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   LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17   

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LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17 (https://dejure.org/2018,13220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2018 - 1 Sa 762/17 (https://dejure.org/2018,13220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 1 Sa 762/17 (https://dejure.org/2018,13220)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 14 Abs. 2 KSchG, § ... 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 253 Abs. 1 ZPO, § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 4 Satz 1 KSchG, § 167 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, §§ 265 Abs. 2, 325 Abs. 1 ZPO, § 9 Abs. 2 KSchG, § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG, § 5 Abs. 3, 4 BetrVG, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 525 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten in der Versicherungsbranche

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung bei Umstrukturierung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 14 Abs. 2 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung, Umstruktuierung einer Leitungsebene, Anforderungsprofil, Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten in der Versicherungsbranche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17).

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - aaO; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - aaO).

    Daran fehlt es, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).

    Gestaltet der Arbeitgeber lediglich Arbeitsabläufe um, ohne dass sich die Tätigkeit inhaltlich ändert, und ist der bisherige Stelleninhaber aufgrund seiner Fähigkeiten und Ausbildung in der Lage, die künftig anfallenden Arbeiten zu verrichten, so ist eine auf betriebliche Gründe gestützte Kündigung selbst dann nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die Änderung zum Anlass nimmt, die Stelle in eine "Beförderungsstelle" umzuwandeln (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 26; ähnlich: BAG 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung, Nr. 65 zu B I 2 der Gründe).

    Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die auf dem Arbeitsplatz bislang zu verrichtende Tätigkeit um zusätzliche Aufgaben erweitert, der dadurch veränderte Arbeitsplatz aber nach Bedeutung und Verantwortung nicht um so viel anspruchsvoller ist, dass insgesamt ein anderer Arbeitsbereich entstanden wäre (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 26; BAG 30.08.1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972, § 99 Versetzung, Nr. 5 zu A II 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 14.04.2011 - 2 AZR 167/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 31; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 14).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 32; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 13).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 33; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 15).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - kann der Arbeitgeber sich nicht auf vertraglich eingeräumte Personalkompetenzen berufen, wenn er sie ihm tatsächlich vorenthält.

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17).

    Nachzuprüfen ist aber, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - aaO; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - aaO).

    Daran fehlt es, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23; BAG 23.02.2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Es kann auch dann ausreichend sein, wenn sich die personellen Entscheidungskompetenzen des Angestellten auf eine geschlossene Gruppe beziehen, die für das Unternehmen, insbesondere für dessen unternehmerischen Erfolg, von Bedeutung ist (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 31; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 14).

    Von einer Berechtigung zur selbständigen Einstellung kann nicht die Rede sein, wenn sie sich auf die Befugnis beschränkt, intern Vorschläge zu unterbreiten (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 32; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 13).

    Sie muss tatsächlich ausgeübt werden (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 33; BAG 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 12, Rn. 15).

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Unter Zurückweisung der Berufungen der Beklagten zu 1. und 2. wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16 - teilweise abgeändert und auch der Auflösungsantrag der Beklagten zu 2. zurückgewiesen.

    Die Beklagten zu 1. und 2., beantragen, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16 - teilweise abzuändern und den Auflösungsantrag der Beklagten zu 2. zurückzuweisen.

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf offenbare Unsachlichkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 32; BAG 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 22.10.2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15; BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19).

    Er muss vielmehr konkret darlegen, wie seine Entscheidung sich auf die tatsächlichen Möglichkeiten, den Arbeitnehmer einzusetzen, auswirkt und in welchem Umfang durch sie ein konkreter Änderungsbedarf entstanden ist (BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 20).

    Die Entscheidung zur (neuen) Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme - ggf. im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit - stehen, nach deren Durchführung sich die bisherigen Anforderungen an den Stelleninhaber ändern (BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - aaO; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31).

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf offenbare Unsachlichkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 32; BAG 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 22.10.2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15; BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19).

    Es muss sich bei einer geänderten Anforderung an die Qualifikation des Stelleninhabers nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für die Stellenprofilierung handeln (BAG 2, 03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26; BAG 7, 07.2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 c der Gründe).Die Änderung des Anforderungsprofils muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers stehen, die nach ihrer Durchführung angesichts eines veränderten Beschäftigungsbedarfs - etwa aufgrund von Änderungen des Arbeitsvolumens oder des Inhalts der Tätigkeit - auch die Anforderungen an den Arbeitsplatzinhaber erfasst (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rdnr. 31, aaO).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf offenbare Unsachlichkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 32; BAG 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 22.10.2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15; BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19).

    Gelingt es dem Arbeitgeber, aufzuzeigen, dass der klagende Arbeitnehmer bei gesetzeskonformem Vorgehen und bei ausreichender Beachtung sozialer Gesichtspunkte gleichermaßen von einer Beendigungskündigung betroffen gewesen wäre, wirkt sich ein möglicher Fehler im "Angebotsverfahren" nicht aus (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn.42).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Die Entscheidung zur (neuen) Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme - ggf. im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit - stehen, nach deren Durchführung sich die bisherigen Anforderungen an den Stelleninhaber ändern (BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - aaO; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31).

    Es muss sich bei einer geänderten Anforderung an die Qualifikation des Stelleninhabers nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für die Stellenprofilierung handeln (BAG 2, 03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26; BAG 7, 07.2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 c der Gründe).Die Änderung des Anforderungsprofils muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers stehen, die nach ihrer Durchführung angesichts eines veränderten Beschäftigungsbedarfs - etwa aufgrund von Änderungen des Arbeitsvolumens oder des Inhalts der Tätigkeit - auch die Anforderungen an den Arbeitsplatzinhaber erfasst (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rdnr. 31, aaO).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17
    Gestaltet der Arbeitgeber lediglich Arbeitsabläufe um, ohne dass sich die Tätigkeit inhaltlich ändert, und ist der bisherige Stelleninhaber aufgrund seiner Fähigkeiten und Ausbildung in der Lage, die künftig anfallenden Arbeiten zu verrichten, so ist eine auf betriebliche Gründe gestützte Kündigung selbst dann nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die Änderung zum Anlass nimmt, die Stelle in eine "Beförderungsstelle" umzuwandeln (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 26; ähnlich: BAG 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969, § 1 Betriebsbedingte Kündigung, Nr. 65 zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04

    Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

    Damit fehlt dem Betriebsveräußerer für Auflösungsanträge mit einem Auflösungszeitpunkt nach dem Betriebsübergang im Falle der Antragstellung des Arbeitnehmers die Passivlegitimation (BAG vom 20.03.1997 - 8 AZR 769/95, juris, Rz. 26) und im Falle der eigenen Antragstellung die Aktivlegitimation (LAG Düsseldorf vom 23.05.2018 - 1 Sa 762/17, juris, Rz. 113 ff.; LAG Baden-Württemberg vom 24.05.2018 - 17 Sa 105/17, juris, Rz. 108; LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 212).

    Diese hat vielmehr für den arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag nunmehr allein noch der Betriebserwerber (LAG Düsseldorf vom 23.05.2018 - 1 Sa 762/17, juris, Rz. 117; LAG L. vom 15.02.2002 - 4 (2) Sa 575/01, juris, Rz. 211; Berkowsky, NZI 2006, 81, 83; offengelassen in der Entscheidung des BAG vom 24.05.2005 - 8 AZR 246/04, AP Nr. 282 zu § 613a BGB, in der es um einen Auflösungszeitpunkt vor dem Betriebsübergang ging).

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