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   LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20   

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LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20 (https://dejure.org/2020,44790)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2020 - 14 Sa 296/20 (https://dejure.org/2020,44790)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2020 - 14 Sa 296/20 (https://dejure.org/2020,44790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche Höchstarbeitszeit

  • IWW

    § 612 Abs. 1 BGB, § ... 64 Abs. 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 2b), 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 612, 421 BGB, § 3 ArbZG, § 612 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 1a Abs. 1 BetrAVG, § 134 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 16 Abs. 2 ArbZG, §§ 611, 612 BGB, § 5 TVG, § 287 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 421 BGB, §§ 420 ff. BGB, § 613 a BGB, §§ 291 Abs. 1, § 288 Abs. 1 S. 2 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 429
  • NZA-RR 2021, 121
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Dieses Verständnis wird durch die Entscheidung des BAG vom 26.06.2019 (5 AZR 452/18) bestätigt, welche beim Fehlen einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung für Überstunden offensichtlich nach wie vor auf die Voraussetzungen des § 612 BGB abstellt (vgl. Rn. 37).

    Vertrauensarbeitszeit kann eine Vergütungserwartung allenfalls dann ausschließen, wenn die Arbeitnehmer es durch die Vertrauensarbeitszeit in der Hand hätten, einen "übermäßigen" Überstundenanfall zu verhindern (BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 31f).

    aa)Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 18.04.2012 - 5 AZR 248/11, juris, Rn. 14; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 25; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 23; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Es ist dann Sache des Arbeitgebers, darzulegen, aus welchen Gründen die Arbeitszeitaufzeichnungen unzutreffend sein sollen (BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 40).

    Insofern gilt der Vortrag des Klägers bezüglich der geleisteten Arbeitszeiten gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vergleiche BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 23).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    (1) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12, juris, Rn. 15 ff. mwN).

    Erst wenn dies feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (BAG vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12, juris, Rn. 21).

    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist der Arbeitgeber gehalten, dem nachzugehen und gegebenenfalls gegen nicht gewollte Überstunden einzuschreiten (BAG vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12, juris, Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2018 - 8 Sa 14/18, juris, Rn. 35).

    Der Sachverhalt stellt sich grundlegend anders dar als in dem vom BAG mit Urteil vom 10.04.2013 (5 AZR 122/12) entschiedenen Fall.

    Die Beklagten verweisen zu Recht darauf, dass der Arbeitnehmer darlegen muss, von welchen wann geleisteten Überstunden der Arbeitgeber auf welche Weise wann Kenntnis erlangt haben soll und dass es im Anschluss daran zu einer weiteren Überstundenleistung gekommen ist (BAG vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12, juris, Rn. 21).

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09, juris, Rn. 14ff.; vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 14; vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 16; vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 14 - 17; vgl. auch ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, §§ 305 - 310 BGB).

    Insoweit ist § 612 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden, was jedoch nicht zwangsläufig zu einer Vergütung für die Überstunden führt (Roloff in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 9. Aufl. 2020, ABC der Klauseltypen, Rn. 34; BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 17; BAG vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 18).

    Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 20 - 21; BAG vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 19).

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (BAG vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 19).

    Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 20 - 21; vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 19).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 23; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewendet werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 28; BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 23).

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 10).

    b)Bei der Ermittlung der zu vergütenden Stunden ist zunächst im Ausgangspunkt festzuhalten, dass der Kläger mit seiner Klage den Ausgleichzeitraum nach § 3 ArbZG festlegt (BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, NZA-RR 2017, 233, Rn. 35).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    aa)Im Überstundenprozess gilt - nicht anders als im Prozess auf Vergütung tatsächlich geleisteter Arbeit in der Normalarbeitszeit - eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 18.04.2012 - 5 AZR 248/11, juris, Rn. 14; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 25; BAG vom 26.06.2019 - 5 AZR 452/18, juris, Rn. 39).

    Diese Grundsätze dürfen aber nicht gleichsam schematisch angewendet werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 28; BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16, juris, Rn. 23).

    Gibt der Arbeitnehmer an, keine Pausen gemacht zu haben, so ist dies ohne weiteres eine substantiierte Darlegung (vgl. auch BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 11 zu der Nichtangabe von Pausenzeiten).

    Unbeschadet der Frage, ob im Streitfall überhaupt das Zeitmoment erfüllt ist, kann sich jedenfalls ein Arbeitgeber, der - wie die Beklagten - dem Arbeitnehmer eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden stellt, nicht schutzwürdig darauf einrichten, der Arbeitnehmer werde die Unwirksamkeit der Klausel schon nicht erkennen und Überstundenvergütung nicht geltend machen (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 , juris, Rn. 24; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 21).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09, juris, Rn. 14ff.; vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 14; vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 16; vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 14 - 17; vgl. auch ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, §§ 305 - 310 BGB).

    Die Begrifflichkeit "Mehrarbeit" deutet im Gegenteil darauf hin, dass auch eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von der Klausel erfasst sein soll (vergleiche vom BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 15).

    Insoweit ist § 612 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden, was jedoch nicht zwangsläufig zu einer Vergütung für die Überstunden führt (Roloff in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 9. Aufl. 2020, ABC der Klauseltypen, Rn. 34; BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 17; BAG vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 18).

    Die - objektive - Vergütungserwartung wird deshalb in weiten Teilen des Arbeitslebens gegeben sein (BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 20; BAG vom 21.09.2011 - 5 AZR 629/10, juris, Rn. 31).

    Sie wird aber fehlen, wenn arbeitszeitbezogene und arbeitszeitunabhängig vergütete Arbeitsleistungen zeitlich verschränkt sind (vgl. BAG vom 21.09.2011 - 5 AZR 629/10, juris, Rn. 32) oder wenn Dienste höherer Art geschuldet sind oder insgesamt eine deutlich herausgehobene Vergütung gezahlt wird (BAG vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 20, 21).

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was ggf. "auf ihn zukommt" und welche Leistungen er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss (BAG vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09, juris, Rn. 14ff.; vom 17.08.2011 - 5 AZR 406/10, juris, Rn. 14; vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 16; vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 14 - 17; vgl. auch ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, §§ 305 - 310 BGB).

    Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 20 - 21; BAG vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 19).

    Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10, juris, Rn. 20 - 21; vom 27.06.2012 - 5 AZR 530/11, juris, Rn. 19).

    Unbeschadet der Frage, ob im Streitfall überhaupt das Zeitmoment erfüllt ist, kann sich jedenfalls ein Arbeitgeber, der - wie die Beklagten - dem Arbeitnehmer eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden stellt, nicht schutzwürdig darauf einrichten, der Arbeitnehmer werde die Unwirksamkeit der Klausel schon nicht erkennen und Überstundenvergütung nicht geltend machen (BAG vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 , juris, Rn. 24; BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris, Rn. 21).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Das vereinbarte Bruttojahresentgelt stellt die Gegenleistung für die wirksam vereinbarte Arbeitszeit dar (BAG vom 24.08.2016 - 5 AZR 129/16, juris, Rn. 44).

    Der Schutzzweck des § 3 ArbZG gebietet es nicht, dem Arbeitnehmer Vergütung für Arbeitsleistungen zu versagen, die der Arbeitgeber trotz des Beschäftigungsverbots in Anspruch genommen hat (BAG vom 24.08.2016 - 5 AZR 129/16, juris, Rn. 48).

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 194/78
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.03.2015 - 5 AZR 602/13, BeckRS 2015, 70150, Rn. 18-21 mwN).

    (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.3.2015 - 5 AZR 602/13, NZA 2015, 1002, Rn. 18ff.).

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20
    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.03.2015 - 5 AZR 602/13, BeckRS 2015, 70150, Rn. 18-21 mwN).

    (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.3.2015 - 5 AZR 602/13, NZA 2015, 1002, Rn. 18ff.).

  • ArbG Düsseldorf, 09.08.2019 - 1 Ca 1572/19
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

  • ArbG Duisburg, 10.03.2020 - 2 Ca 2043/19
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11

    Duldung von Überstunden

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

  • BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71

    Anforderungen an die Kündigung bei einem Gruppenarbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 Sa 14/18

    Unzureichende Berufungsbegründung - Übertragung und Verfall von Urlaub -

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 327/18

    Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

  • BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

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