Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei "vorzeitiger" Eigenkündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 75, 112 BetrVG
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei "vorzeitiger" Eigenkündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Ausschlusses von Leistungen aus einem Sozialplan bei einer vorzeitigen Eigenkündigung des Arbeitnehmers aufgrund einer bevorstehenden Kündigung durch den Arbeitgeber; Ausbleiben von Beeinträchtigungen im Arbeitsablauf und wirtschaftlichen Belastungen ...
- LAG Düsseldorf
§§ 75, 112 BetrVG
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei "vorzeitiger" Eigenkündigung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1 § 112 Abs. 1 Satz 2
Sozialplanabfindung auch bei arbeitgeberseits veranlasster vorzeitiger Eigenkündigung des Arbeitnehmers ohne bedeutsame Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder wirtschaftliche Belastung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenkündigung - trotzdem Sozialplananspruch?
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 31.08.2006 - 8 Ca 2722/06
- LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
- BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02
Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, Arbeitnehmern, die wegen eines unzumutbaren Arbeitsplatzangebots eine Eigenkündigung aussprechen, Abfindungsansprüche einzuräumen, solche Ansprüche aber Arbeitnehmern vorzuenthalten, die wegen eines gleichermaßen unzumutbaren Angebots einen Aufhebungsvertrag schließen" (BAG, Urteil vom 25.03.2003, 1 AZR 169/02, EzA Nr. 6 zu § 112 BetrVG 2001).Der zeitliche Abstand zwischen Ankündigung und Durchführung der Betriebsänderung besagt nichts darüber, mit welchem Grad von Gewissheit die betroffenen Arbeitnehmer mit dem Wegfall ihrer Arbeitsplätze rechnen müssen (BAG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).
Er brauchte auch nicht zuzuwarten, ob bzw. bis ihm ein unzumutbares Angebot konkret unterbreitet würde (vgl. BAG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).
Im Urteil vom 25.03.2003 (a.a.O.) konnte das Bundesarbeitsgericht diese Frage offen lassen, weil die Parteien einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt überdies den Betriebspartnern eine entsprechende Gestaltung des Sozialplans etwa mittels Vereinbarung von Stichtagsregelungen an die Hand (BAG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.) und gesteht ihnen dabei einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative zu (BAG…, Urteil vom 22.03.2005, a.a.O.).
Sehen die Betriebspartner dies anders, ist es ihnen überlassen, verminderte Leistungen vorzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1994, 10 AZR 323/93, EzA Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, Urteil vom 25.03.2003, a. a. O.).
- BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
Betriebsvereinbarung und Gleichheitssatz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
Im Rahmen des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes haben sie zu gewährleisten, dass Personen in vergleichbaren Sachverhalten gleich behandelt werden und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung zu vermeiden (BAG, Urteil vom 22.03.2005, 1 AZR 49/04, AP Nr. 48 zu § 75 BetrVG 1972).Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt überdies den Betriebspartnern eine entsprechende Gestaltung des Sozialplans etwa mittels Vereinbarung von Stichtagsregelungen an die Hand (BAG…, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.) und gesteht ihnen dabei einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative zu (BAG, Urteil vom 22.03.2005, a.a.O.).
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
Teilunwirksamkeit eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
11) Es ist seit langem gefestigte Rechtsprechung, dass der Leistungsausschluss von Arbeitnehmern, die das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, nachdem ihnen der Arbeitgeber mitgeteilt hatte, für sie bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßen und damit rechtsunwirksam sein kann (BAG, Urteil vom 15.01.1991, 1 AZR 80/90, EzA Nr. 56 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04
Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
Daher dienen sie nicht dazu, dem Arbeitgeber individualrechtliche Risiken bei der Durchführung der Betriebsänderung abzunehmen oder die Risiken zu vermindern (BAG, Urteil vom 31.05.2005, 1 AZR 254/04, AP Nr. 175 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93
Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
- BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02
Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06
Denn der Unterstützung durch die Sozialplanleistungen bedarf ein Arbeitnehmer, der aus Anlass der Betriebsänderung selbst kündigt, regelmäßig in gleicher Weise wie ein Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber gekündigt wird (BAG, Urteil vom 29.10.2002, 1 AZR 80/02, EzA Nr. 4 zu § 112 BetrVG 2001).
- BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2007 - 12 Sa 1127/06 - wird zurückgewiesen.