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   LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16   

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LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16 (https://dejure.org/2018,34466)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16 (https://dejure.org/2018,34466)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 3 TaBV 79/16 (https://dejure.org/2018,34466)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Auslegung von Tarifverträgen

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 TVG; §§ 17 TV AWO NRW, 16 TV-Ü AWO NRW; § 22 BMT-AW II; Tarifvertrag über die Neufassung des Teils II des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW II
    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der AWO; Tarifauslegung; Rechtsnormcharakter von "Erläuterungen" in einem Vergütungstarifvertrag

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der AWO; Tarifauslegung; Rechtsnormcharakter von "Erläuterungen" in einem Vergütungstarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur von "Erläuterungen" zu Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Tarifauslegung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der Tarifauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Ändern sich allerdings weder die Tätigkeit des betroffenen Mitarbeiters noch die der streitigen Ein- oder Umgruppierung zugrunde liegende Vergütungsordnung, kann selbst im Falle aufeinander folgender Arbeitsverhältnisse das ursprünglich bereits eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren unverändert fortgeführt und muss nicht etwa mit dem neu begründeten Arbeitsverhältnis und der neuen Einstellungsmaßnahme auch zur Eingruppierung ein neues Verfahren eingeleitet werden (BAG vom 01.07.2009 - 4 ABR 18/08, juris, Rz. 12, 14, 17; Fitting, BetrVG, 29. Auflage, § 99 Rn. 100a).

    Die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG gilt solange, wie keine neue Ein- oder Umgruppierung erforderlich wird, die selbst das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösen würde (BAG vom 01.07.2009 - 4 ABR 18/08, juris, Rz. 17 m.w.N.).

    Da die bloße weitere Arbeitszeitverringerung wie hier bei Frau O. von 20 auf 10 Wochenstunden während der Elternzeit bei im Übrigen unveränderter Tätigkeit als Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung und in entsprechender Tätigkeit im Nachtdienst ab 01.11.2017 keine erneute Ein- oder Umgruppierung ausgelöst und der Antragsteller auch an seinem Zustimmungsersetzungsersuchen im vorliegenden Verfahren unverändert festgehalten hat (vgl. zu der Frage, ob bei Aufgabe des bisherigen ein neues Zustimmungsersetzungsverfahren hätte in Gang gesetzt werden können BAG vom 01.07.2009 - 4 ABR 18/08, juris, Rz. 14), erfasst die Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag sowohl die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit als auch die ursprüngliche und allein durch die Elternzeit unterbrochene vertragliche Tätigkeit von Frau O.

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 20.09.2017 - 6 AZR 143/16, juris, Rz. 33; BAG vom 15.12.2015 - 9 AZR 611/14, juris, Rz. 10; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12 m.w.N.).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 27.02.2018 - 9 AZR 238/17, juris, Rz. 14; BAG vom 15.11.2016 - 9 AZR 81/16, juris, Rz. 18; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der allgemeinen Meinung im Schrifttum, dass Protokollnotizen oder -erklärungen eigenständiger Teil eines Tarifvertrages sein können (BAG vom 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12, juris, Rz. 29; BAG vom 29.09.2010 - 10 AZR 630/09, juris, Rz. 17; BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00, juris, Rz. 41; Löwisch/Rieble, TVG, 4. Auflage, § 1 Rn. 105; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, Seite 514).

    Entscheidend ist zum einen, ob sie nach § 1 Abs. 2 TVG ebenfalls von der Schriftform des Tarifvertrages umfasst sind, zum anderen, ob im Rahmen der auch hier erforderlichen Auslegung anzunehmen ist, dass die Tarifvertragsparteien eine normative Inhaltsregelung und nicht lediglich eine Auslegungshilfe schaffen wollten (BAG vom 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12, juris, Rz. 29 m.w.N.).

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Erteilt er diese nicht und gilt sie auch nicht nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt, bedarf der Arbeitgeber zur Umsetzung der mitbestimmten personellen Einzelmaßnahme der Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG (vgl. BAG vom 21.03.2018 - 7 ABR 38/16, juris, Rz. 13; BAG vom 26.04.2017 - 4 ABR 73/16, juris, Rz. 13; BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 24/10, juris, Rz. 18).

    (1) Die Ein- wie auch die Umgruppierung von Frau O. hat, da sie nach dem 01.01.2008 eingestellt worden ist und eine neue Entgeltordnung unverändert nicht für die Arbeiterwohlfahrt in Kraft getreten ist, gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 des arbeitsvertraglich in Bezug genommenen und für den Betrieb des Antragstellers geltenden TV AWO NRW i.V.m. § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 TV-Ü AWO NRW anhand der Vergütungsgruppen des Tarifvertrages über die Neufassung des Teils II des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt vom 01.11.1977 in der Fassung vom 02.11.1989 i.V.m. § 22 BMT-AW II zu erfolgen (vgl. auch BAG vom 26.04.2017 - 4 ABR 73/16, juris, Rz. 23).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 20.09.2017 - 6 AZR 143/16, juris, Rz. 33; BAG vom 15.12.2015 - 9 AZR 611/14, juris, Rz. 10; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 27.02.2018 - 9 AZR 238/17, juris, Rz. 14; BAG vom 15.11.2016 - 9 AZR 81/16, juris, Rz. 18; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

  • ArbG Essen, 09.06.2016 - 1 BV 2/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    I.Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 09.06.2016 - Az.: 1 BV 2/16 - abgeändert und der Zustimmungsersetzungsantrag zurückgewiesen.

    Der Beteiligte zu 2. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 09.06.2016 - Az.: 1 BV 2/16 - abzuändern und den Antrag des Antragstellers zurückzuweisen.

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der allgemeinen Meinung im Schrifttum, dass Protokollnotizen oder -erklärungen eigenständiger Teil eines Tarifvertrages sein können (BAG vom 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12, juris, Rz. 29; BAG vom 29.09.2010 - 10 AZR 630/09, juris, Rz. 17; BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00, juris, Rz. 41; Löwisch/Rieble, TVG, 4. Auflage, § 1 Rn. 105; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, Seite 514).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Danach von ver.di abgeschlossene Tarifverträge sind demnach die ursprünglichen Tarifverträge von DAG und ÖTV ändernde bzw. ablösende Tarifverträge (vgl. hierzu BAG vom 07.12.2016 - 4 AZR 414/14, juris, Rz. 27; BAG vom 11.05.2005 - 4 AZR 315/04, juris, Rz. 34).
  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Wie sonst auch ist der Wortlaut als Auslegungskriterium dann unmaßgeblich, wenn und soweit er auf einem Redaktionsversehen beruht, wobei dieses Redaktionsversehen wiederum für den Normunterworfenen erkennbar sein muss, sich also aus der Tarifurkunde selbst, insbesondere dem Gesamtzusammenhang des Tarifwerkes ergeben muss (BAG vom 31.10.1990 - 4 AZR 114/90, juris, Rz. 15 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, 4. Auflage, § 1 Rn. 1695).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 630/09

    Tarifauslegung - tarifliche Jahresarbeitszeit - Arbeitsverhältnis mit dem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der allgemeinen Meinung im Schrifttum, dass Protokollnotizen oder -erklärungen eigenständiger Teil eines Tarifvertrages sein können (BAG vom 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12, juris, Rz. 29; BAG vom 29.09.2010 - 10 AZR 630/09, juris, Rz. 17; BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00, juris, Rz. 41; Löwisch/Rieble, TVG, 4. Auflage, § 1 Rn. 105; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band I, Seite 514).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem

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