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   LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17   

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LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17 (https://dejure.org/2017,21049)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2017 - 6 Sa 110/17 (https://dejure.org/2017,21049)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 6 Sa 110/17 (https://dejure.org/2017,21049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten seiner Arbeitnehmer und deren Ehegatten; Zulässigkeit der Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG
    Ablösung einer Gesamtzusage bzw. einer betrieblichen Übung durch eine Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1
    Ablösung einer Gesamtzusage bzw. einer betrieblichen Übung durch eine Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1
    Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs zugunsten seiner Arbeitnehmer und deren Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • ArbG Essen, 21.10.2016 - 3 Ca 1630/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.10.2016 - AZ: 3 Ca 1630/16 - abgeändert.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.10.2016, Aktenzeichen 3 Ca 1630/16, abzuändern und die Beklagte weiter zu verurteilen, 1. das der Ehefrau des Klägers, Frau S. T., durch das Arbeitsgericht zugesprochene Ticket 1000, gültig im gesamten Bereich der Preisstufe A3 des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), dieser beginnend ab Rechtskraft des Urteils im vorliegenden Rechtsstreit lebenslang zu gewähren, solange sie mit dem Kläger verheiratet ist und mit ihm in einem Haushalt lebt sowie der Kläger bei der Beklagten beschäftigt bzw. deren Pensionär ist;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.10.2016, Aktenzeichen 3 Ca 1630/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    aaa) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln (ständige Rspr, vgl. nur BAG v. 13.12.2016 - 9 AZR 606/15 - Rn. 27, juris).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. nur BAG v. 13.12.2016 aaO; BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 27, AP Nr. 55 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23, AP Nr. 21 zu § 3 ATG).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Schließlich hat der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass im Wege der Gesamtzusage erteilte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung üblicherweise der Abänderbarkeit unterliegen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, AP Nr. 68 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Soll sich die Versorgung dagegen ausschließlich nach den bei Erteilung der Gesamtzusage geltenden Versorgungsbedingungen richten, muss der Arbeitgeber dies in der Gesamtzusage deutlich zum Ausdruck bringen (BAG v. 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 32, aaO).

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 27.04.2016 - 5 AZR 311/15 - Rn. 27, juris).

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG v. 27.04.2016 aaO; BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43, AP Nr. 45 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG v. 05.03.2013 Rn. 61, aaO; BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 20, AP Nr. 56 zu § 307 BGB).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG v. 12.12.2016 aaO; BAG v. 19.03.2003 - 10 AZR 365/02 - zu II 1 der Gründe mwN, AP Nr. 248 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. nur BAG v. 13.12.2016 aaO; BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 387/10 - Rn. 27, AP Nr. 55 zu § 1 TVG Altersteilzeit; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 23, AP Nr. 21 zu § 3 ATG).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Sie ist schon deshalb gerechtfertigt, weil Betriebsvereinbarungen mangels einer entsprechenden Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht in die Ansprüche der Ruheständler eingreifen können (vgl. hierzu BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Sie ist schon deshalb gerechtfertigt, weil Betriebsvereinbarungen mangels einer entsprechenden Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht in die Ansprüche der Ruheständler eingreifen können (vgl. hierzu BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
    Für Allgemeine Geschäftsbedingungen hat dann der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass bei deren Verwendung stets konkludent die Abänderung durch betriebliche Normen vorbehalten ist, soweit der Vertragsgegenstand einen kollektiven Bezug hat (BAG v. 05.03.2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60, AP Nr. 105 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 187/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage: Feststellung der Ersatzpflicht für einen

  • LAG Hessen, 15.02.2016 - 7 Sa 1558/14

    Ablösung einer Gesamtzusage; Regelungsabrede durch Betriebsvereinbarung (bejaht)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 1048/79

    Nebenabreden und tarifvertragliches Schriftformerfordernis

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 978/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Juni 2017 - 6 Sa 110/17 - wird zurückgewiesen.
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