner Bestellung entstanden sein könnten, als auch für jene, die er während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer erworben hat, auf einer einheitlichen, unveränderten arbeitsvertraglichen Grundlage basieren (BAG vom 23.8.2011 a.a.O. Rz. 17; vgl. auch LAG Köln vom 5.10.2009 - 4 Ta 317/09 -).
  • ArbG Wuppertal, 06.08.2012 - 1 Ca 1473/12

    Rechtsweg, Arbeitsgerichte, Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 22.8.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 6.8.2012 - 1 Ca 1473/12 - abgeändert:.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Bei mehreren Streitgegenständen hat die Prüfung für jeden Streitgegenstand gesondert zu erfolgen (BAG v. 24.4.1996 - 5 AZB 25/95 unter II. 1. m.w.N.; BGH v. 27.10.2009 VIII ZB 42/08 - Rz. 13 m.w.N.).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Deshalb scheidet für eine Klage eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags durch die GmbH der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen aus (BAG 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - zu II 3 b der Gründe, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 46 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 bis 4 der Gründe, BAGE 107, 165).
  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    In diesem Fall greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; so ausdrücklich auch BAG vom 15.3.2011 -10 AZB 32/10 Rz. 11; BAG vom 23.8.2011 10 AZB 51/10 Rz. 13).
  • BAG, 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.11.2012 - 15 Ta 398/12
    Rechtlich oder innerlich zusammengehörende Verfahren sollen nicht in Verfahren vor verschiedenen Gerichten aufgespalten werden (BAG vom 10.6.2010 - 5 AZB 3/10 - Rz. 12).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 3 Ta 72/12

    Rechtsweg - Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers einer GmbH

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